Hallo Forum,
ich beziehe seit Herbst 2006 Alg2 und mir wurde jetzt nach Abgabe des Alg2-Fortzahlungsantrages eine vorläufige Bewilligung gewährt. Ich muss aber bis mitte März noch die Betriebskostenabrechnung für "2005" der ARGE vorlegen!
Warum will die ARGE die Betriebskostenabrechnung von 2005? Da hab ich keine Leistung vom Amt bezogen. Und im Mietvertrag ist außerdem angeben das die Nebenkosten pauschal gezahlt werden und keine Nachforderung/Gutschrift seitens des Mieters mir auferlegt werden kann.
Reicht es jetzt aus der ARGE ein Schreiben zuschicken, vom Vermieter, dass ich keine Nachzahlung leisten muss bzw. keine Gutschrift bekomme??? Help!
Mit freundlichen Grüssen
Martin
Betriebskostenabrechnung-Frage??!!
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Hallo martin444
Diese Abrechnung wird routinemässig angefragt weil es dann entweder Rückzahlung aus Guthaben (wird als Einkommen angerechnet) oder zu beantragende Kostenübernahme für Nachzahlung gibt.
In Deinem Fall genügt ein Blick in den Mietvertrag den Du sicher beim Amt schon mal vorgelegt hast und das mit der pauschalen Abrechnung lässt sich dann leicht klären.
Schreib denen einfach das Du, wie im Mietvertrag vereinbart, keine Abrechnung bekommst.
Gruss
Diese Abrechnung wird routinemässig angefragt weil es dann entweder Rückzahlung aus Guthaben (wird als Einkommen angerechnet) oder zu beantragende Kostenübernahme für Nachzahlung gibt.
In Deinem Fall genügt ein Blick in den Mietvertrag den Du sicher beim Amt schon mal vorgelegt hast und das mit der pauschalen Abrechnung lässt sich dann leicht klären.
Schreib denen einfach das Du, wie im Mietvertrag vereinbart, keine Abrechnung bekommst.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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