ALG II und Nebenkostenabrechnung Rückzahlung

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

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Dahlia
Beiträge: 1
Registriert: 21.02.2007 18:29

ALG II und Nebenkostenabrechnung Rückzahlung

Beitrag von Dahlia »

Hallo,

brauche dringend HILFE, habe im Dezember NK zurück bekommen, das Amt möchte nun von mir die NK Abrechnung, Kontoauszüge der letzten 3 Monate und eine Kopie meiner Bankkarte haben. Fortsetzungsantrag gestellt.
Ich wusste nicht das ich das angebe mus bei Rückzahlung, habe fast 450,- wieder bekommen, lebe in Scheidung, allein erziehende Mutter von einem Kind. Lebe das erstemal vom Amt und kenne mich mit sowas gar nicht aus. Meine Sachbearbeiterin hat mich auf sowas auch nicht hingewiesen, Vericherungen zahle ich auch selber und nicht das Amt.
Nun meine frage, was kann mir jetz passieren, wegen der NK????
Was kann ich tun????
Habe mir einen gebrauchte Kühlkombi und Waschmachine gekauft, da die anderen kaputt waren und ein Teil Weihnchtsgeschenke für mein Kind und mich.
BITTE falls einer Rat weiß, helft uns, habe angst.
blade80
Beiträge: 247
Registriert: 03.11.2006 15:58

Beitrag von blade80 »

Zitat:

Rückzahlungen und Guthaben, die den Kosten für Unterkunft und Heizung zuzuordnen sind, mindern die nach dem Monat der Rückzahlung oder der Gutschrift entstehenden Aufwendungen

Nachzulesen hier:

http://bundesrecht.juris.de/sgb_2/__22.html

Kurz gesgat:

In dem Monat als deine Gutschrift war mindert dies die Miete entsprechend. Da du dies nicht mitgeteilt hast wurde zu Unrecht die voller Miete gezahlt.

Gruß
Sachbearbeiter ALG II ( U25 )

Eine Gewährleistung für die Korrektheit der Angaben wird nicht übernommen. Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo Dahlia
Blade hat schon erklärt was falsch gelaufen ist aber Du musst keine Angst haben. Du wirst das zuviel gezahlte zurückzahlen und dafür einen Antrag auf Ratenzahlung stellen. Wird natürlich einen Anschiß geben aber keiner reisst Dir den Kopf ab. Hinter dem Schreibtisch sitzen Menschen. Sicher wird man Dir nochmal das Merkblatt mit den Pflichten aushändigen, das solltest Du nach dem Lesen aufbewahren zum nachlesen. Sachbearbeiter haben nicht immer die Zeit alles bis in´s kleinste ausführlich im Gespräch zu erklären, da hilft nur fragen wenn was unklar ist.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
blade80
Beiträge: 247
Registriert: 03.11.2006 15:58

Beitrag von blade80 »

Jo, ich würd da als SB auch keinen Wirbel drum machen, erklär ihm plausibel dass du es halt einfach nicht gewusst hast. Denke dann passt das.

Mfg und viel Erfolg
Sachbearbeiter ALG II ( U25 )

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Melinde
Moderator
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Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo blade
Kann man Dich und Termi nicht mal in den Fotokopierer legen und dann in zigtausendfacher Ausführung an die Dienststellen verteilen?
Würde den Umgang mit Hilfesuchenden sicher erheblich vermenschlichen.
Dann krabbelt Ralf noch mit in den Kopierer und verteilt sich als Referent zur Qualifizierung mangelhaft ausgebildeter Sachbearbeiter.

So, jetzt kommt aber das Tuch über Spaßvogel´s Käfig. Bild
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

Also ich bin dabei *g
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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