Kostenübernahme bei Umzug?
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Kostenübernahme bei Umzug?
Hab heute einen Brief von der ARGE bekommen, in der es heißt, das meine Wohnung jetzt nicht mehr angemessen ist und ich zusehen soll, das ich entweder untervermiete, Mieterlass versuch zu bekommen oder halt auf andere Weise die Aufwendungen auf die angemessene Höhe senken soll. Selbst durch Untervermietung würde ich dieses nicht schaffen. Jetzt hab ich ja schon die ganzen Tage eine neue Wohnung gesucht und auch gefunden. Das Amt weis davon noch nichts, da ich erst am Montag nen Termin dort habe(konnte den letzten Termin aus gesundheitlichen Gründen nicht wahrnehmen). Werden die anfallenden Kosten, die ja jetzt automatisch bei einem Umzug entstehen übernommen? Werde ja sozusagen dazu gezwungen. Oder wie läuft das jetzt? Würde denen nämlich dann sofort die neue Wohnung präsentieren, die aber auch in einer anderen Stadt bzw. Kreis liegt. Wollte in die Stadt meines Freundes ziehen, damit jemand nach mir schauen kann, während ich noch schwanger bin bzw. das er nach der Geburt auch die Möglichkeit hat, sich ebenfalls um das Kind zu kümmern.
Bitte helft mir, ich weis nicht, wie ich jetzt vorgehen soll.
Bitte helft mir, ich weis nicht, wie ich jetzt vorgehen soll.
Grundsätzlich ist es so, wenn die neu anzumietende Wohnung nicht dem entspricht, was als angemessen zu betrachten ist, muss das zuständige Amt keine Umzugskosten, keine Wohnungsbeschaffungskosten oder die Mietkosten übernehmen. Man kann sich hier lediglich mit dem Amt "einigen", das der Umzug für das Amt "kostenneutral" durchgeführt wird und die örtlich als angemessen zu betrachtende Miete übernommen wird. Den Differenzbetrag hat dann der ALGII-Bezieher aus seiner Grundregelleistung zu begleichen. Einen Rechtsanspruch auf eine solche Vorgehensweise gibt es jedoch nicht.
Im Klar text:
Wenn das Amt möchte das Du ausziehst und hast eine angemessene Wohnung gefunden , müsen die auch die Kosten für den umzug übernehmen !
Im Klar text:
Wenn das Amt möchte das Du ausziehst und hast eine angemessene Wohnung gefunden , müsen die auch die Kosten für den umzug übernehmen !
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Wenn das Amt möchte, daß Du umziehst, muß es Dich in einem Schreiben darauf aufmerksam machen. Hierbei muß das Amt eindeutige Regeln einhalten. Es muß Dir eine genaue Frist mit Datum setzen, bis wann Du Zeit hast eine neue Wohnung gefunden zu haben, in der Regel sind es 6 Monate. Desweiteren muß in diesem Schreiben ganz genau fest gelegt sein, wie hoch die Kaltmiete, Heizkosten und Betriebsnebenkosten sein dürfen und wie groß die Wohnung sein darf. Die m² müssen darin angegeben werden. Hast Du einen solchen Brief erhalten, mußt Du von der Arge das Wohnungsangebot, das Du erhalten hast vorlegen und genehmigen lassen. Hat Dir die Arge einen solchen Brief geschickt und die Wohnung genehmigt muß sie die Umzugskosten übernehmen. Hast Du jedoch einen solchen Brief nicht erhalten mußt Du auch nicht umziehen und sie müssen Dir Deine bisherige Wohnung weiter bezahlen.
Hallo Lucy, Deine jetzige Arge ist für die Genehmigung zuständig. Hast Du einen persönlichen Ansprechpartner bei Deiner Arge? Dann solltest Du Dich an ihn wenden. Wenn nicht, kann Dein Jobcenter Dir bestimmt auch telefonisch auskunft geben, wem Du den Antrag zur Genehmigung vorlegen sollst. Wenn Du mit Deiner ausgewählten Wohnung alle Bedingungen der Arge erfüllt hast, steht einer Genehmigung nichts mehr im Weg. Aber es wundert mich schon ein bisschen, daß die Arge Dich nicht darauf aufmerksam gemacht hat, daß sie die Umzugskosten übernehmen müssen. Toi, toi, toi für Dich und Deine zukünftige Familie.
so, Umzug genehmigt und alles!! Jippiiiieeeeee
Mein Sachbearbeiter hat mir jetzt nen Termin gegeben, damit ich Umzugs- und Renovierungsbeihilfe beantragen kann. Was kommt da alles auf mich zu? Ich darf selber keine Renovierungen machen und helfen darf ich so auch nicht( nur die Leute hin und her schicken*lach) wegen der Schwangerschaft. Ärztlich bestätigen lassen kann ich es, da Risikoschwangerschaft. Was steht mir da alles dann zu? Hab ja auch niemanden, der mir mit Auto und Hänger helfen könnte...
Mein Sachbearbeiter hat mir jetzt nen Termin gegeben, damit ich Umzugs- und Renovierungsbeihilfe beantragen kann. Was kommt da alles auf mich zu? Ich darf selber keine Renovierungen machen und helfen darf ich so auch nicht( nur die Leute hin und her schicken*lach) wegen der Schwangerschaft. Ärztlich bestätigen lassen kann ich es, da Risikoschwangerschaft. Was steht mir da alles dann zu? Hab ja auch niemanden, der mir mit Auto und Hänger helfen könnte...
Hallo Lucy, was ich Dir jetzt schreibe, weiß ich auch nur aus den Berichten hier, ich denke Du kannst eine Umzugsfirma in Anspruch nehmen für Deinen Umzug. Musst aber der Arge 3 Kostenvoranschläge vorlegen und genehmigen lassen. Aber: Bevor Du das in die Wege leitest setze Dich mit Deinem Sachbearbeiter in verbindung und bitte ihn Dich ganz genau aufzuklären, was Dir alles zusteht. Er muß Dich rundum gut beraten auch in dieser Umzugssache. Dann hast Du eine qualifizierte Auskunft und kannst Dich danach richten. Auch wird er Dir sagen ob er ein ärztliches Attest braucht. Alles Gute wünsche ich Dir.
Hallo Lucy
Da Du zum Umzug aufgefordert wurdest kannst Du Kostenübernahme für eine doppelte Mietzahlung beantragen. Ist aber nur eine KANN-Leistung.
Bei dem nächsten Termin wegen Umzugs- und Renovierungsbeihilfe das auch gleich ansprechen.
Wenn Auszugs- und Einzugstermin sowie Renovierung zeitgleich fallen sollte der daraus entstehende Nachteil nicht zu Deinen Lasten gehen, nicht Du wolltest diesen Umzug, Du musst umziehen und da hat der Veranlasser die Kosten zu übernehmen.
Wünsche Viel Erfolg
Gruss
Da Du zum Umzug aufgefordert wurdest kannst Du Kostenübernahme für eine doppelte Mietzahlung beantragen. Ist aber nur eine KANN-Leistung.
Bei dem nächsten Termin wegen Umzugs- und Renovierungsbeihilfe das auch gleich ansprechen.
Wenn Auszugs- und Einzugstermin sowie Renovierung zeitgleich fallen sollte der daraus entstehende Nachteil nicht zu Deinen Lasten gehen, nicht Du wolltest diesen Umzug, Du musst umziehen und da hat der Veranlasser die Kosten zu übernehmen.
Wünsche Viel Erfolg
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
also, der Vermieter hat in der Bescheinigung angegeben, das die Wohnung ab 15.2. bezugsfrei wäre bzw ab dann würde die Miete laufen. Ich habe aber noch meine jetzige Wohnung bis zum 30.4.! Würde das echt übernommen werden? Hab Montag bei meiner alten ARGE den Termin und würde dann sofort alles regeln lassen.
Hallo Lucy
Die doppelte Miete gehört meiner Ansicht nach zu den Wohnungsbeschaffungskosten und daher sollte ein Antrag auf Übernahme erfolgreich sein.
Es ist schwer genug eine angemessene Wohnung zu finden und da ist es unvermeidlich wenn es Überschneidungen gibt.
Gruss
Die doppelte Miete gehört meiner Ansicht nach zu den Wohnungsbeschaffungskosten und daher sollte ein Antrag auf Übernahme erfolgreich sein.
Es ist schwer genug eine angemessene Wohnung zu finden und da ist es unvermeidlich wenn es Überschneidungen gibt.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
-
- Beiträge: 68
- Registriert: 13.06.2006 20:27
- Wohnort: Recklinghausen
- Kontaktdaten:
Wir sind auch vor einem monat umgezogen..Haben 110 Euro Umzugskosten bekommen und noch mal etwa so 100 Euro für Gardinen und Teppiche und so,,,Und egal was ist du zahlst bei einem Umzug immer ein bischen mehr daruf weil dann fehlt da was und da was..Wir haben für unseren Umzugswagen für einen Tag 120 Euro bezahlt ohne Sprit..Dann kommen da noch 250 Euro kaution drauf die man aber wieder bekommt..Joa so ein Umzug ist teuer.Die Kaution wird dir auch übernommen in der Wohnung die du allerdings zurückzahlen musst (raten)..
Liebe grüsse
Liebe grüsse
hab jetzt mächtig gegoogelt und nur gefunden, das doppelte Miete für einen Monat übernommen wird. Weis wer dazu mehr??
Der neue VM hat im Mietbescheinigungsformular angegeben, das die Miete ab 15.2. zu zahlen wäre(Vertrag noch nicht unterschrieben, war nur das Formular wegen Amt und ermittlung, ob neue Wohnung angemessen oder nicht), mein Mietvertrag hier in der alten Wohnung läuft noch 3 Monate...
Was jetzt?
Der neue VM hat im Mietbescheinigungsformular angegeben, das die Miete ab 15.2. zu zahlen wäre(Vertrag noch nicht unterschrieben, war nur das Formular wegen Amt und ermittlung, ob neue Wohnung angemessen oder nicht), mein Mietvertrag hier in der alten Wohnung läuft noch 3 Monate...
Was jetzt?
Grrr....
Ähem, das ganze ist nur in soweit gesetzlich geregelt, daß wenn die Arge einen zum Umzug veranlasst, sie auch sämtliche anfallenden Kosten auf Antrag zu übernehmen hat. Möchte sie das nicht, braucht man auch nicht umziehen und die Arge muß die aktuelle (zu teure) Miete weiterbezahlen.
Dann muß man weiter nach einer "angemessenen" Wohnung suchen und dies immer der Arge mitteilen.
Was soll man machen, wenn es keine billigen Wohnungen zu den Bedingungen der Arge gibt? Hungern?
Wenn man selbst umziehen möchte, also ohne Aufforderung der Arge, ist das ganze etwas komplizierter.
Ähem, das ganze ist nur in soweit gesetzlich geregelt, daß wenn die Arge einen zum Umzug veranlasst, sie auch sämtliche anfallenden Kosten auf Antrag zu übernehmen hat. Möchte sie das nicht, braucht man auch nicht umziehen und die Arge muß die aktuelle (zu teure) Miete weiterbezahlen.
Dann muß man weiter nach einer "angemessenen" Wohnung suchen und dies immer der Arge mitteilen.
Was soll man machen, wenn es keine billigen Wohnungen zu den Bedingungen der Arge gibt? Hungern?
Wenn man selbst umziehen möchte, also ohne Aufforderung der Arge, ist das ganze etwas komplizierter.
najaaa, aufgefordert wurd ich ja*gg
und Wohnungen sind hier im Ort schwer zu bekommen, ich hab ja für mich schon seid Oktober gesucht und bis heute nichts gefunden, nur durch Zufall eine, die ich auch bewilligt bekommen hab in ner anderen Stadt. Ich zahl ja eh schon seid dem Auszug meines Ex im September letzten Jahres fast 190 Euro aus meinem Regelsatz dazu , jetzt ist ja auch noch mein Sohn ausgezogen und ich hab dadurch noch weniger zum Leben! Notfalls mit Anwalt dagegen angehen, wenn die sich querstellen? Ich muss ja schließlich von irgendwas leben...
und Wohnungen sind hier im Ort schwer zu bekommen, ich hab ja für mich schon seid Oktober gesucht und bis heute nichts gefunden, nur durch Zufall eine, die ich auch bewilligt bekommen hab in ner anderen Stadt. Ich zahl ja eh schon seid dem Auszug meines Ex im September letzten Jahres fast 190 Euro aus meinem Regelsatz dazu , jetzt ist ja auch noch mein Sohn ausgezogen und ich hab dadurch noch weniger zum Leben! Notfalls mit Anwalt dagegen angehen, wenn die sich querstellen? Ich muss ja schließlich von irgendwas leben...
Hallo Lucy, laß Dir die Genehmigung für die neue Wohnung schriftlich geben. Dann muß die Arge auch die Kosten der doppelten Miete tragen. Die Grundvorraussetzungen stimmen ja bei Dir, Du wurdest zum Umzug augefordert, liegt die Einverständniserklärung der Arge für die neue Wohnung schriftlich vor und sie lehnen Dir die doppelte Miete ab, geh gleich zum Anwalt.
Dann kann Dir nix mehr passieren, Du bist auf der sicheren Seite. Rechne bitte aber morgen damit, daß die Arge erst mal versuchen wird, Dir das mit der Doppelmietübernahme auszureden. Das probieren die immer erst mal auf die Tour. Wer sich nicht wehrt ist dann der Dumme! Laß Dir das auf gar keinen Fall aufschwatzen! Teile Ihnen gleich mit, daß Du eine schriftliche Bescheinigung darüber haben möchtest, daß sie Dir die Doppelmietübernahme ablehen, obwohl sie Dir die schriftliche Zusage zur neuen Wohnung gegeben haben, damit Du mit diesem Schreiben gleich weiter zum Anwalt kannst. ( Du wirst sehen, sie werden Dir die Ablehnung nicht schriftlich geben und dann einlenken) Ich sag Dir das nur, damit Du für alle Eventuallitäten vorbereitet bist. Vielleicht sagt man Dir ja auch, kein Problem wir übernehmen das. Ich wünsche Dir jedenfalls, daß morgen alles glatt geht und Du einen stressfreien Umzug ins neue Heim. Viel Glück