Vermögensauskünfte meine WG-Mitbewohnerin
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Vermögensauskünfte meine WG-Mitbewohnerin
hallo, ich bekomme in kürze nur hartz 4 und wohne in eine wohngemeinschaft
warum verlangt die dumme arge vermögensauskünfte meine wg-mitbewohnerin. sie meint das der arge das nichts angeht, wo ich denke das sie recht hat
sie werde den antrag auch nicht ausfüllen meint sie
wozu will die arge das wissen, wenn wir in einer wg leben....bitte um hilfe
was kann ich der arge schreiben
warum verlangt die dumme arge vermögensauskünfte meine wg-mitbewohnerin. sie meint das der arge das nichts angeht, wo ich denke das sie recht hat
sie werde den antrag auch nicht ausfüllen meint sie
wozu will die arge das wissen, wenn wir in einer wg leben....bitte um hilfe
was kann ich der arge schreiben
Das Dumme übersehe ich jetzt einfach mal !
Bei einer reinen Wohngemeinschaft wird das Einkommen und Vermögen der WG-Mitglieder nicht angerechnet – lediglich die Unterkunfts- und Heizkosten werden anteilsmäßig berücksichtigt.
Bei einer reinen Wohngemeinschaft wird das Einkommen und Vermögen der WG-Mitglieder nicht angerechnet – lediglich die Unterkunfts- und Heizkosten werden anteilsmäßig berücksichtigt.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.

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- Beiträge: 25
- Registriert: 29.07.2006 13:28
Genau so wollte ich das auch gerade Formulieren , danke Malerpinsel 

Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.

Dürfen und nicht dürfen ist immer ein sehr dehn barer begrif. Am besten würde ich ein Anliegen schrieben von deiner/deinen Bewohner bei legen was die das Unterschrieben. Ein Brief dann schon mal gespart !
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.

gibt doch auch Zusatzblätter zum Antrag wo man dies widerlegen kann ( bei uns zumindest )
Mfg
Mfg
Sachbearbeiter ALG II ( U25 )
Eine Gewährleistung für die Korrektheit der Angaben wird nicht übernommen. Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Eine Gewährleistung für die Korrektheit der Angaben wird nicht übernommen. Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
und hier ist es auch zu finden:
ZUSATZBLATT 5
ZUR ÜBERPRÜFUNG DES VORLIEGENS EINER
VERANTWORTUNGS- UND EINSTEHENSGEMEINSCHAFT
(ZU ABSCHNITT II DES HAUPTANTRAGES)
Gruss

ZUSATZBLATT 5
ZUR ÜBERPRÜFUNG DES VORLIEGENS EINER
VERANTWORTUNGS- UND EINSTEHENSGEMEINSCHAFT
(ZU ABSCHNITT II DES HAUPTANTRAGES)
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Aber ist nicht vorbeugen besser als wenn man Monate wartet, da ja sein GEld dann auch auf der Strecke bleibt..
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Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.

Sachbearbeiter ALG II ( U25 )
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