Freibetrag
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Freibetrag
Hallo zusammen,
wollte mal fragen, ob sich hier jemand mit den Freibeträgen auskennt.
Sind diese begrenzt?
Ich lebe mit meinem Lebensgefährten zusammen, der H4-Empfänger ist.
Ich verdiene zwischen 1500 und 1800 Euro Brutto. Habe eine KFZ-Versicherung (55Euro). Die Arbeitsstätte ist 15 KM entfernt.
Mein Freibetrag war immer mit 292 Euro berechnet worden.
Nun kam ein neuer Bewilligungsbescheid, indem davon die Rede ist, das
ich den Freibetrag für das Fahrgeld (57Euro) nicht mehr angerechnet bekomme. da es jeden Monat vom Arbeitzgeber gezahlt wird.
Der neue Freibetrag betägt nun 280 Euro.
Blick da nur nicht so wirklich durch.
Wird das Fahegeld nun von meinem Nettolohn abgezogen?
wollte mal fragen, ob sich hier jemand mit den Freibeträgen auskennt.
Sind diese begrenzt?
Ich lebe mit meinem Lebensgefährten zusammen, der H4-Empfänger ist.
Ich verdiene zwischen 1500 und 1800 Euro Brutto. Habe eine KFZ-Versicherung (55Euro). Die Arbeitsstätte ist 15 KM entfernt.
Mein Freibetrag war immer mit 292 Euro berechnet worden.
Nun kam ein neuer Bewilligungsbescheid, indem davon die Rede ist, das
ich den Freibetrag für das Fahrgeld (57Euro) nicht mehr angerechnet bekomme. da es jeden Monat vom Arbeitzgeber gezahlt wird.
Der neue Freibetrag betägt nun 280 Euro.
Blick da nur nicht so wirklich durch.
Wird das Fahegeld nun von meinem Nettolohn abgezogen?
Freibeträge für Erwebrstätige berechnen sich nach den §§ 11 und 30 SGB II. Sie berechnen sich nach dem Bruttolohn und werden vom Nettolohn abgezogen.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.

Wenn ich von dem Bruttolohn ausgehe, sind das 280 Euro,
aber ich habe gelsen, daß auch Beträge für Versicherungen und
der Arbeitsstrecke übernommen werden.
Und was mich auch stutzig macht, die Differenz zwischen 292 und 280 Euro. Das sind bei mir 12 Euro und keine 57 EUro.
Daher die Frage, ob dieser Freibetrag begrenzt ist.
aber ich habe gelsen, daß auch Beträge für Versicherungen und
der Arbeitsstrecke übernommen werden.
Und was mich auch stutzig macht, die Differenz zwischen 292 und 280 Euro. Das sind bei mir 12 Euro und keine 57 EUro.
Daher die Frage, ob dieser Freibetrag begrenzt ist.
Ich schau morgen mal in mein Schlauen Zettel 

Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.

Ich habe Urlaub bis Morgen, habe meine Kollegin angeschrieben aber noch keine Antwort erhalten SORRY
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.

Hallo didi123
Das mit den vom Arbeitgeber erstatteten Fahrtkosten ist so, das die als zweckbestimmte Einnahme nicht als Einkommen angerechnet werden. Vielleicht hängt es damit zusammen? Weiss da aber auch nicht genau bescheid.
Vielleicht hilft Dir der Einkommensrechner weiter.
Gruss
Deine Frage war bestimmt durch andere Beiträge weiter nach hinten gerutscht und wurde dadurch übersehen, Termi erklärt es Dir sicher genauer.
Das mit den vom Arbeitgeber erstatteten Fahrtkosten ist so, das die als zweckbestimmte Einnahme nicht als Einkommen angerechnet werden. Vielleicht hängt es damit zusammen? Weiss da aber auch nicht genau bescheid.
Vielleicht hilft Dir der Einkommensrechner weiter.
Gruss
Deine Frage war bestimmt durch andere Beiträge weiter nach hinten gerutscht und wurde dadurch übersehen, Termi erklärt es Dir sicher genauer.
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.