Hi nochmal , und danke für die netten Tips .

Ich bin nun auch selber ein bisken schlauer geworden , nachdem ich heute morgen mit dem Amt für Datenschutz in Düsseldorf telefoniert habe . Demnach verhält es sich so : Bei einem 1Euro job bin ich weiterhin Arbeitsloser ,ich stehe somit auch in keinem Arbeitsverhältnis mit einem Arbeitsvertrag ! Ich habe kein Mitspracherecht beim Personalrat bzw Betriebsrat .Ich bin auch NICHT an der dortigen Schule ein / angestellt .Ich bin nur auf Grundlage zwecks eines sozialrechtlichem verhälnisses von Arbeitslosengeld 2 dort da.----So , erst mal soweit .(sacken lassen...........)
Der Datenschutz Mensch weiter : In einem Arbeitsverhältnis mit einem Arbeitsvertrag der das tragen von Namensschildern vorschreibt muss ich auch diese tragen . (Allgemein bekannt , seht Ihr alle bei der ALDI )
Ist in einem 1 Euro Job ja nicht der Fall , und weiter : Die fräge wäre dann noch hierbei die Zweckmäßigkeit. ( der zur Schau - Stellung des 1Euro Jobbers)(Die 4 Leute die dort da 1Euro Jobben haben schon eine Art von Dienstkleidung an , die sich von dem Rest der Bevölkerung abzeichnet)
Laut des Datenschutzes gibt es keine Paragrafen die ein tragen von Namensschildern (auch) in der Öffentlichkeit von 1 Euro Jobbern regelt .
( Hat sich ja auch noch keiner drüber aufgeregt , bis ich heut morgen anrief)
So , in meinem Fall bin ich jetzt da , das ich dem Amt für Datenschutz einen Bericht schreiben soll welcher die Umstande dieses dilämmers wiedergibt.
Das Amt für Datenschutz wird sich dann mit dem öffentlichen Träger (hier die Diakonie ) in Verbindung setzen .
Für MICH heißt das , ich werde auf KEINEN fall ein NAMENSSCHILD mit meinem FOTO und meinem NAMEN tragen .
