Vermögensfreibbetrag auch bei kurzfristigen Einkünften?

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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nic_2903
Beiträge: 37
Registriert: 28.09.2006 15:44

Vermögensfreibbetrag auch bei kurzfristigen Einkünften?

Beitrag von nic_2903 »

Hallo,

erstmal ein fröhliches Alaaf aus dem Rheinland.... :D

Habe letzten Monat eine Vertretungsstelle für 3 Wochen angenommen, mein Verdienst wird schätzungsweise um die 500 Euro liegen (genau weiss ich es noch nicht, da die Mühlen bei der Kirche (Arbeitgeber) ziemlich langsam mahlen und ich noch keine Abrechnung bekommen habe... )
Eigentlich dachte ich ja, dass ich nach Abgabe der Lohnbescheinigung den Lohn abzüglich des Freibetrages wieder an die Arge zurückzahlen muss...
War zumindest die Auskunft meines SB´s.
Heute sprach ich mit einem Bekannten und der meinte, dass mir doch sowieso ein Vermögensfreibetrag von 150 Euro/ Lebensjahr zustände, ich demnach auch meinen Lohn nicht zurückzahlen müsste.
Da ich ansonsten keinerlei Vermögen habe, wäre das natürlich noch weit unter dem, was ich haben dürfte....

Weiss vielleicht jemand etwas darüber? Oder fällt der "einmalige" Lohn nicht unter den Vermögensfreibetrag? (Was eher meine Annahme ist!)

Schon mal vielen Dank im Voraus....

Gruß
Nic_2903
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo nic_2903
Das mit dem Vermögen ist so:
Vermögen ist alles was vor Antrag auf Hilfeleistung vorhanden ist, alles was danach dazukommt ist Einkommen.
Dein Bekannter irrt da und Du liegst mit Deiner Annahme richtig.
Das Einkommen wird aber immer erst für den Monat angerechnet in dem es auf Deinem Konto eingeht (Zuflussprinzip)
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
nic_2903
Beiträge: 37
Registriert: 28.09.2006 15:44

Beitrag von nic_2903 »

Hallo Melinde,

danke für Deine Antwort, habe es auch schon befürchtet.
Wäre auch zu schön gewesen um wahr zu sein.... :cry:
Na ja, es bleibt immerhin ein kleiner Teil für mich und allein das Gefühl, mal wieder ein "normaler" Mensch zu sein, hat es schon lohnenswert gemacht....

Schönes Wochenende
Nic_2903
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