Hallo, 
ich hoffe hier kann mir jemand helfen. 
Ich wohne in Berlin , lebe in Scheidung und möchte nu zu einem Bekannten nach Köln ziehen,da er aus seiner Wohnung eine WG machen möchte weil er sie sich allein finanzell nich mehr leisten kann ,außerdem wäre das auch von der Miete her für uns beide billiger. 
Zur Zeit zahlt das Arbeitsamt für mich und meine 17 jährige Tochter 508 Euro miete. 
Wenn wir nach Köln ziehen dürften wäre der Mietanteil nur noch 300 Euro und ich möchte auch nicht länger in Berlin leben da mein getrenntlebener Ehemann mich ständig belagert. 
Vom Arbeitsamt wurde mir gesagt das dies kein grund ist und die vermuten das wir keine WG machen wollen sondern das wir eine Beziehung führen . Dies ist aber nicht der Fall. 
Was kann ich tun damit man mir den Umzug nach Köln erlaubt.Umzugskosten würden nicht entstehen da mir ein Bekannter den Umzug privat machen würde. 
LG Elke
			
			
									
									
						Brauche Hilfe ,möchte nach Köln in eine WG
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
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				Gast
Ein Blick ins Gesetz genügt:
			
			
									
									
						Umkehrschluß: Eure neu Miete ist billiger, also einfach umziehen und fertig.SGB II § 22 Leistungen für Unterkunft und Heizung
(1) 1Leistungen für Unterkunft und Heizung werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen erbracht, soweit diese angemessen sind. Erhöhen sich nach einem nicht erforderlichen Umzug die angemessenen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung, werden die Leistungen weiterhin nur in Höhe der bis dahin zu tragenden Aufwendungen erbracht.