Darf Besucher eigene Gegenstände in der Wohnung lassen?

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

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Cami
Beiträge: 1
Registriert: 04.03.2007 21:03

Darf Besucher eigene Gegenstände in der Wohnung lassen?

Beitrag von Cami »

Hallo zusammen.
Ich habe erst heute dieses Forum entdeckt, und hoffe das ich hier jetzt mal eine konkrete Antwort auf eine frage bekommen kann, bei der mir jeder was anderes erzählt.
Also, ich bekomme seit Oktober 06 Harz4.
Seit Dezember habe ich einen Freund der wirklich wichtig für mich ist.
(Es ist übrigens nicht so das ich nur rum sitze, ich mache einen 1E Job, in der Hoffnung dadurch was richtigen zu finden)
Nun ja zurück zum Thema.
Seit einiger Zeit ist das so, das ich öfter mal bei ihm schlafe, oder auch er mal bei mir.
Nun hat er mich gefragt ob er nicht mal ne Zahnbüste oder Sachen zum Wechseln hier lassen kann, weil das hin und her schleppen doch recht umständlich ist.
Ich habe ja auch bei ihm so etwas.
Leider wurde mir gesagt, das es sein kann, das die Leute vom Amt kontrollieren kommen und mir alle Gelder streichen, wenn z.B. seine Zahnbürste oder 1-2 Hemden hier rum liegen. Auch seinen Laptop dürfe er nicht hier lassen, wenn er von mir aus direkt zur Arbeit fährt, weil die dann behaupten können er wohnt hier. Lange Rede kurzer Sinn, die sagen, wenn er ein paar Persönliche Sachen wie Wäsche zum Wechseln oder ne Zahnbürste hier hat streichen die mir alle Leistungen und er muss für mich zahlen. Aber so lange sind wir noch nicht zusammen und will nicht von ihm abhängig sein.
Jetzt zur Frage.
Stimmt das? Ist das wirklich so streng mit den Bestimmungen? Oder übertreiben die Leute da?
Gast

Beitrag von Gast »

Die Leute übertreiben, und gleichzeitig auch nicht.

Richtig ist, dass Ihr Euch gegenseitig besuchen könnt, wie Ihr wollt.
Das geht die Arge gar nichts an. Jeder eHB muß nur werktäglichtäglich sicherstellen, das er auch in den eigenen Briefkasten guckt.

Andererseits meinen manche "Sozialschnüffler", mal eben das Grundgesetz brechen zu dürfen und ALG-II Empfänger zu Hause zu bedrängen. Und es ist tatsächlich schon vorgekommen, wenn der eHB die Leute reingelassen hatte, dass eine 2. Zahnbürste im Bad zur Einstellung der Leistung geführt hat. In den dokumentierten Fällen wurde dieses Vorgehen der Argen von den Sozialgerichten allerdings wieder einkassiert.
buxi
Beiträge: 487
Registriert: 28.04.2006 17:31

Beitrag von buxi »

Hollo, bei mir ist die gleiche Situation, mein Freund übernachtet auch öfter bei mir. Ich wohne aber trotzdem nur mit meinem 9 jährigen Sohn zusammen und bilde deshalb mit meinem Freund noch lange keine eheähnliche Gemeinschaft! Wir haben keine Kontovollmacht, jeder bestreitet sein Wirtschaftsgeld von seinem eigenen Einkommen und wir betreuen keine gemeinsamen Kinder! In meiner Schublade im Bad liegen cka 7 Zahnbürsten ( da müsste dann ein DNA Test gemacht werden von wem sie benutzt werden) im Bad stehen auch seine Parfüms ( es gibt einige Frauen, die auch Herrendüfte benutzen) in meinem Kleiderschrank hängen auch Kleidungsstücke von Ihm!!! Das ist noch lange kein Beweis, daß er hier wohnen würde. Das Notebook kannst Du Dir geliehen haben aber es ist auch kein Tatbestand, wenn er es einfach bei Dir lässt! Keiner kann Dir verbieten einen Freund zu haben und keiner kann Dir verbieten, daß er bei Dir als Gast übernachtet. Ich glaube die Arge forscht da auch nur nach, wenn Dich ein anderer versucht bei der Arge anzuschwärzen. Mach Dir keine Sorgen, wie Ralf schon geschrieben hat entscheiden die Sozialgerichte zu Deinen Gunsten und das weiß die Arge auch inzwischen und deshalb sind sie in diesem Fall mit Sanktionierungen zurückhaltender geworden.
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