rückzahlung ans amt

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


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Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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siescho
Beiträge: 3
Registriert: 27.02.2007 20:23

rückzahlung ans amt

Beitrag von siescho »

erst mal ein frohes hallo an alle, ich bin neu hier und hoffe das ich in guter gesellschaft bin.
mag jetzt mein problemchen schildern.
bin, wie viele anderen auch, hartz 4 geschädigt.
ich habe nun von der arge post bekommen. aus dieser geht hervor, das ich eine rückzahlung ans amt zu leisten habe, wegen zuviel gezahlter regelleistung.
so weit, so gut. nun habe ich per einschreiben an besagter arge um eine ratenzahlung gebeten.
dieser bitte wurde von amts wegen stattgegeben.
ich muß ca. 1400 € zurückzahlen und mit 25,00 € bin ich nun monatlich in der verpflichtung.
nun meine frage:
in meinem schreiben an die arge habe ich unmißverständlich um eine ratenzahlung gebeten.
als antwort erhielt ich aber einen "stundungsbescheid" mit der auflage, besagte 25,00 € monatlich auf das konto der arge zu überweisen.
auf der rückseite dieses stundungsbescheides steht zu lesen, das auf den gesamtbetrag zinsen erhoben werden.
zum ersten habe ich nicht um eine stundung der geforderten summe gebeten, sondern um eine ratengenehmigung.
darf das amt überhaupt zinsen auf rückforderungen berechnen, sich also sozusagen sich an den arbeitslosen noch zusätzlich bereichern?
danke euch allen :!:
Gast

Beitrag von Gast »

Wenn du monatlich nur 25 Euro zahlst und nicht die 1400 Euro auf einen Schlag, dann stundet man dir doch immer den Rest. Also nach der ersten Zahlung 1375 Euro, nach der zweiten Zahlung 1350 Euro usw... Gelle?!

Zu den Zinsen:

§ 50 SGB X:
...
2a) Der zu erstattende Betrag ist vom Eintritt der Unwirksamkeit eines Verwaltungsaktes, auf Grund dessen Leistungen zur Förderung von Einrichtungen oder ähnliche Leistungen erbracht worden sind, mit fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz jährlich zu verzinsen. Von der Geltendmachung des Zinsanspruchs kann insbesondere dann abgesehen werden, wenn der Begünstigte die Umstände, die zur Rücknahme, zum Widerruf oder zur Unwirksamkeit des Verwaltungsaktes geführt haben, nicht zu vertreten hat und den zu erstattenden Betrag innerhalb der von der Behörde festgesetzten Frist leistet.

Gab es denn Umstände, die von einer Verzinsung absehen lassen? Soll heißen: Wieso wurdest du mit 1400 Euro überzahlt?

Turtle
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