Zusammenziehen mit Freund in teurere Wohnung

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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Kiki78
Beiträge: 1
Registriert: 04.03.2007 11:34

Zusammenziehen mit Freund in teurere Wohnung

Beitrag von Kiki78 »

Hallo an Alle die mir einen Rat geben können :-)!!!

Ich habe eine Tochter von 6Jahren und erwarte im Sommer mein 2.Kind. Dann möchte ich mit meinem Freund zusammenziehen, in eine 4 Zimmer Wohnung.

Er ist bei der Bundeswehr und hat ein Einkommen von 1800Brutto und Netto 1300! Wie wäre es, die Whg Miete beträgt warm 712 Euro ca.

Habe ich da noch Anspruch auf ALG2??? Wenn ja, darf ich in dem Falle in jede beliebige Wohnung ziehen, oder bin ich Rechenschfat noch schuldig weil 700 warm zu viel sein könnten?

Ich sehe da nicht durch. Kann ich zum Amt gehen und sagen ich ziehe im Juni in eine 4 Zimmer Whg mit meinem Partner und möchte einen Mietzuschuss beantragen.

Können die noch mitbestimmen, auch wenn er arbeitet???? Es ist ja keine 1000 Euro Wohnung, aber 700 Euro ist doch auch ganz schön fett.

Aber, das Umfeld soll stimmen und meine Grosse kommt zur Schule, da möchte ich in Schulnähe ziehen.
Muss ich praktisch gesehen erst das Amt fragen obwohl einer verdient?

Der ALG2 Rechner spuckt aus, ich würde mit 2.Kind dann im sommer ca. 600Euro zustehen, vorher bei Zusammenzug mit einem Kind bei 700 Warm 3oo ca, als wie dürfen wir es machen????

Ich daaaaaaaaaaaanke all denen diue sich da auskennen..... :)
buxi
Beiträge: 487
Registriert: 28.04.2006 17:31

Beitrag von buxi »

ich kenne mich nicht mit den Beträgen aus, was und ob Dir dann überhaupt noch was zusteht. Aber so lange Du noch vom Amt Untersützung bekommst musst Du die Wohnung und den Umzug genehmigen lassen. Fällst Du nach eventuellem Zusammenzug raus als Bedürftige, weil Dein Freund "zu viel" verdient, mußt Du nichts genehmigen lassen. Bekommst dann aber kein Geld mehr von der Arge und musst Dich auch selbst krankenversichern.
Gast

Beitrag von Gast »

Der ALG2 Rechner spuckt aus, ich würde mit 2.Kind dann im sommer ca. 600Euro zustehen, vorher bei Zusammenzug mit einem Kind bei 700 Warm 3oo ca, als wie dürfen wir es machen????
Also mir spuckt der ALG 2 Rechner mit 2 Kindern, wobei ich das jetzt 6 jährige dann mit 7 Jahren berücksichtigt habe ca. 230 Euro ALG 2 aus. Wobei zu beachten wäre, dass du nicht schreibst, ob das 6 jährige von deinem Lebengefährten ist oder von einem anderen Vater und du für es Unterhalt/Unterhaltsvorschuss erhältst. Dann könnte es auch sein, dass das Netto deines LGs steigt, weil er dann ein Kind hat (Kinderfreibetrag).

Und wenn du deine 712 Euro Wohnung ohne Zustimmung des Amtes beziehst und sie unangemessen ist, dann wird das Amt auch nicht die gesamten 712 Euro berücksichtigten. U. U. kann es sogar zur Einstellung der Leistungen kommen. Ggf. bist du dann nicht krankenversichert!

Turtle
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