Vermögensauskünfte meine WG-Mitbewohnerin

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

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pat-india
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Vermögensauskünfte meine WG-Mitbewohnerin

Beitrag von pat-india »

hallo, ich bekomme in kürze nur hartz 4 und wohne in eine wohngemeinschaft

warum verlangt die dumme arge vermögensauskünfte meine wg-mitbewohnerin. sie meint das der arge das nichts angeht, wo ich denke das sie recht hat

sie werde den antrag auch nicht ausfüllen meint sie
wozu will die arge das wissen, wenn wir in einer wg leben....bitte um hilfe

was kann ich der arge schreiben
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

Das Dumme übersehe ich jetzt einfach mal !
Bei einer reinen Wohngemeinschaft wird das Einkommen und Vermögen der WG-Mitglieder nicht angerechnet – lediglich die Unterkunfts- und Heizkosten werden anteilsmäßig berücksichtigt.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
pat-india
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Vermögen

Beitrag von pat-india »

aber warum wollen sie das ganze vermögen plus versicherungen sehen...kann ich denen sagen das dies nicht zulässig ist

ich komm mir halt verschaukelt vor
malerpinsel
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Beitrag von malerpinsel »

Sie wollen, dass deine mitbewohnerin das ausfüllt und somit gesteht ihr ein das ihr eine eheähnliche Gemeinschaft führt...

...schreibe der Arge das deine WG Bewohnerin die auskünfte verweigert, da es sich um eine WG handelt und dies für die Arge nicht relevant ist...
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

Genau so wollte ich das auch gerade Formulieren , danke Malerpinsel :)
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
pat-india
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Beitrag von pat-india »

echt wirklich ?? also wenn sie das ausfüllt, dann heisst es, das sie als meine freundin angesehen wird

wow, na dann danke erstmal, dann werd ich nochmal genau schreiben und das verweigern.....aber wenn dann das arbeitsamt die zahlung verweigert ???? dürften die dann das ????
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

Dürfen und nicht dürfen ist immer ein sehr dehn barer begrif. Am besten würde ich ein Anliegen schrieben von deiner/deinen Bewohner bei legen was die das Unterschrieben. Ein Brief dann schon mal gespart !
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
blade80
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Beitrag von blade80 »

gibt doch auch Zusatzblätter zum Antrag wo man dies widerlegen kann ( bei uns zumindest )

Mfg
Sachbearbeiter ALG II ( U25 )

Eine Gewährleistung für die Korrektheit der Angaben wird nicht übernommen. Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
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Melinde
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Beitrag von Melinde »

Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Gast

Beitrag von Gast »

Ohne einen schriftlich ausführlich begründeten Verdacht seitens der "Behörde", muß ich gar nichts widerlegen. "Amtsermittlungsgrundsatz" oder wie das heißt nicht vergessen.

Zuallererst kommt die "Aufklärungspflicht" seitens der "Behörde".
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

Aber ist nicht vorbeugen besser als wenn man Monate wartet, da ja sein GEld dann auch auf der Strecke bleibt..
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
pat-india
Beiträge: 4
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Beitrag von pat-india »

jetzt bin ich völlig verwirrt

wo kann ich online das zusatzblatt zur widerlegunf runterladen und ausfüllen ??? tip von blade hier im forum

und was sollte ich nun wirklich tun, ich bi echt verwirrt jetzt

ausfüllen verweigern dieses zusatzblattes für vermögen meines wg partners ?????
blade80
Beiträge: 247
Registriert: 03.11.2006 15:58

Beitrag von blade80 »

Zusatzblatt5
büdde schön, wurde von melinde oben bereits gepostet ;)
Sachbearbeiter ALG II ( U25 )

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