Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.
Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.
Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.
Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.
Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.
Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.
Hallo!
ich bin im August mit meinem Sohn in unsere jetzige wohnung gezogen.Leider entpuppt sich mein Vermieter als ...!
Ich hab mir nun überlegt hier wieder auszuziehen,hab mir auch schon eine Wohnung angeguckt.
Die andre wäre etwas teurer,und die verlangen eine Mietkaution.
Mein Berater vom Amt sagte,das sie die MK nicht übernehmen würden,was ich nicht verstehe denn bei meiner Freundin wirds auch gemacht
Nun zu meiner Frage..
Darf ich überhaupt einfach so umziehen und muss das Amt die Kaution bezahlen (natürlich mit monatlicher Zurückzahlung) ???
Nein, Du darfst nicht einfach so umziehen! Du brauchst die Mietübernahmeerklärung vom Amt. Hast Du diese, wird kann auch die Mietsicherheit in Form eines Darlehens übernommen werden.
Du wirst nur die Zusage des Amtes erhalten, wenn die Wohnung günstiger ist als die jetzige.
Wenn Du einen schriftlichen Ablehnungsbescheid erhalten hast kannst Du diesem widersprechen. Du kannst aber den schrifflichen Antrag, soweit noch nicht erfolgt, stellen. In diesem Antrag kannst Du die dringlichen Gründe für den Bedarf einer Bewilligung nennen. Erhälst Du einen Ablehnungsbescheid kannst Du dann den Widerspruch innerhalb von vier Wochen, formlos und schriftlich, einlegen.
Leider wird ein Widerspruchsverfahren viel Zeit in Anspruch nehmen und bis dahin wird die von Dir ausgesuchte Wohnung an jemanden anders vermietet worden sein.
Jede Entscheidung des Amtes ist eine Einzelfallentscheidung. Das eine Freundin die Zusage vom Amt erhalten hat, wird einen anderen Grund haben als bei Dir. Dem Amt reicht als Erklärung: "Der Vermieter ist ...." nicht aus. Wenn Dein Sohn aber unter Eurer Wohnsituation leidet, kannst Du evtl. vom Jugendamt Hilfe (in Form von einer Empfehlung des Wohnungswechsels) bekommen.