Ungenehmigter Umzug

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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maikstacker
Beiträge: 119
Registriert: 20.10.2005 13:50

Ungenehmigter Umzug

Beitrag von maikstacker »

Hallo ich bin jetzt Umgezogen obwohl mir das Jobcenter den Umzug nicht genehmigt hat. Die neue Wohnung ist 30euro teuer als die alte die 30 euro zahle ich aus eigener tasche.Was kann mir nun passieren weil ich trotzdem Umgezogen bin?? :?:
Gast

Beitrag von Gast »

Nichts?
maikstacker
Beiträge: 119
Registriert: 20.10.2005 13:50

Beitrag von maikstacker »

Wie Nichts ??
blade80
Beiträge: 247
Registriert: 03.11.2006 15:58

Beitrag von blade80 »

2Erhöhen sich nach einem nicht erforderlichen Umzug die angemessenen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung, werden die Leistungen weiterhin nur in Höhe der bis dahin zu tragenden Aufwendungen erbracht. 3S

( § 22Abs 1 SGB II )

Anders ist, wenn du daheim ausgezogen bist, dann gilt:

(2a) 1Sofern Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, umziehen, werden ihnen Leistungen für Unterkunft und Heizung für die Zeit nach einem Umzug bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres nur erbracht, wenn der kommunale Träger dies vor Abschluss des Vertrages über die Unterkunft zugesichert hat. 2Der kommunale Träger ist zur Zusicherung verpflichtet, wenn

1.
der Betroffene aus schwerwiegenden sozialen Gründen nicht auf die Wohnung der Eltern oder eines Elternteils verwiesen werden kann,
2.
der Bezug der Unterkunft zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt erforderlich ist oder
3.
ein sonstiger, ähnlich schwerwiegender Grund vorliegt.


Gruß

edit: die einzigen Folgen wären halt -> keine Kaution + Umzugskosten " aber da du ja eh schon 1 Schritt weiter bist <- erledigt.
Sachbearbeiter ALG II ( U25 )

Eine Gewährleistung für die Korrektheit der Angaben wird nicht übernommen. Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
maikstacker
Beiträge: 119
Registriert: 20.10.2005 13:50

Beitrag von maikstacker »

Nein ich bin älter als 25 und bin mit meiner eigenen familie umgezogen
blade80
Beiträge: 247
Registriert: 03.11.2006 15:58

Beitrag von blade80 »

jo, dann s.o.

Mfg
Sachbearbeiter ALG II ( U25 )

Eine Gewährleistung für die Korrektheit der Angaben wird nicht übernommen. Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
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