Frage zu Vorlagepflicht ?

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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BinWiederInArbeit
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Frage zu Vorlagepflicht ?

Beitrag von BinWiederInArbeit »

Hallo zusammen,

da ich ab dem 01.03.2007 wieder zu den Glücklichen mit Job gehöre habe ich eine Frage zu einem Schreiben welches ich von der ARGE bekam.

Lebe nicht in einer BG, bin Single mit eigener Wohnung.

kurze Vorabinfo:
================

Habe am 15.02.2007 meinen Arbeitsvertrag von meinem neuen Arbeitgeber bekommen.
Es ist ein unbefristeter Vollzeitvertrag.
Diesen habe ich am 16.02.2007 meinem Fallmanager sowie der Leistungsabteilung unserer ARGE vorgelegt (Kopie wurde dort gezogen). Arbeitsbeginn ist der 1.3.2007.
Somit falle ich ja aus dem Leistungsbezug ab diesem Datum.


eigentliche Frage:
==================

In dem oben erwähnten Schreiben teilt die ARGE mir mit, das ich meine erste Abrechnung, sprich die ich im März erhalten werde, sowie die die ich im April erhalten werde und zusätzlich noch Kontoauszüge für die Monate März und April vorlegen soll mit Frist zum 30.04.2007.

a.) darf die ARGE diese Belege überhaupt noch verlangen ?
b.) Können mir irgendwelche Nachteile entstehen wenn ich dem nicht nachkomme ?

So wie ich das sehe, bin ich ab dem 01.03.2007 kein Kunde der ARGE mehr.
Bekomme ja auch keine Leistungen mehr !
Die Leistungen werden ja immer im Voraus gezahlt.
Sprich die Leistung für den Februar wurde ja schon getätigt.
Darauf habe ich ja auch noch Anspruch.

Kann jemand mit entsprechenden Erfahrungen helfen ?
Oder weiß jemand wie es rechtlich aussieht bzw ob die die Belege noch verlangen dürfen ?

Gruß

WiederInArbeit
Gast

Beitrag von Gast »

Man will sicherlich prüfen a) wann du den ersten Lohn erhalten hast (also ob dir 02/07 noch in der gezahlten Höhe zustand und b) ob du trotz Lohn noch aufstockend Anspruch hast.

Bzgl. a) solltest du den Nachweis bringen, wann der erste Lohn aufs Konto ging. Das ist wirklich der beste Weg. Bzgl. b): Wenn du dir sicher bist, dass dir kein ALG 2 mehr zusteht, dann kannst du auch ganz einfach eine Verzichtserklärung schreiben. Wenn du dazu keinen Bock hast, dann mach einfach nicht, was sie schreiben, dann wirst du sicherlich irgendwann eine Einstellung wegen fehlender Mitwirkung erhalten.

By Turtle
BinWiederInArbeit
Beiträge: 5
Registriert: 27.02.2007 13:18

Danke Turtle

Beitrag von BinWiederInArbeit »

Was den eventuellen Anspruch angeht,
bin ich mir sicher das ich den nicht habe.

Aufstockend werde ich auch keinen Anspruch haben,
da ich den gezahlten Satz der ARGE um ein vielfaches mit meinem Gehalt übertreffe.

Also werde ich auf die Anforderung pfeifen.
Für den Monat März bekomme ich ja eh keine Leistungen mehr.
Somit sehe ich auch keinen Grund der ARGE irgendwelche Unterlagen zu geben,
die sie im Grunde nichts mehr angehen.

Danke für den Tipp mit der Verzichtserklärung.
Werde das gleich Morgen Früh erledigen.

Gruß

Oli
maria1106
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Beitrag von maria1106 »

Hallo!
vielleicht bekommst du ja morgen nochmal Leistungen ausbezahlt, deshalb werden sie wahrscheinlich die Unterlagen fordern! Du hast ja noch keinen Lohn erhalten und muss ja bis dieser kommt von irgendwas leben!
Anders kann ich mir das nicht vorstellen. Du bekommst ja nicht am 1.3 Lohn wenn du da erst anfängst!

LG
Silvia
BinWiederInArbeit
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Hi Silvia

Beitrag von BinWiederInArbeit »

Sollte eigentlich nicht passieren.

Ich habe klar und deutlich bei der Abgabe des Arbeitsvertrages gesagt,
das ich von meinem Arbeitgeber einen Vorschuß
in Höhe meines halben Gehalts am 01.03. 07 bekomme.
Eine entsprechende Bescheinigung habe ich ebenfalls vorgelegt.
Das ist schon ein Stück mehr wie das was die ARGE zahlen würde.
Sollte Morgen trotzdem Geld von der ARGE eingehen,
werde ich das Geld abheben und denen persönlich vorbei bringen.
Will eh dahin Morgen.

Bin heilfroh wenn ich mit denen nichts mehr zu tun habe !!!

Danke für die Antwort

Gruß

Oli
maria1106
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Beitrag von maria1106 »

Hallo Oli!
na wenn das so geklärt ist, dürfte auch nichts kommen, was ich bezweifle wenn ich ehrlich bin, sonst bräuchten die keine Unterlagen mehr :oops:

LG
Silvia
BinWiederInArbeit
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Beitrag von BinWiederInArbeit »

Hi Silvia,

jetzt wo Du es sagst, befürchte ich fast das DU Recht haben könntest.
Aber selbst wenn. Werde das geld kurz und schmerzlos abheben und persönlich zur ARGE bringen.

Bei uns sind teilweise schon, sorry für den Ausdruck, ziemlich große Schnarchnasen als Sachbearbeiter tätig.

Habe jetzt ein Jahr Erfahrung mit unserer ARGE
und schon so manchen Disput mit denen geführt.

Werde jeden Tag an dem ich nichts mehr mit dem Verein zu tun habe,
feiern als sei es mein letzter Tag im Leben.

Gruß

Oli
maria1106
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Beitrag von maria1106 »

Hallo Oli!
jetzt bin ich aber wirklich mal gespannt ob du ne Zahlung bekommst oder nicht? Denn wenn nicht, warum die Papiere!
Bitte berichte weiter!
LG
Silvia
BinWiederInArbeit
Beiträge: 5
Registriert: 27.02.2007 13:18

Beitrag von BinWiederInArbeit »

Hallo Silvia,

wie Du schon richtig vermutet hast, wurde die Zahlung geleistet.
Habe das Geld abgehoben und heute Morgen auf die ARGE gebracht.
Dort war man doch ein wenig erstaunt darüber, das die Zahlung erfolgte.
Die gute Frau in der Leistungsabteilung konnte sich das selbst nicht erklären. Sie überprüfte die vorliegenden Unterlagen sowie die Meldungen die an die Zahlstelle ergangen sind. Wie üblich hat wieder mal eine der Schnarchnasen dort gepennt und war scheinbar des Lesens nicht mächtig.
Naja, das Geld wurde durch die Kasse entgegen genommen und die Rückzahlung entsprechend Quittiert.

Um gleich weiteres zu vermeiden, wurde nochmals auf der Zahlstelle ein Schreiben angefertigt, aus dem auch der blindeste Mitarbeiter entnehmen kann, das keine Leistungen über den 02/07 gezahlt werden und dies auch durch mich nicht erwünscht ist.

Wow, die ARGE braucht Eselsbrücken hab ich da nur gedacht.
Aber egal, das Geld ist zurück auf der Kasse bei denen.

Das Ganze hinterläßt bei mir den Eindruck das auf unserer ARGE die recht Hand nicht weiß was die linke tut. Ein klein wenig Kommunikation und die Gabe des Lesens hätte den Vorfall vermieden, zumal ja alle Unterlagen und Belege vorhanden waren.

So schließt sich ein Kapitel deren Fortsetzung ich unter allen Umständen vermeiden werde. Mir tut jeder leid, der aus sozialen Gründen der Willkür dieser ARGEN ausgeliefert ist bzw in die Situation kommt von der ARGE Leistungen zu beziehen. Sicherlich sind nicht alle ARGE'n gleich, es gibt auch welche die freundlicher und kompetenter mit ihren Kunden umgehen, aber ein fader Nachgeschmack bleibt allemal.

Ich drücke allen die Daumen, das sie schnell eine Beschäftigung finden um dieser Willkür zu entgehen. Bleibe dem Forum treu. Da es sicherlich auch mal Fragen geben wird, bei denen ich vielleicht mal behilflich sein kann. Wenn auch nur mit dem Wiedergeben eigener Erfahrungen mit unserer ARGE hier.

Sage nochmals allen vielen Dank für die schnelle Hilfe hier.

Gruß

Oli
maria1106
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Beitrag von maria1106 »

Hallo Oli!
Na ja das habe ich mir fast gedacht! Ich habe schon so viele Komische Erfahrungen mit der ARGE gemacht, dass ich einfach davon ausging, dass du nochmal Leistung bekommst !!!!
Ich will auch gar nicht sagen, dass die Leute von der ARGE nicht freundlich wären oder so, aber bei mir gab es jetzt seit Januar 4 Fehler durch einen SB! Und wenn ich mich auf meinen Bescheiden nicht einigermaßen auskennen würde, dann bekäme ich immer weniger Geld !!!
Machs gut! Viel Spaß bei der Arbeit !

LG
Silvia
Mausebär
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Registriert: 09.01.2007 10:47

Beitrag von Mausebär »

[quote="maria1106"]Und wenn ich mich auf meinen Bescheiden nicht einigermaßen auskennen würde, dann bekäme ich immer weniger Geld !!!

LG
Silvia[/quote]

hallo silvia..
da bist schon einiges weiter wie ich...
für mich ist dieser Bescheid ein Buch mit sieben Siegeln...
ich habe jetz schon den vierten innerhalb von 2 Monaten.. und so richtig nachvollziehbar sind die Zahlen die da drin stehen für mich nicht :?

lg

ps.. und wieder steht da "quote" .. das sollte doch ein Zitat werden -grübel-
maria1106
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Beitrag von maria1106 »

Doch mit der Zeit habe ich schon gechekt was und wieviel, dennoch werde ich stutzig wenn Geld plötzlich weniger wird ohne dass es Änderungen gibt oder gab! Freu mich schon auf meinen Folgeantrag, denn eines weis ich ganz genau der stimmt dann wieder nicht ! 8)
Und noch was habe ich gelernt:
Jedes Schreiben zu kopieren, und mir immer zu notieren wann ich mit wem telefoniert habe. Sogar mündliche Aussagen notiere ich mir mittlerweilen!
Einschreiben zu verwenden bei Schriftwechsel ist auch ne Selbstverständlichkeit...

Und da soll mal einer sagen ein ALGII Empfänger hat keinen Stress oder nichts zu tun! :D

LG
Silvia
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