Brauche Hilfe!!

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

Antworten
sweet018
Beiträge: 1
Registriert: 28.02.2007 23:07

Brauche Hilfe!!

Beitrag von sweet018 »

Bin 19 Jahre alt und in der 12. Woche schwanger.
Ich mache zur Zeit eine Ausbildung, mein Freund(26) ist arbeitslos und bezieht Hartz 4.
Wohne noch bei meinen Eltern.
Jetzt wollen wir zusammenziehen.
Meine Frage: Haben wir mehr finanzielle Nachteile wenn wir zusammenziehen als wenn ich ich alleine ziehen würde?
wieviel Geld steht uns zu mit Kind?
und welche Ünterstützungenl können wir bekommen??
AnEc
Beiträge: 5
Registriert: 02.03.2007 16:54

Beitrag von AnEc »

hallo :)
schade das hier so viele klicks sind und keiner dir geschrieben hat..

also... du bist unter 25 und wirst daher keine chance haben eine eigene whg anmieten zu dürfen. keine chance! ich würde mich mal mit pro familia in verbindung setzen, da kannst du u.a. einen antrag auf mutter-kind-stiftung stellen. es dauert lange bis das geld kommt, aber es sind knappe 600€ im höchstfall für eine erstausstattung und schwangerschaftskleider.

ich weiß nicht ob das einkommen deiner eltern zählt, wenn du zu deinem freund ziehst, aber ich weiß, wenn du daheim wohnst und deine eltern arbeiten gehen stehen die chancen das du etwas bekommst sehr schlecht.
wenn du zu deinem freund ziehst der ja schon hartz4 empfänger ist dann wird das geld um den regelsatz für dich aufgestockt + den mehrbedarf von 20% wegen der Schwangerschaft. hier kannst du auch eine erstausstattung für das baby beantragen (sind glaub ich 150 oder 190 €) manchmal bekommt man auch nur gutscheine für ein sozialempfänger-möbelhaus, aber das ist ja schonmal was! denn ein bett und Co werdet ihr brauchen.

du machst ausbildung, richtig? es kann sein, das du dann ausbildungsbeihilfe beantragen mußt (und es kann sein, das diese durch deine eltern übernommen werden müssen). aber hierzu würd ich sagen - pro familia fragen!

ab beginn des mutterschutzes ist der kindsvater für dich unterhaltspflichtig bis zum ende der elternzeit (es sei denn du setzt vorher deine ausbildung fort oder fängst an zu arbeiten)
hoffe habe dir bisschen geholfen. wünsche eine schöne schwangerschaft und will dir wirklichnahe legen, geh zu pro familia lass dir helfen :)
Gast

Beitrag von Gast »

Schwangerschaft ist nach der Gesetzesbegründung zum § 22, Abs. 2a SGB II durchaus einer der unbestimmten wichtigen Gründe, nach denen das Amt eine eigene Wohnung genehmigen kann (oder besser sollte).

Die Chancen stehen daher nicht schlecht dafür. Allerdings wird sie als Azubi ggf. erstmal BAB und keinen ALG 2 Anspruch (bzw. nur auf den MB Schwangeschaft und die EB für Säuglingserstausstattung und Schwangerschaftsbekleidung) haben. Es sei denn, es ist eine schulische Ausbildung.

Der bereits ALG beziehende Freund: Wo wohnt der? Eigene Wohnung oder bei den Eltern? Der muss auf alle Fälle das Amt fragen...

Turtle
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