Was Steht mir wirklich an leistungen zu?

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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Thomas84
Beiträge: 2
Registriert: 19.02.2007 12:17

Was Steht mir wirklich an leistungen zu?

Beitrag von Thomas84 »

Hallo bin neu hier ,und hoffe das ein wenig licht in unsere situation kommt!,weil ich mich einwenig unter berechnet fühle! Wir Sind 3 Personen in einer bedarf gemeinschaft ich und meine freundin und unsere fast 9monate alte Tochter! und wir beziehen eine leistung zusammen 1061 euro das ist mit 407euro miete und auch was die kleine kriegt!..wenn noch infos offen bleiben bitte fragen..bin was Amt betrieft nicht sehr informiert..mfg tommy
blade80
Beiträge: 247
Registriert: 03.11.2006 15:58

Beitrag von blade80 »

einfache rechnung

311 RL fuer dich
311 RL fuer freundin
207 RL f. tochter

+ Miete

abzgl. Kindergeld der Tochter
abzgl. sonst. Einkommen ( falls vorh. ? )

edit: die 1061 € klingen normal fuer mich.. wenn ich bei der Miete mal die pauschalen ( warmwasser z.b. ) abziehe und einfach mal von 400€ ausgehe komm ich ja auf 1075 Euro.. ansonsten steht in eurem bescheid der Berechnungsbogen.
Sachbearbeiter ALG II ( U25 )

Eine Gewährleistung für die Korrektheit der Angaben wird nicht übernommen. Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
moselkerl
Beiträge: 150
Registriert: 10.02.2007 16:44
Wohnort: Bad Bertrich

Stimmt das denn?

Beitrag von moselkerl »

Hier gibt es doch ganz andere Beträge, glaube ich jedenfalls.

Höhe der pauschalierten Regelleistungen beim Arbeitslosengeld II /Sozialgeld

Alleinstehender oder Alleinerziehender 100 % 345,- EUR
Sonstige Angehörige der Bedarfgemeinschaft
Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres 60 % der RL 207,- EUR
Kinder ab Beginn des 15. LJ bis zur Vollendung des 25. LJ 80 % der RL 276,- EUR
Partner ab Beginn des 19. LJ 90 % 311,- EUR
So steht es im Bescheid jedenfalls.
+ Miete und Heizkosten
Für Schwangere gibt es Zuschläge + Babyausstattungshilfe.
In den RL sind 20,74 EUR für Stromkosten enthalten.
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
moselkerl
Beiträge: 150
Registriert: 10.02.2007 16:44
Wohnort: Bad Bertrich

Sachbearbeiter U 25 hat richtig geantwortet. Alles OK!

Beitrag von moselkerl »

Gut, dass wir hier auch Profis haben. Danke immer für diese guten Antworten. Das Forum hat mir schon oft geholfen.
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Thomas84
Beiträge: 2
Registriert: 19.02.2007 12:17

Beitrag von Thomas84 »

nach meinen berechnungen haben ich und meine freundin im monat jeder nur 150 zur verfügung gesamtbetrag 907 euro+154euro kindergeld
miete:406euro
kind:207euro
kindergeld:154euro
bleibt laut meiner berechnung 147euro für jeden übrig
das kommt mir ein bisschen komisch vor!!
wie kann ich vorgehen!!?? :roll: :oops:
enibas
Beiträge: 151
Registriert: 28.12.2006 13:39

Beitrag von enibas »

euer anspruch bei der arge
311 fur dich
311 deine frau
53 tochter
406 miete
______
1081€
- 20€ warmwasser
_____
1061€ = gesamtanspruch von der arge
+ 154 kindergeld von familienkasse
_________
1215 €
wenn euer bescheid nicht richtig ist, sofort bei der/dem sb melden.
ps: das mit dem warmwasser vermute ich mal, aber so würde die rechnung aufgehen.
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