Lebensversicherung und Steuer??

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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peddy
Beiträge: 11
Registriert: 16.11.2006 13:39

Lebensversicherung und Steuer??

Beitrag von peddy »

Hallo

Habe eine Frage an euch.Muss man eine Lebensversicherung angeben wenn man Hartz4 bekommt?
Auch wenn diese noch aus Zeiten besteht in dennen man keine Hilfe brauchte und wenn diese unkündbar ist??

Und wie sieht es mit der Steuererklärung aus?Ich arbeite und mein Mann bekommt Hartz4.Dadurch kann ich mit einigen Steuern rechnen die ich wiederbekomme.Muss ich das auch angeben??

Danke für eure Hilfe
peddy
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo peddy
Lebensversicherung sind unter bestimmten Bedingungen nicht als verwertbares Vermögen anrechenbar:
"Lebensversicherungen gelten grundsätzlich als Vermögen. Dieses muss aufgebraucht werden, sofern die Lebensversicherung vor dem Eintritt in das Rentenalter verwertbar ist und der Betrag aus der vorzeitigen Vertragsauflösung die Freibetragsgrenze von 200 Euro je Lebensjahr, maximal jedoch 13.000 Euro übersteigt. Ausgenommen von dieser Regelung sind alle Verträge zur so genannten "Riester-Rente" sowie Rentenansprüche gegenüber Pensionskassen.
Außerdem wird jede andere Art von Altersvorsorge nicht angerechnet, sofern sie nicht vor dem Ruhestand verwertet werden kann. Auch hier gelten - allerdings zusätzlich zum Grundfreibetrag! - die Freibeträge wie bei anderem Vermögen: 200 Euro pro Lebensjahr, mindestens 4100 und höchstens 13.000 Euro pro Partner
."
Quelle: http://www.arbeitsloseninitiative.info/ ... ielvermgen
Bei einer Steuerrückerstattung haben verschiedene Gericht unterschiedlich entschieden (Einkommen oder Vermögen),
das galt dann auch immer für den Einzelfall.
Am besten hat man garkeinen Zahlungseingang auf sein Konto weil man die erwartete Steuerrückerstattung an jemand anderen zur Schuldentilgung abgetreten hat. Auf den Steuerformularen kann man dann dessen Konto angeben als Zahlungsempfänger.
Immerhin ist es Geld das man "Vater Staat" mal als zinsloses Darlehen gegeben hat und es gebraucht hätte um das anzuschaffen was man jetzt dringend braucht, sich aber nur kaufen kann wenn Freunde oder Bekannte das Geld dafür leihen.
Beispiel Waschmaschine, die vor Alg2 schon seltsame Geräusche machte und erst nach Antragstellung ihren Geist aufgab. Beihilfe für Neuanschaffung? Pustekuchen, ansparen aus dem Regelbedarf ist angesagt. Bevor der Wäscheberg dann über einem zusammenstürzt springt ein Freund ein und man kann weiterwaschen. :wink:
Gruss
Gruss
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