Umzugskosten in Berlin

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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Alfred
Beiträge: 16
Registriert: 02.12.2006 19:25

Umzugskosten in Berlin

Beitrag von Alfred »

Hallo Leute,

Ich wurde von der ARGE aufgefordert die KdU zu senken. Kam dieser Aufforderung nach mit einem angemessenen Wohnungsangebot, wurde auch genehmigt.
Habe in einem gesonderten Antrag Kostenübernahme auf Umzugshilfe gestellt, da ich gesundheitlich nicht in der Lage bin den Umzug in Eigeninitiative durchzuführen.
Daraufhin bekam ich von der Sachbearbeiterin eine Tel.- Nr. von den Heinzelmännchen (Studentenwerk) wo ich anrufen soll zwecks Umzugshilfe und Kostenvoranschlag für 2 Studenten.
Habe dort angerufen und ich wurde gefragt wieviel Stunden für den Umzug gebraucht werden, da ich nicht vom Fach bin gab ich 8 Stunden an.

Habe mich nun an einer Umzugsfirma gewendet wo jemand heute bei mir vor Ort war. Allein für meinen Umzug wurden mir 8 Stunden a 4 Mann veranschlagt mit Möbelmontage, wie gesagt gesundheitlich bin ich nicht in der Lage und habe auch niemanden zwecks Eigenhilfe.
Bei den Studenten ist noch nicht einmal das Fahrzeug, Halteverbotsschilder und Montage eingerechnet.
Der Fachmann von der Umzugsfirma sagte mir 2 Studenten für 8 Stunden reicht niemals für oben aufgeführte arbeiten.

Muß die ARGE mir nun eine Umzugsfirma zugestehen oder bin ich auf die Heinzelmännchen verweißbar. Es geht ja auch bei einem eintretenen Schadensfall um die Absicherung dieses Umzuges, die Heinzelmännchen haben keine Versicherung.

Die AV- Wohnen Berlin besagt,

(9) Notwendige Umzugskosten sind
a) bei Selbsthilfe die marktüblichen Kosten eines Mietfahrzeugs sowie Kosten für Beköstigung
mithelfender Personen (pauschal 20 € pro Person bis zu maximal 4 Personen abhängig von
der Haushaltsgröße),
b) Kosten für den Umzug durch eine Umzugsfirma, wenn Gründe vorliegen, die die Einschaltung
einer Umzugsfirma rechtfertigen. Hierbei ist die Vorlage von 3 Kostenvoranschlägen von
Umzugsunternehmen durch die Antragstellenden erforderlich. Dem günstigsten Angebot ist
der Vorzug zu geben, sofern die Leistungsinhalte vergleichbar sind. Mit dem Bewilligungsbescheid
ist die Kostenübernahmebescheinigung unter Nennung des ausgewählten Umzugsunternehmens
und unter Bezugnahme auf das entsprechende Kostenangebot auszustellen.
Nach erfolgtem Umzug wird vom Umzugsunternehmen mit der Bewilligungsstelle abgerechnet.

Kann ich mich auf eine Umzugsfirma berufen oder nicht ?

Danke Alfred
Alfred
Beiträge: 16
Registriert: 02.12.2006 19:25

Umzugskosten in Berlin

Beitrag von Alfred »

Liebe Leute,

weiß denn bitte keiner was Sache ist ? Ist denn die Vorgehensweise des Job Centers gerechtfertigt ?

LG. Alfred
Gast

Beitrag von Gast »

Die Antwort steht doch in der AV-Wohnen, was soll man da noch sagen?
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