mag jetzt mein problemchen schildern.
bin, wie viele anderen auch, hartz 4 geschädigt.
ich habe nun von der arge post bekommen. aus dieser geht hervor, das ich eine rückzahlung ans amt zu leisten habe, wegen zuviel gezahlter regelleistung.
so weit, so gut. nun habe ich per einschreiben an besagter arge um eine ratenzahlung gebeten.
dieser bitte wurde von amts wegen stattgegeben.
ich muß ca. 1400 € zurückzahlen und mit 25,00 € bin ich nun monatlich in der verpflichtung.
nun meine frage:
in meinem schreiben an die arge habe ich unmißverständlich um eine ratenzahlung gebeten.
als antwort erhielt ich aber einen "stundungsbescheid" mit der auflage, besagte 25,00 € monatlich auf das konto der arge zu überweisen.
auf der rückseite dieses stundungsbescheides steht zu lesen, das auf den gesamtbetrag zinsen erhoben werden.
zum ersten habe ich nicht um eine stundung der geforderten summe gebeten, sondern um eine ratengenehmigung.
darf das amt überhaupt zinsen auf rückforderungen berechnen, sich also sozusagen sich an den arbeitslosen noch zusätzlich bereichern?
danke euch allen