hausbewertung
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
hausbewertung
folgendes. ich kriege von meiner mutter ein haus überschrieben auf dem aber noch grundschulden darauf sind die grundschuld beträgt 80 000 euro. das haus ist auf 110 000 euro bewertet worden. muß ich das haus verkaufen wenn ich dann selber dort wohne um mich davon über wasser zu halten oder habe ich noch anspruch auf h4? weil die schulden übernehme ich ja mit! wie kann man das berechnen?
Das Haus wird als Vermögen angerechnet ! Oder ist das Falsch @Blade ?
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.

Selbst bewohntes Wohneingentum ist geschützt. Einfach mal im Gesetz nachlesen.
Wenn Du es aber nur erbst, aber nicht selbst bewohnst, ist es Vermögen, und dann steht die Verwertbarkeit im Raum. Die aber kann kein SB beurteilen, sondern nur ein richterlich bestelltes Gutachten im Rahman eines Hauptverfahrens.
So würde ich es sehen.
Wenn Du es aber nur erbst, aber nicht selbst bewohnst, ist es Vermögen, und dann steht die Verwertbarkeit im Raum. Die aber kann kein SB beurteilen, sondern nur ein richterlich bestelltes Gutachten im Rahman eines Hauptverfahrens.
So würde ich es sehen.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.

Ich hasse Fälle wo Immobilien / Vermögen vorhanden ist *g*Ralf Hagelstein hat geschrieben:Danke DjTermi,
da wird die Problematik recht ausführlich beschrieben.
Und wie viele Unwägbarkeiten da noch bestehen, gruselig, was der Gesetzgenber da gemacht hat.
Ich sage ja, ich möchte kein SB sein...
Da sind selbst wie als SB´s nicht ausreichend geschult, ich hab das meistens über die Rechtsabteilung laufen lasse bzw. mir von denen den rechtl. Hintergrund definieren lassen und dann entschieden, die haben da mehr Ahnung

Sachbearbeiter ALG II ( U25 )
Eine Gewährleistung für die Korrektheit der Angaben wird nicht übernommen. Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Eine Gewährleistung für die Korrektheit der Angaben wird nicht übernommen. Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.