Hallo an alle,
hoffe ihr könnt mir bei meiner frage weiter helfen.
Ich lebe mit meinem Partner in einer Bedarfsgemeinschaft,die Tochter jetzt 18 jahre ist im September mit ihrere Ausbildung fertig.
Möchte jetzt gerne mal wissen, was wir dann beachten müssen.
Muss sie Arbeitslosengeld beantragen?
Mit Ende der Lehre fällt ja auch das Kinder und Halbwaisengeld weg,das wurde ja bis jetzt mit als Einkommen gerechnet.
Wird so ein Einkommen ganz angerechnet?
Bekommen wir dann die gleiche Summe mehr Hartz4?
Erhöt sich dann bei der Tochter der Regelsatz?
Ich weiß sind ganz schön viele Fragen :=)
Lieben Gruß Norma
Tochter im September mit Ausbildung fertig
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Hallo norma
Deine Tochter wird nach der Ausbildung erstmal Anspruch auf Alg1 haben vermute ich, war bei meinem Sohn jedenfalls so.
Wenn sie arbeitslos gemeldet ist bleibt der Kindergeldanspruch bis zum 21. Lj. bestehen, bei Waisenrente weiss ich nicht Bescheid.
Wenn sie ihren Bedarf aus den o.g. Einkünften alleine decken kann gehört sie nicht zur Bedarfsgemeinschaft. Ihr Anteil an den Wohnkosten gehört dann auch zu ihrem Bedarf, wird nach Bewohnerzahl geteilt.
Das Kindergeld am besten auf ihr Konto zahlen lassen, dann ist klar das es zu ihrem Einkommen gehört und wird nicht erstmal Dir angerechnet.
Hoffentlich findet die Tochter doch noch eine Stelle.
Gruss
Deine Tochter wird nach der Ausbildung erstmal Anspruch auf Alg1 haben vermute ich, war bei meinem Sohn jedenfalls so.
Wenn sie arbeitslos gemeldet ist bleibt der Kindergeldanspruch bis zum 21. Lj. bestehen, bei Waisenrente weiss ich nicht Bescheid.
Wenn sie ihren Bedarf aus den o.g. Einkünften alleine decken kann gehört sie nicht zur Bedarfsgemeinschaft. Ihr Anteil an den Wohnkosten gehört dann auch zu ihrem Bedarf, wird nach Bewohnerzahl geteilt.
Das Kindergeld am besten auf ihr Konto zahlen lassen, dann ist klar das es zu ihrem Einkommen gehört und wird nicht erstmal Dir angerechnet.
Hoffentlich findet die Tochter doch noch eine Stelle.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Die Rente fällt weg, diesen bescheid + Nachweis über Ende Ausbildung + ALG 1 Bescheid der ARGE vorlegen + rechtzeitig a´los melden und alg1 anspruch ausschöpfen.
Sachbearbeiter ALG II ( U25 )
Eine Gewährleistung für die Korrektheit der Angaben wird nicht übernommen. Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Eine Gewährleistung für die Korrektheit der Angaben wird nicht übernommen. Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.