hausbewertung

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

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dogger
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hausbewertung

Beitrag von dogger »

folgendes. ich kriege von meiner mutter ein haus überschrieben auf dem aber noch grundschulden darauf sind die grundschuld beträgt 80 000 euro. das haus ist auf 110 000 euro bewertet worden. muß ich das haus verkaufen wenn ich dann selber dort wohne um mich davon über wasser zu halten oder habe ich noch anspruch auf h4? weil die schulden übernehme ich ja mit! wie kann man das berechnen?
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

Das Haus wird als Vermögen angerechnet ! Oder ist das Falsch @Blade ?
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Gast

Beitrag von Gast »

Selbst bewohntes Wohneingentum ist geschützt. Einfach mal im Gesetz nachlesen.

Wenn Du es aber nur erbst, aber nicht selbst bewohnst, ist es Vermögen, und dann steht die Verwertbarkeit im Raum. Die aber kann kein SB beurteilen, sondern nur ein richterlich bestelltes Gutachten im Rahman eines Hauptverfahrens.

So würde ich es sehen.
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

Was intressantes hier gefunden !!

http://www.123recht.net/article.asp?a=18753
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Gast

Beitrag von Gast »

Danke DjTermi,

da wird die Problematik recht ausführlich beschrieben.

Und wie viele Unwägbarkeiten da noch bestehen, gruselig, was der Gesetzgenber da gemacht hat.

Ich sage ja, ich möchte kein SB sein...
blade80
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Beitrag von blade80 »

Ralf Hagelstein hat geschrieben:Danke DjTermi,

da wird die Problematik recht ausführlich beschrieben.

Und wie viele Unwägbarkeiten da noch bestehen, gruselig, was der Gesetzgenber da gemacht hat.

Ich sage ja, ich möchte kein SB sein...
Ich hasse Fälle wo Immobilien / Vermögen vorhanden ist *g*

Da sind selbst wie als SB´s nicht ausreichend geschult, ich hab das meistens über die Rechtsabteilung laufen lasse bzw. mir von denen den rechtl. Hintergrund definieren lassen und dann entschieden, die haben da mehr Ahnung ;)
Sachbearbeiter ALG II ( U25 )

Eine Gewährleistung für die Korrektheit der Angaben wird nicht übernommen. Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
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