regelung unter 25 jährige

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

Antworten
pinki
Beiträge: 2
Registriert: 02.02.2007 11:49

regelung unter 25 jährige

Beitrag von pinki »

hallo zusammne ich habe hier mal eine frage und hoffe ihr könnt mir helfen.ich bin 23 und selbständig,mein einkommen liegt aber unter 250 euro im monat......mein mann wurde gekündigt bei seinm job,nun soll ich aufs arbeitsamt,weil ich unter 25 bin wollen die mich in so eine einrichtung stecken......nun ich bin aber selbständig,ich verstehe das nicht.....und dann wollte ich noch gerne wissen,wenn ich ja nur so wenig verdiene,wird das dann bei meinem mann angerechnet am hartz4 geld???ich blicke da nicht durch :( kann mir jemand das mal erklären???danke schön
enibas
Beiträge: 151
Registriert: 28.12.2006 13:39

Beitrag von enibas »

was denn für eine einrichtung ? :roll:
pinki
Beiträge: 2
Registriert: 02.02.2007 11:49

Beitrag von pinki »

keine ahnung wie deas heist da so ein berufs irgendwas,keine ahnung echt.i
nic_2903
Beiträge: 37
Registriert: 28.09.2006 15:44

Beitrag von nic_2903 »

Hallo,
leider ist es nun mal so, dass Du mit Deinem Mann eine sogenannte Bedarfsgemeinschaft bildest. Und jedes "Mitglied" dieser Bedarfsgemeinschaft ist verpflichtet, den Bedarf möglichst zu reduzieren, in dem er jede zumutbare Arbeit annimmt. Darunter fallen auch diverse Massnahmen des Amtes (gehe mal davon aus, dass es sich bei Deiner genannten Einrichtung um so etwas handelt.).
Da Du Einkommen hast, wird denke ich wenigsten ein Teil davon bei Deinem Mann aufs Hartz IV angerechnet.
Was ich aber nicht verstehe, da Du ja selbständig bist und Dein Einkommen sehr gering, wie läuft das denn dann bei Euch mit der Krankenversicherung?
Jedenfalls wird es nach Prüfung Eurer Vermögensverhältnisse wohl so aussehen, dass auch Du dann Hartz IV erhälst. (Dein Einkommen liegt ja noch weit unter dem Regelsatz.)
Kann nur aus eigener Erfahrung sagen, dass meine Mutter (fast 60), die keinerlei Leistungen erhält, gezwungen worden ist, für meinen Bruder (23 Jahre) arbeiten zu gehen...

Gruß
Nic_2903
Antworten