Tochter im September mit Ausbildung fertig

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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norma
Beiträge: 15
Registriert: 08.01.2006 10:41
Wohnort: Schwarzenberg

Tochter im September mit Ausbildung fertig

Beitrag von norma »

Hallo an alle,
hoffe ihr könnt mir bei meiner frage weiter helfen.
Ich lebe mit meinem Partner in einer Bedarfsgemeinschaft,die Tochter jetzt 18 jahre ist im September mit ihrere Ausbildung fertig.
Möchte jetzt gerne mal wissen, was wir dann beachten müssen.
Muss sie Arbeitslosengeld beantragen?
Mit Ende der Lehre fällt ja auch das Kinder und Halbwaisengeld weg,das wurde ja bis jetzt mit als Einkommen gerechnet.
Wird so ein Einkommen ganz angerechnet?
Bekommen wir dann die gleiche Summe mehr Hartz4?
Erhöt sich dann bei der Tochter der Regelsatz?

Ich weiß sind ganz schön viele Fragen :=)

Lieben Gruß Norma
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo norma
Deine Tochter wird nach der Ausbildung erstmal Anspruch auf Alg1 haben vermute ich, war bei meinem Sohn jedenfalls so.
Wenn sie arbeitslos gemeldet ist bleibt der Kindergeldanspruch bis zum 21. Lj. bestehen, bei Waisenrente weiss ich nicht Bescheid.
Wenn sie ihren Bedarf aus den o.g. Einkünften alleine decken kann gehört sie nicht zur Bedarfsgemeinschaft. Ihr Anteil an den Wohnkosten gehört dann auch zu ihrem Bedarf, wird nach Bewohnerzahl geteilt.
Das Kindergeld am besten auf ihr Konto zahlen lassen, dann ist klar das es zu ihrem Einkommen gehört und wird nicht erstmal Dir angerechnet.
Hoffentlich findet die Tochter doch noch eine Stelle.
Gruss
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Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
blade80
Beiträge: 247
Registriert: 03.11.2006 15:58

Beitrag von blade80 »

Die Rente fällt weg, diesen bescheid + Nachweis über Ende Ausbildung + ALG 1 Bescheid der ARGE vorlegen + rechtzeitig a´los melden und alg1 anspruch ausschöpfen.
Sachbearbeiter ALG II ( U25 )

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