Hartz 4 und Trennung ...

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

Antworten
Netter
Beiträge: 10
Registriert: 02.03.2007 16:04

Hartz 4 und Trennung ...

Beitrag von Netter »

Hallo liebe Forenmitglieder,

zwar bin ich mittlerweile selbst Hartz4-Empfänger (zumindest läuft der Antrag), aber heute liegt mir vielmehr die Situation einer guten Freundin am Herzen, die sich mit der Trennung von ihrem (Noch-) Ehemann und der ArGe "herumschlägt".

Also, meine Freundin lebt z.Z. mit ihren 4 Kindern in dem gemeinsam mit ihrem Ehemann erstandenen Haus.

Die Eheleute leben seit 05/2006 getrennt, bzw. ziehen vermeintlich eine Trennung im Sinne des Scheidungsrechts durch.

Sie erhält nun seit Trennungsbeginn für sich und die Kinder Zahlungen nach Hartz4, weil seither noch kein Unterhalt von ihrem Mann gezahlt wurde/wird.
Ihr Mann hat sich schon vor einiger Zeit mit Hauptwohnsitz in einer anderen Stadt gemeldet und bezieht dort ebenfalls ALG2.

Und nun wird es kompliziert: Durch Beschluss des Familiengerichts hat der Ehemann das Recht zugesprochen bekommen, die "Trennung" auch im gemeinsamen Haus vollziehen zu können. Das nimmt er dann auch zu gerne wahr :!: In bestimmten Abständen zieht er immer wieder für unterschiedliche Zeiträume in das gemeinsame Haus ein. Hier passiert nun, dass er alle "Vorteile", heißt: Strom, Wasser, Telefon, Essen usw. für sich in Anspruch nimmt, aber hierfür keinerlei Gegenleistung erbringt. Darüber hinaus verfügt er auch immer wieder einmal über "Reales Einkommen", welches er durch einen Job erwirtschaftet, den er freiberuflich ausübt.

Nun meine Fragen: Welche Konsequenzen ergeben sich hieraus für beide nach dem SGB II? Wie müssen sie sich gegenüber der ArGe verhalten? Gibt es hier evtl. Sachverhalte, die gemeldet werden müssten? Und, wenn Ja, von wem?

Ich kann mir vorstellen, dass hier einiges im Argen liegt. Die scheidungsrechtliche Komponente gar nicht so bewertend ...

Es würde mich freuen, wenn ich einmal Eure Meinung in dieser Sache erfahren könnte, zumal ich denke, dass die Geschichte eigentlich noch komplexer gelagert ist.

Vielen Dank für Eure Antworten!

Netter
AnEc
Beiträge: 5
Registriert: 02.03.2007 16:54

Beitrag von AnEc »

viel kann ich dazu nicht sagen.. ich weiß nur vom schicksal einer freundin, das die Arge sie zwingen wollte mit dem gemeinsamen sohn bei ihrem partner wohnen zu bleiben. sie zog allerdings vor antragstellung aus und hatte sich bei ihrem bruder gemeldet. nur dieser umstand machte es möglich, dass sie NICHT zurück mußte.

ein umzug ist schwer, mit 4 kindern erstrecht. aber unter diesen umständen würde ich mir das wirklich überlegen. oder widerspruch beim gericht einlegen gegen diesen beschluss.

zu deiner frage wegen dem melden -- natürlich muß das gemeldet werden, von beiden der noch-ehemann muß es bei der arge melden von der er gelder bezieht und deine freundin muß es bei ihrer melden.
ich glaube allerdings nicht das die arge des noch ehemannes es gestatten wird, das er gleichzeitig in 2 wohnungen lebt, da sie rechtlich gesehen dann ja 2 mal miete (bzw. miete und anteilige miete) zahlen müßten.

*schulternzuck* wer einen kompetent beraten kann sind mitarbeiter der Profamilia oder ein Anwalt. dazu würde ich in diesem fall raten!
Netter
Beiträge: 10
Registriert: 02.03.2007 16:04

Beitrag von Netter »

Hallo!

Danke für die schnelle Antwort!

Die Sache mit dem Haus wird von der ArGe wohl so bewertet, dass meine Freundin hier alleine mit den Kindern wohnt! Schließlich ist ihr Ehemann ja offiziell an einem anderen Wohnort gemeldet. Übrigens lebt sie hier auch nicht zur Miete, sondern erhält, zumindest wohl für einen Zeitraum von 6 Monaten, die aktuellen Hypothekenzinsen erstattet. Danach wird sie eh ausziehen müssen, weil der Kredit für das Haus noch nicht abbezahlt ist und sie die laufende Tilgung sowieso nicht mehr bezahlen kann.

Dass die Sachlage von den Eheleuten jeweils der ArGe an ihrem offiziellen Wohnort gemeldet werden sollte, kann ich auch gut nachvollziehen. Nur, was passiert, wenn das nicht, oder nur von einem getan wird?! Und passiert da nicht sowieso plötzlich wieder eine größere Bedarfsgemeinschaft? Wie ist es dann überhaupt, wenn der Ehemann zwischendurch Einkommen aus Arbeit erzielt?

Gruß
Netter
Gast

Beitrag von Gast »

Wenn er dort wohnt, dann muss sie das der ARGE auch mitteilen. Im übrigen ist es nicht entscheidend, wo man per Einwohnermeldeamt gemeldet ist, sondern wo man eben sich tatsächlich überwiegend aufhält ("gewöhnlicher Aufenthalt").

Wenn ich die Worte
Hier passiert nun, dass er alle "Vorteile", heißt: Strom, Wasser, Telefon, Essen usw. für sich in Anspruch nimmt
richtig werte, dann setzt er sich bei der Frau an den Tisch und futtert mit? Dann ist im übrigen das Trennungsjahr unterbrochen, denn das sind eheliche Handlungen!!!

Natürlich geht es, dass man ein Trennungsjahr in einer gemeinsamen Wohnung oder einem gemeinsamen Haus verbringt. Aber jeder hat dann sein Ding für sich zu machen...

Turtle
Netter
Beiträge: 10
Registriert: 02.03.2007 16:04

Beitrag von Netter »

Hallo Forenmitglieder!

Vielen Dank für die bsherigen Antworten!

Verschiedenes ist mir immer noch nicht klar:
Wenn er dort wohnt, dann muss sie das der ARGE auch mitteilen. Im übrigen ist es nicht entscheidend, wo man per Einwohnermeldeamt gemeldet ist, sondern wo man eben sich tatsächlich überwiegend aufhält ("gewöhnlicher Aufenthalt").
Bei mir persönlich hat die ArGe nicht nachgefragt, wo ich mich überwiegend aufhalte. Ist es nicht eher so, dass hier davon ausgegangen wird, man habe seinen "Aufenthalt" dort, wo man auch gemeldet ist?

Wenn meine Freundin aber bisher den neuen Sachverhalt (Anwesendheit ihres Ehemannes) der ArGe nicht gemeldet hat, mit welchen möglichen "Unannehmlichkeiten" hat sie dann zu rechnen?

Und wie verhält sich das gerade unter dem Aspekt, dass der Ehemann unregelmäßig über ein Einkommen verfügt? Müsste das dann nicht auch gemeldet werden, bzw. wie wirkt sich das auf die Zahlungen der ArGe für meine Freundin aus?

Fragen über Fragen! Wer kann weiterhelfen?

Gruß

Netter
Gast

Beitrag von Gast »

Hi Netter!

Dazu müsstest du den Sachverhalt konkreter schildern. Ist es denn so, dass sie quasi dann wieder ehelich zusammenleben, also er tatsächlich nicht dort seinen eigenen Haushalt führt, sondern sie zusammen wirtschaften? Wenn ja, warum ist das nur so sporadisch? Ich komme irgendwie nicht mit... Er erstreitet sich, dass er die Trennung im gemeinsamen Haus machen kann, ist dann aber nur ab und zu mal dort und dann auf ihre Kosten, was letztendlich das Trennungsjahr gefährdet, weil ja nunmal innerhalb eines Trennungsjahres keine Lebensbereiche gemeinsam gestaltet sein dürfen. Zwar sind 3 Monate "Versuch" der Versöhnung für das Trennungsjahr unschädlich, aber dann müsste dieser Versuch auch dem Amt gemeldet werden, er wohnt ja dann dort...
Deine Schilderungen sind leider doch etwas undurchsichtig. Und da kann man eben schlecht Rat erteilen..

By Turtle
Netter
Beiträge: 10
Registriert: 02.03.2007 16:04

Beitrag von Netter »

Hallo (Turtle)!

Also, dann will ich den Sachverhalt einmal differenzierter schildern:

Im Mai vergangenen Jahres haben sich die Eheleute getrennt. Während meine Freundin mit den Kindern im gemeinsamen Haus weiter wohnte, ist ihr Ehemann in eine andere Stadt gezogen und hat dort ein Zimmer angemietet. Nach seiner Aussage war das alles im Sinne der Trennung und wurde auch von seiner Anwältin in einem Schreiben so untermauert bzw. bestätigt.

Nach geraumer Zeit begann der Ehemann aber schon ohne oder bestenfalls mit ganz kurzer Ankündigung im gemeinsamen Haus aufzutauchen. Das geschah meist mit der Begründung, er wolle seine Kinder sehen. Nachdem er sich dann mehr oder weniger lange dort aufgehalten hatte, fuhr er dann wieder davon.

Irgendwann wurde das meiner Freundin zu bunt. Sie war der Meinung, dass ein solches Verhalten nicht Sinne des Trennungsgedanken noch des Umgangsrechtes mit den Kindern war. Sie beantragte eine Alleinzuweisung des Hauses. Diesem Antrag wurde vom Familiengericht, was in solchen Fällen nicht unüblich zu sein scheint, nicht stattgegeben. Bei Gericht wurde festgestellt, dass aufgrund der räumlichen Gegebenheiten des Hauses, es durchaus möglich sei, hier eine Trennung durchzuführen.

Fortan konnte der Ehemann erst recht das Haus betreten wann er wollte. Er kündigte sein angemietetes Zimmer und wohnte wieder im gemeinsamen Haus. Das aber bar jeder Regeln! Er bewegte sich, obwohl er sich 2 Zimmer eingerichtet hat und über ein eigenes Bad verfügte, frei im gesamten Haus, bediente sich an den Lebensmittelvorräten usw.. Meine Freundin ließ das auch, mehr oder weniger aus Rücksicht auf die Kinder, geschehen.

Nach einer bestimmten Zeit meldete sie das allerdings ihrer ArGe, die daraufhin die Zahlungen um mehrere hundert Euro kürzte. Aus diesem und wohl auch noch aus anderen Gründen zog nun der Ehemann wieder an einen anderen Wohnort. Hier meldete er sich sodann auch gleich mit Hauptwohnsitz, nicht zuletzt, weil auch er zwischenzeitlich kein Einkommen mehr hatte und parallel dazu deshalb ALG2 beantragen wollte und auch getan hat. Resultat: Nun erhielten beide Zahlungen von der ArGe, wobei die meiner Freundin wieder auf das "normale" Niveau angehoben wurden.

An der eigentlichen Situation änderte sich dadurch aber nichts. Nach wie vor erscheint der Ehemann mehr oder weniger lange im gemeinsamen Haus, nutzt hier alle Annehmlichkeiten und hält sich an keinerlei Regeln. Aber auch meine Freundin ist bisher, vor allem wohl aus Rücksicht auf die Kinder, nicht in der Lage hier für klare Verhältnisse zu sorgen.

Und dann sind da auch noch die rechtlichen Unsicherheiten. Ihr Mann verdient einmal Geld; dann aber auch wieder nicht. Es bestehen ganz klare Unterhaltsforderungen, denen nicht nachgekommen wird. Ihre Anwältin, die allerdings zunächst nur zu Beratungszwecken herangezogen wurde, läßt der Sache ihren Lauf. Eigentlich, im April ist das Trennungsjahr vorbei, müsste jetzt schon einmal die Scheidung eingereicht werden. Und, und, und …

Wie sollte man hier vorgehen?!!

Gruß

Netter
Gast

Beitrag von Gast »

Dokumentation der Geschehnisse im Haus, insbesondere der Übergriffe auf die Lebensmittel der Nochfrau. Anzeige wegen Hausfriedensbruch (Eingriff in die Privatsphäre der von der Nochfrau bewohnten Zimmer).
Nochmaliger Antrag auf alleinige Überlassung unter Vorlage der Dokumentation der Übergriffe.

Trennung in einem Haus ist möglich. Aber nur, wenn sich die Nocheheleute an gewisse Spielregeln halten. Im übrigen würde ich -wenn möglich- der Frau empfehen, ihre Räumlichkeiten zu verschließen.

By Turtle
Gast

Beitrag von Gast »

PS: Die Wegnahme von Lebensmitteln ist übrigens Diebstahl. Also auch Anzeige wegen Diebstahls stellen.
Antworten