So mal ne frage bei arbeitsaufnahme.

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

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Ronny7220
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So mal ne frage bei arbeitsaufnahme.

Beitrag von Ronny7220 »

angenommen man fängt einen job an . sagen wir mal mitte eines monats . alg2 wurde da ja für den jeweiligen monat schon ausgezahlt . wie ist das jetzt muss man da einen teil dann nur zurückzahlen von dem alg2 geld und wie bitte soll man mit den restlichen geld was man vom job bekommt , den nächsten monat die miete zahlen usw ? weil da nicht der volle lohn ausgezahlt wird . hmm bin bissel ratlos . könnt ihr mir mal helfen ?

wolt das nur mal so informativ wissen :?

Gruß Ronny
blade80
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Beitrag von blade80 »

Zuflussprinzip

Beispiel:

Arbeit ab 15.02.07
1. Gehalt auf Konto am 15.03.07
ALg 2 für 2/07 = OK ( keine Rückforderung )

Wenn 1. Lohn am 28.02.07 auf Konto geht -> Leistungen für 2/07 zurückzahlen.

Mgfg
Sachbearbeiter ALG II ( U25 )

Eine Gewährleistung für die Korrektheit der Angaben wird nicht übernommen. Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Nadine Sch.
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Beitrag von Nadine Sch. »

Hallo Blade,
wie soll er dann nach deinem Beispiel am 15.3. mit nur einem halben Monatsgehalt alles bezahlen?
Weil gerechnet wird immer vom 1.-1. aber bezahlt wird meistens erst am 15. danach...hat also für März nur ein halbes Monatsgehalt zur Verfügung bis zum 15.4.
Haben nämlich auch evtl. das gleiche Problem wieder...hab ja schließlich keine 800 euro um Miete, Stadtwerke usw. zu bezahlen...wie auch?
Wenn das öfters im Jahr vorkommt...ist man echt schnell Pleite^^

LG Nadine
Ronny7220
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Beitrag von Ronny7220 »

jup , deswegen frag ich ja . ganz schön verzwickt das ganze . vorallen wenn man noch das alg2 geld zurückzahlen muss . wolte eigendlich keine neuen schulden machen :(
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Melinde
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Beitrag von Melinde »

Hallo Ronny7220
Hallo Nadine Sch.
So eine Rückforderung muss man nicht auf einen Schlag bezahlen, man vereinbart Raten in einer verträglichen Höhe.
Gruss
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

Die " Vertragliche " Höhe einer Ratenzahlung darf nicht mehr als 10% Seines Regelsatzes ausmachen. ;)
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
blade80
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Beitrag von blade80 »

ich geb dass immer an Schw. Gm. ab, sollen die sich auseinandersetzen *g
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

naja ich muss es bald ja selbst machen O.o
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Nadine Sch.
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Beitrag von Nadine Sch. »

Hallo Melinde,
das Problem bei der ganze Sache ist, das wir das Letzte Mal als mein Freund bei einer Zeitarbeitsfirma um den 26. angefangen hatte, hatte man uns jegliche weiterzahlung untersagt bis der Lohnzettel des kompletten Monats bei der Arge sei und das war schon heftig...wurde vom "obersten" der Leistung deswegen angeschrieen, obwohl ich ganz sachlich blieb....naja wir leben ja noch und wenn ich dran denke das es bald wieder so ist, das mein Freund Arbeit bekommt.....bekomm ich wieder Angstzustände mit 2 Kids und Freund ohne alles da zu sitzen :(

LG Nadine
blade80
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Beitrag von blade80 »

Tja, da siehste du mal wieder den Unterschied, als "logisch" denkender SB weiss man genau, dass das 1. Gehalt des Kunden erst nächsten Monat kommt. Und wem tut es weh einfach die nächste Monatszahlung durch einen "Klick" freizugeben und dann nach 1. Lohnzahlung eine Rückforderung zu veranlassen ? Ich habe die Erfahrung gemacht dass meine Kunden immer dankbar waren dass ich "darlehensweise " bis zur Lohnzahlung weitergezahlt habe. Kann ich in deinem Fall ( vom "Obersten ") nicht ganz nachvollziehen.

Mfg
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maria1106
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Beitrag von maria1106 »

Da sieht man mal wie viel Macht so ein SB hat... mit nur einem Mausklick ! :oops:
LG
Silvia
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

Nicht wirklich maria, das muss vorher noch wo ganz anders durch ;)
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blade80
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Beitrag von blade80 »

maria1106 hat geschrieben:Da sieht man mal wie viel Macht so ein SB hat... mit nur einem Mausklick ! :oops:
LG
Silvia
öhm das war bildlich gemeint, :rolleyes:

so just 4 fun aus nem schlechten tag kann ich auch ned die leistung einstellen. Versteh das nicht falsch mit dem mausklick... :rolleyes:

Ich woltl darstellen wie unkompliziert man es als SB machen " kann", Leistung einzustellen is aufwändiger als einfach mal laufen zu lassen.

....
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blade80
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Beitrag von blade80 »

DjTermi hat geschrieben:Nicht wirklich maria, das muss vorher noch wo ganz anders durch ;)
Is aber schon so, ich hatte es dieses Jahr so oft, dass A2LL einen Fall als nicht plausibel aufnimmt und die Zahlungen der ganzen BG dann storniert sind für den nächsten Monat... allein im februar ca. 6 x bisher.
Sachbearbeiter ALG II ( U25 )

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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

Ich meine auch wenn alles gehen würde " Normal" geht das nicht so leicht ;)
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Melinde
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Beitrag von Melinde »

Hallo Nadine Sch.
Dieser "oberste" von der Leistung sollte Angstzustände bekommen, unerhört so ein Verhalten wie er es euch gegenüber gezeigt hat.
Anscheinend hat der lange nicht mehr in die Durchführungshinweise der BA zum SGB II geguckt. Da steht:
".... (2) Laufende Einnahmen sind für den Monat zu berücksichtigen, in
dem sie zufließen. Hierzu zählen auch Einnahmen, die an einzelnen
Tagen eines Monats auf Grund von kurzzeitigen Beschäftigungsver-
hältnissen erzielt werden. Für laufende Einnahmen, die in größeren
als monatlichen Zeitabständen oder in unterschiedlicher Höhe zu-
fließen, gilt Absatz 3 entsprechend. ....."

hier nachlesbar ab Kapitel Gesetzestexte Seite 5, etwa in der Mitte.
Vorsicht, das Ding hat viele Seiten mit der gleichen Nummer weil es aus mehreren Teilen besteht (wesentliche Änderungen, Gesetzestexte, Hinweise und dann noch Anlagen)
Tacheles
Wenn der Knabe sich mal auf die Internetseite seiner "Mutterfirma" begeben täte, wolle oder möge würde er hier fündig:
Arbeitsagentur
(wenn Du Druckertinte zuviel hast kannst Du ihm das oder Teile davon ausdrucken und unter die Nase halten bevor er wieder einen Schreianfall bekommt.)
Zufliessen tut ein Einkommen in dem Moment in dem es für den Empfänger verfügbar ist, also vom Konto abhebbar und nicht wenn es auf einem Lohnzettel als nichtessbare Ziffernfolge steht.
Gruss, starke Nerven und nicht unterkriegen lassen.
Schon Kindern bringt man bei: Wer schreit hat Unrecht.
Alles Gute
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Gast

Beitrag von Gast »

Wo ist eigentlich das Problem? Einkommen wird in dem Monat berücksichtigt, wo es zufließt. Wenn also am 20.2.07 eine Arbeit angefangen wird und das Geld für die 8 Tage am 15.3.07 kommt, dann muss das Amt das Geld im März anrechnen. Es wird ggf. also erstmal die Zahlung einstellen. Wahrscheinlich wird aber noch ein Anspruch im März bestehen, da 8 Tage sicherlich nicht mit 2000 Euro vergütet werden... Damit es daher keine Geldschwierigkeiten gibt, hat der Gesetzgeber 3 Möglichkeiten gelassen: a) der Bürger hat die Möglichkeit ein Darlehen gem. § 23, Abs. 4 SGB II beantragen, b) er kann Übergangsbeihilfe gem. § 16, Abs. 1 SGB II i. V. m. § 53 ff. SGB III beantragen oder er kann das Amt bitten, den wahrscheinlichen Lohn für die 8 Tage zu schätzen, einzurechnen und die Leistung vorläufig zu zahlen (§ 2, Abs. 5 der ALG 2-VO)...

Was braucht es mehr? 3 Möglichkeiten stehen in solchen Fällen offen....

Turtle
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Melinde
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Beitrag von Melinde »

Hallo Termi Hallo blade80
Gelle, da könnte euch doch auch der Kragen platzen wenn ihr lest wie manche eurer "Kollegen" anderen das Leben schwer machen obwohl es doch so einfach ginge.

Mit dieser Abkürzung "Schw. Gm." verstehe ich nicht was gemeint ist.
Wenn ich das umdrehe könnte Gemeindeschwester rauskommen, ist es in diesem Bereich aber wohl kaum vermute ich mal.
Verträglich war schon richtig gemeint, nämlich verträglich für die Betroffenen.
Diese doofe Software scheint ja wirklich unmöglich zu sein, entmündigt den Sachbearbeiter und hindert ihn am menschlich sein.
Und dafür haben die da oben sooooviel Geld ausgegeben? Nicht zu fassen, kostet viel, taugt wenig und nervt sicher ohne Ende.
Aber hält sich wacker auf den Beinen, man könnte fast schon vermuten der hl. Korruptius hält seine schützende Hand über das Teil.

Macht so wie ihr denkt das es richtig ist, dann ist das auch richtig. :D
Bauch ist wichtiger als Kopf, hinter dem Nabel sitzt die Seele.
Software hat keine Seele.
Gruss und nach einer Guten Nacht eine angenehme Woche.
(träumt doch mal davon das so ein blöder Spamroboter einen Virus schickt der das A2LL auffrißt)
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Nadine Sch.
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Beitrag von Nadine Sch. »

@Melinde...vielen Lieben Dank, werde mir alles ausdrucken ;)

@Turtle...dann kennst Du unseren von der Leistung nicht....der ließ sich auf gar nix ein :(
O-Ton schreiend: und Sie bekommen von uns keinen Pfennig, bis dieser Lohnzettel vorliegt....mir egal von was Sie leben -.-

Naja, das nächste mal sind wir schlauer ;)

LG Nadine
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Melinde
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Beitrag von Melinde »

Hallo Turtle1972
Und wo wäre bei Deinem Beispiel das Problem die Leistung zunächst erst mal weiterlaufen zu lassen für den März?
Muss es sein das der Hilfeempfänger erst mal wieder irgendeinen Antrag stellen oder das Amt bitten muss?
Ich denke wenn jemand endlich Arbeit gefunden hat muss man ihm nicht weiter zeigen Du bist abhängig, Du hängst weiter am Tropf einer Behörde und die Leistung einstellen.
In den wenigsten Fällen wird der eingehende Lohn den Bedarf vollständig decken und es bleibt ein Restanspruch.
Wenn alles geregelt ist gibt es dann einfach eine Rückforderung und ich habe noch nie erlebt das eine Behörde nicht an ihr Geld gekommen ist, erlebe und lese aber von den teilweise massiven und existenzbedrohenden Problemen wenn Menschen nicht das bekommen was sie brauchen und was ihnen zusteht.
Wie blade schon schrieb ist es einfacher Leistung zunächst mal weiterlaufen zu lassen, also menschlich zu handeln als rigoros abdrehen und erst wieder tätig werden wenn das brave Hilfeempfängerlein Bitte Bitte gemacht hat.
Gruss
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Gast

Beitrag von Gast »

Sicherlich mag in dem ein oder anderen Fall das günstig erscheinen. Nur wird sich der Leistungsmensch, der die Leistung, obwohl er Kenntnis von der Lohnzahlung im Folgemonat hat für den Folgemonat offen lässt ggf. umschauen, wenn es eben doch Probleme bei der Rückzahlung gibt und er einen Haftungsfall am Backen hat. U. U. kann sowas nämlich auch dienstrechtliche Konsequenzen haben. Und soweit muss man es doch nicht kommen lassen, wenn durch eine schlichte und einfache Antragstellung alles wieder ins Lot kommen kann.

Turtle
maria1106
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Beitrag von maria1106 »

Na Prima :?

Ich habe auch mal einen Aushilfsjob ( befistet 1 Monat)angefangen. Und ohne dass die ARGE wußte was ich verdienen werde, haben sie mir einfach so schnell mal 280 Euro von der Leistung abgezogen! IM VORAUS !
Klar wurde das 2 Monate später mal aufgerechnet und ich bekam mein Geld wieder! Aber in dem Monat wo es abgezogen wurde hat mich keiner gefragt wie ich mit 250 Euro weniger überhaupt zur Arbeit komme!
Das war nicht so toll, auf meinen Widerspruch kam nur dass es wenn die Verdienstbescheinigung vorliegt verrechnet wird. Das geld war erstmal weg!
Mir fehlten weil ich arbeiten ging erstmal in diesem besagten Monat ganze 380 Euro, denn die Bahnkarte kostete mir auch schnell mal knapp 100 Euro! Na schönen Dank auch hab ich gedacht, da wirste bestraft weil du arbeiten gehst...

LG
Silvia
blade80
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Beitrag von blade80 »

Turtle1972 hat geschrieben:Sicherlich mag in dem ein oder anderen Fall das günstig erscheinen. Nur wird sich der Leistungsmensch, der die Leistung, obwohl er Kenntnis von der Lohnzahlung im Folgemonat hat für den Folgemonat offen lässt ggf. umschauen, wenn es eben doch Probleme bei der Rückzahlung gibt und er einen Haftungsfall am Backen hat. U. U. kann sowas nämlich auch dienstrechtliche Konsequenzen haben. Und soweit muss man es doch nicht kommen lassen, wenn durch eine schlichte und einfache Antragstellung alles wieder ins Lot kommen kann.

Turtle
arbeitest du bei einer ARGE =?
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Gast

Beitrag von Gast »

arbeitest du bei einer ARGE =?
Das weißt du doch :?: :?: :?: :?:
Wieso fragst du?

By Turtle
blade80
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Beitrag von blade80 »

Turtle1972 hat geschrieben:
arbeitest du bei einer ARGE =?
Das weißt du doch :?: :?: :?: :?:
Wieso fragst du?

By Turtle
???

jetzt weiss ichs ( durch termi ) woher sollte ich das wissen? *aufdem schlauch steh*
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Beitrag von DjTermi »

ich gebe mal ein schuppsssss so....24
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Gast

Beitrag von Gast »

jetzt weiss ichs ( durch termi ) woher sollte ich das wissen? *aufdem schlauch steh*
Sorry, ich dachte, du hättest das bei sozialhilfe24 mitbekommen.... :oops:

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Beitrag von DjTermi »

Ja ja die Jungen Leute ... *fg
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