Ich hätte gern mal gewusst wie weit meine Mitwirkungsplicht geht? muß ich jede Maßnahme die mir meine Arbeitsberaterin anbietet mitmachen, egal wie unnsinnig sie ist? Hat jemand damit Erfahrung?
Gruß Chrissi41
Mitwirkungspflicht
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unsinnig ist ein sehr dehnbare Begriff , für dich mag es so erscheinen für andere nicht, da musst Du uns schon sagen was in deinen Augen unsinnig ist.
Es gibt eine menge Mitwirkungspflicht als ALG II bezieher, daher ist es immer besser man weiss den Sachverhalt um was es geht, daraus könnte man evtl sagen ob es zur Mitwirkungspflicht gehört.
Es gibt eine menge Mitwirkungspflicht als ALG II bezieher, daher ist es immer besser man weiss den Sachverhalt um was es geht, daraus könnte man evtl sagen ob es zur Mitwirkungspflicht gehört.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.

Meiner Beraterin ist es egal welche Maßnahme es ist, hauptsache ich mache eine. Habe jetzt einen 1€ Job gemacht, den ich gerne verlängert hätte, durfte aber nicht. Jetzt sollte ich ein Trainingsmaßnahme mitmachen.was in unserer Gegend im kaufmännischen los ist und für was ich geeignet bin . Dies habe ich abgelehnt, jetzt soll ich eine im Mai mitmachen für Word, Exel usw. Das habe ich aber schon von Oktober 2005 bis Februar 2006 gemacht.
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