Versicherung
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Versicherung
Also ich habe ein Jahr Arbeitslosengeld 1 bekommen und knapp nen halbes Jahr Arbeitslosen Geld 2....da mein Arbeitslosengeld 1 zum 15 dez ja neu Beantragt werden muss habe ich das getan und alles rechtzeitig abgegeben....letztes Jahr......................und ich warte und warte auf den Bescheid was kommt nichts....Rufe heute an und was bekomme ich gesagt...der wurde abgelehnt...das heisst ich bin seit dez nicht versichert und im Moment auch nicht bei der Aok müsste ich um die 300 euro bezahlen für den Dez mit.....woher nehmen..........und andere Anbieter nehmen einen wenn man arbeitslos ist nicht gerne auf ...........naja was würdet ihr denn tun?lebe mit meinen Freund zusammen falls die Frage aufkommt von was ich lebe
Hi,
das mit Deinem Alter hat schon sehr viel mit Deiner Frage zu tun. Denn wenn Du zwar über 18, aber unter 25 bist, hast Du im Regelfall keinen Anspruch mehr auf Leistung.
Ist eine blöde Regelung, aber es ist leider so....
Würde vielleicht mal einen Termin bei Deinem Sachbearbeiter machen und Dich dort darüber informieren lassen. Abgesehen davon, müsste doch eigentlich die Ablehnung schriftlich an Dich gegangen sein, aber das kann ja noch kommen.
Grob gesagt ist es so, dass Du unter 25 eigentlich gar nicht mehr zu Hause ausziehen darfst (ausser in "Notfällen") und Deine Eltern für Dich aufkommen müssen, wenn sie das nicht können, müssen SIE das Geld beantragen.
Da Du aber mit Deinem Freund zusammenwohnst, bist Du mit ihm eine Bedarfsgemeinschaft und er muss Dich mit "unterhalten"....
Ist jetzt nur grob gesagt, wie schon geschrieben, kann Dich Dein Sachbearbeiter darüber genauer informieren, auch inwieweit Dir noch irgendwelche Leistungen zustehen.
Gruß Nicole
das mit Deinem Alter hat schon sehr viel mit Deiner Frage zu tun. Denn wenn Du zwar über 18, aber unter 25 bist, hast Du im Regelfall keinen Anspruch mehr auf Leistung.
Ist eine blöde Regelung, aber es ist leider so....
Würde vielleicht mal einen Termin bei Deinem Sachbearbeiter machen und Dich dort darüber informieren lassen. Abgesehen davon, müsste doch eigentlich die Ablehnung schriftlich an Dich gegangen sein, aber das kann ja noch kommen.
Grob gesagt ist es so, dass Du unter 25 eigentlich gar nicht mehr zu Hause ausziehen darfst (ausser in "Notfällen") und Deine Eltern für Dich aufkommen müssen, wenn sie das nicht können, müssen SIE das Geld beantragen.
Da Du aber mit Deinem Freund zusammenwohnst, bist Du mit ihm eine Bedarfsgemeinschaft und er muss Dich mit "unterhalten"....
Ist jetzt nur grob gesagt, wie schon geschrieben, kann Dich Dein Sachbearbeiter darüber genauer informieren, auch inwieweit Dir noch irgendwelche Leistungen zustehen.
Gruß Nicole
Hallo schnee
Das mit der Krankenversicherung ist wirklich so das wenn der Partner in der Bedarfsgemeinschaft soviel verdient und Du keine Leistungen mehr erhältst die Beiträge selber bezahlt werden mussen.
Allerdings gibt es noch eine Möglichkeit das der Krankenkassenbeitrag übernommen wird, nämlich wenn man durch diese Beitragszahlungen hilfebedürftig wird.
Genauer ist das in § 26 SGB ll unter (3) geschrieben. Also ggf. einen Antrag auf Übernahme dieser Kosten stellen wenn das bei Dir zutrifft.
Gruss
Das mit der Krankenversicherung ist wirklich so das wenn der Partner in der Bedarfsgemeinschaft soviel verdient und Du keine Leistungen mehr erhältst die Beiträge selber bezahlt werden mussen.
Allerdings gibt es noch eine Möglichkeit das der Krankenkassenbeitrag übernommen wird, nämlich wenn man durch diese Beitragszahlungen hilfebedürftig wird.
Genauer ist das in § 26 SGB ll unter (3) geschrieben. Also ggf. einen Antrag auf Übernahme dieser Kosten stellen wenn das bei Dir zutrifft.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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Hallo Nicole,nic_2903 hat geschrieben:Hi,
Denn wenn Du zwar über 18, aber unter 25 bist, hast Du im Regelfall keinen Anspruch mehr auf Leistung.
Ist eine blöde Regelung, aber es ist leider so....Gruß Nicole
bezieht sich Dein Posting auf Leistung einer KV oder ALG-2?
Ich fand nämlich diesen Text im Netz:
Junge Erwachsene zwischen 18 und 25 Jahren werden vom 25. April 2006
an zum Haushalt ihrer Eltern gerechnet und lediglich in Ausnahmefällen
besteht für sie ein Anspruch auf einen eigenen Hausstand. Ab dem 1. Juli
2006 gibt es fur sie nur noch 276 Euro ALG II.
Gruß Georg
Hallo mensch,
natürlich auf ALG II.
Diese 276 Euro bekommt man aber leider auch nur dann, wenn die Eltern nicht "genug" verdienen.
Erstmal müssen die Eltern ihr komplettes Einkommen, Ausgaben, einfach alles offenlegen und wenn dann nach Prüfung herauskommt, dass noch Anspruch besteht, hat man wirklich Glück gehabt.
Kann leider nicht genau sagen, wo die Einkommensgrenze liegt, aber sie ist leider nicht sehr hoch...
Gruß
Nicole
natürlich auf ALG II.
Diese 276 Euro bekommt man aber leider auch nur dann, wenn die Eltern nicht "genug" verdienen.
Erstmal müssen die Eltern ihr komplettes Einkommen, Ausgaben, einfach alles offenlegen und wenn dann nach Prüfung herauskommt, dass noch Anspruch besteht, hat man wirklich Glück gehabt.
Kann leider nicht genau sagen, wo die Einkommensgrenze liegt, aber sie ist leider nicht sehr hoch...
Gruß
Nicole
Dann lese mal bitte deine Nachrichten, dann weißst Du es !
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.

ohje ohje Ohne Worte ! Muss ich nun auch drum bitten das meine Daten gelöscht werden, da ich meine Beiträge auch gelöscht habe***GRÜBEL ÜBERLEG.... NÖÖÖÖ ich weiß meine Fehler ein zu schätzen und bin nicht direkt beleidigt ! meinung sagen und andere zu Beleidigen ist ein Riesen unterschied, aber» -(¯`v´¯)-» reisende soll man ja nicht aufhalten »-(¯`v´¯)-»



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Hallo schnee
Löschen eines Mitglieds kann nur Flunk als Administrator.
Übrigens, ist Dir nicht aufgefallen das Du hier freundliche Antworten bekamst obwohl einige Deiner (jetzt gelöschten) Bemerkungen nicht gerade nett waren?
Gruss
Löschen eines Mitglieds kann nur Flunk als Administrator.
Übrigens, ist Dir nicht aufgefallen das Du hier freundliche Antworten bekamst obwohl einige Deiner (jetzt gelöschten) Bemerkungen nicht gerade nett waren?
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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Tja melinde, sowas sehen viele nicht das wir vieles durchgehen lassen und trozdem noch Helfen. Schade eigentlich.. Liegt vielleicht daran das wir wissen das " Sie " es nicht so meinen wie es sich liest...
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Hallo Termi
Ja, so ist es. Trotzdem immer freundlich und lieb Gedanken machen und nach bestem Wissen und Gewissen antworten wenn man Antwort hat.
Auch wenn man sich im ersten Moment mal über manches ärgern könnte nie vergessen das die Situation oft dermassen schlimm und verzweifelt ist das Worte auch mal entgleisen können. Lieber im Forum mal die Wut rauslassen als dem Sachbearbeiter die Akten um die Ohren hauen, das bringt nämlich nichts ausser massenhaft Ärger.
Aussnahmen gibt es immer und überall, hier müsste man sie mit der Lupe suchen denn alle hier sind sehr nett und angenehme Gesprächspartner/Schreibpartner.
Also weiterhin keinen Frust aufkommen lassen.
Noch eine Gute Restnacht und morgen nette Menschen um uns alle herum.
Gruss
Ja, so ist es. Trotzdem immer freundlich und lieb Gedanken machen und nach bestem Wissen und Gewissen antworten wenn man Antwort hat.
Auch wenn man sich im ersten Moment mal über manches ärgern könnte nie vergessen das die Situation oft dermassen schlimm und verzweifelt ist das Worte auch mal entgleisen können. Lieber im Forum mal die Wut rauslassen als dem Sachbearbeiter die Akten um die Ohren hauen, das bringt nämlich nichts ausser massenhaft Ärger.
Aussnahmen gibt es immer und überall, hier müsste man sie mit der Lupe suchen denn alle hier sind sehr nett und angenehme Gesprächspartner/Schreibpartner.
Also weiterhin keinen Frust aufkommen lassen.
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danke sehrMausebär hat geschrieben:na jetz muss ich auch mal was dazu sagen...
ich finde diejenigen, die sich hier um das Forum als Moderatoren kümmern geben sich echt alle Mühe.. und das Hartz4 nen megaschwieriges Thema ist, ist hier wohl allen klar.
von mir kriegt hier nochmal nen dickes Dankeschön und macht so weiter..

Sachbearbeiter ALG II ( U25 )
Eine Gewährleistung für die Korrektheit der Angaben wird nicht übernommen. Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Eine Gewährleistung für die Korrektheit der Angaben wird nicht übernommen. Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Ob das immer der weg zum Erfolg ist, ich glaube kaum !
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.

Re
Also auf dem Amt bin ich immer sehr nett.Auf dem Arbeitsamt die Angstellten könnten echt netter sein,wie gesagt ist nicht nur meine Meinung,aber abgesehen davon is das Thema abgehackt und Arbeitsamt sehen mich nicht mehr..
wieso auch..........

Dann kann ich das hier ja mal schliessen !
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