Betreff: Anhörung gemäss §24 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch
Hallo,
leider habe ich im forum nichts gefunden was mir weiterhelfen könnte. ich habe folgendes problem:
ich bekam seit mai ´05 arbeitslosengeld 2 und mietzuschuss vom jobcenter in lörach. anfang oktober bin ich nach freiburg gezogen und habe mich NICHT beim jobcenter lörach abgemeldet weil, so dachte ich dummerweise, die zahlungen ohnehin nur bis ende oktober gewährt wurden und dies ja zeitlich genau aufginge...
eine meldung auf dem einwohnermeldeamt in freiburg erfolgte am 08.11.
leider bin ich immer noch auf hartz4 angewiesen und habe es daher am 15.11. in freiburg neu beantragt.
der sachbearbeiter in freiburg sah dass ich noch in lörach geführt werde und klärte mich darüber auf dass eine abmeldung dringend nötig sei, da das jobcenter in lörach mich seit 01.10. "vermisse"(aus welchen gründen auch immer, vermutlich zurückgesandte post???). daraufhin habe ich mich mit dem jobcenter in lörach in verbindung gesetzt, erklärt dass ich versäumt hatte mich abzumelden und habe desweiteren meine neue meldebescheinigung als nachweis geschickt.
vorgestern bekam ich nun eine mitteilung aus lörach dass ich vom 01.10. bis 31.10. keinen anspruch auf alg2 gehabt hätte (grund: umzug ausserhalb des zuständigkeitsbereichs) und mir eine rückzahlung droht, weil ich meiner pflicht zur anzeige erheblicher änderungen nicht nachgekommen bin. ich hätte aber gelegenheit mich zu erklären...
bevor ich nun weitere erklärungen abgebe würde ich gerne wissen ob jemand hier ähnliches erlebt hat, wie ich eine rückzahlung am ehesten vermeiden kann, wie ich am besten argumentiere und mich verhalten soll um weiteres unheil abzuwenden und das bestehende bestmöglich aus der welt zu schaffen.
noch eine bitte: nur sachdienliche antworten, keine moralischen belehrungen und der gleichen.
vielen dank im voraus!
RATSCHLÄGE FÜR ANHÖRUNG
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Anhörung und Rat
Sorry, will hier wirklich nicht belehren, aber Du bist Deiner Mitwirkungspflicht nicht nachgekommen. Da kann man Dir keinen Rat für die Anhörung geben!
Ich schlage vor die Wahrheit zu sagen, obwohl Unwissenheit nicht vor Strafe schützt, ist das die einzige Möglichkeit evtl. etwas an Deiner Situation zu ändern. Ein bisschen Glück gehört für Dich dazu.
Es wird nicht nur nach den Buchstaben des Gesetzes und deren Ausführungsvorschriften sondern auch nach freien Ermessen der Sachbearbeiter entschieden. Das meiste jedoch muss der Sachbearbeiter nach seinen Ausführungsvorschriften entscheiden. Viel Spielraum hat er nicht!
Ich wünsche Dir Glück für Deinen Termin.
Ich schlage vor die Wahrheit zu sagen, obwohl Unwissenheit nicht vor Strafe schützt, ist das die einzige Möglichkeit evtl. etwas an Deiner Situation zu ändern. Ein bisschen Glück gehört für Dich dazu.
Es wird nicht nur nach den Buchstaben des Gesetzes und deren Ausführungsvorschriften sondern auch nach freien Ermessen der Sachbearbeiter entschieden. Das meiste jedoch muss der Sachbearbeiter nach seinen Ausführungsvorschriften entscheiden. Viel Spielraum hat er nicht!
Ich wünsche Dir Glück für Deinen Termin.