Wie werden Fahrtkosten bei Trainingsmaßnahme ermittelt.

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

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maydayz
Beiträge: 15
Registriert: 05.11.2006 18:31

Wie werden Fahrtkosten bei Trainingsmaßnahme ermittelt.

Beitrag von maydayz »

Hallo, ich habe eine Frage bzgl. der Fahrtkostenerstattung.
Ich habe ein Praktikum für 3 Tage gemacht (Di-Do) und meinen Fahrtkostenantrag (Erhebungsbogen oder sowas) abgegeben. Ich habe bereits eine Gelderstattung der Arge über 183,- Euro bekommen, aber ich weiß nicht wie sich der Betrag zusammensetzt und würde es gern überprüfen.
Wer kennt sich damit aus?
Ich bin an 3 Tagen hingefahren (je 77,1km laut falk Routenplaner, den sie von der Arge auch nehmen) und an 3 Tagen zurückgefahren (je 75,35km)
Am Dienstag war ich von 9-18 Uhr da, Mi: 10-21 Uhr, Do: 10-14 Uhr, Fahrzeit war jeden Tag 2,5 Stunden hin und zurück.
Wäre nett, wenn mir da jemand weiterhelfen kann.
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DjTermi
Moderator
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Beitrag von DjTermi »

berücksichtigungsfähige Fahrkosten nach § 81 Abs. 2 und 3 für die tägliche Hin- und Rückfahrt des Teilnehmers zwischen Wohnung und Maßnahmestätte

und in § 81 steht dazu:

Als Fahrkosten ist für jeden Tag, an dem der Teilnehmer die Bildungsstätte aufsucht, eine Entfernungspauschale für jeden vollen Kilometer der Entfernung zwischen Wohnung und Bildungsstätte von 0,36* Euro für die ersten zehn Kilometer und 0,40* Euro für jeden weiteren Kilometer anzusetzen. Zur Abgeltung der Aufwendungen für die An- und Abreise bei einer erforderlichen auswärtigen Unterbringung sowie für eine Familienheimfahrt ist eine Entfernungspauschale von 0,40* Euro für jeden vollen Kilometer der Entfernung zwischen dem Ort des eigenen Hausstands und dem Ort der Weiterbildung anzusetzen. Für die Bestimmung der Entfernung ist die kürzeste Straßenverbindung maßgebend.

*Die Zahlen können auch höher oder niedriger sein, da bin ich mir nicht sicher !!!

Ich meine aber es wird genau so viel gezahlt wie bei der Rückerstattung vom Finanzamt.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
maydayz
Beiträge: 15
Registriert: 05.11.2006 18:31

Beitrag von maydayz »

Hallo und vielen Dank,
wenn ich das so nachrechne mit deinen Angaben komme ich in etwa hin mit dem erstatteten Betrag.
Mal eine Andere Frage: Der Seminarleiter vom Praktikum erzählte irgendetwas von, wenn sie mehr als 10 Stunden bei uns sind bekommen sie Spesen (Bei der Arge gab es da nur Kopfschütteln). Gibt es sowas in irgendeiner Form oder war das auch nur dummes Gequatsche von dem Typ? Ist aber nicht so wichtig, mein Hauptanliegen wurde ja schon beantwortet.
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