Hallo, ich habe eine Frage bzgl. der Fahrtkostenerstattung.
Ich habe ein Praktikum für 3 Tage gemacht (Di-Do) und meinen Fahrtkostenantrag (Erhebungsbogen oder sowas) abgegeben. Ich habe bereits eine Gelderstattung der Arge über 183,- Euro bekommen, aber ich weiß nicht wie sich der Betrag zusammensetzt und würde es gern überprüfen.
Wer kennt sich damit aus?
Ich bin an 3 Tagen hingefahren (je 77,1km laut falk Routenplaner, den sie von der Arge auch nehmen) und an 3 Tagen zurückgefahren (je 75,35km)
Am Dienstag war ich von 9-18 Uhr da, Mi: 10-21 Uhr, Do: 10-14 Uhr, Fahrzeit war jeden Tag 2,5 Stunden hin und zurück.
Wäre nett, wenn mir da jemand weiterhelfen kann.
Wie werden Fahrtkosten bei Trainingsmaßnahme ermittelt.
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
berücksichtigungsfähige Fahrkosten nach § 81 Abs. 2 und 3 für die tägliche Hin- und Rückfahrt des Teilnehmers zwischen Wohnung und Maßnahmestätte
und in § 81 steht dazu:
Als Fahrkosten ist für jeden Tag, an dem der Teilnehmer die Bildungsstätte aufsucht, eine Entfernungspauschale für jeden vollen Kilometer der Entfernung zwischen Wohnung und Bildungsstätte von 0,36* Euro für die ersten zehn Kilometer und 0,40* Euro für jeden weiteren Kilometer anzusetzen. Zur Abgeltung der Aufwendungen für die An- und Abreise bei einer erforderlichen auswärtigen Unterbringung sowie für eine Familienheimfahrt ist eine Entfernungspauschale von 0,40* Euro für jeden vollen Kilometer der Entfernung zwischen dem Ort des eigenen Hausstands und dem Ort der Weiterbildung anzusetzen. Für die Bestimmung der Entfernung ist die kürzeste Straßenverbindung maßgebend.
*Die Zahlen können auch höher oder niedriger sein, da bin ich mir nicht sicher !!!
Ich meine aber es wird genau so viel gezahlt wie bei der Rückerstattung vom Finanzamt.
und in § 81 steht dazu:
Als Fahrkosten ist für jeden Tag, an dem der Teilnehmer die Bildungsstätte aufsucht, eine Entfernungspauschale für jeden vollen Kilometer der Entfernung zwischen Wohnung und Bildungsstätte von 0,36* Euro für die ersten zehn Kilometer und 0,40* Euro für jeden weiteren Kilometer anzusetzen. Zur Abgeltung der Aufwendungen für die An- und Abreise bei einer erforderlichen auswärtigen Unterbringung sowie für eine Familienheimfahrt ist eine Entfernungspauschale von 0,40* Euro für jeden vollen Kilometer der Entfernung zwischen dem Ort des eigenen Hausstands und dem Ort der Weiterbildung anzusetzen. Für die Bestimmung der Entfernung ist die kürzeste Straßenverbindung maßgebend.
*Die Zahlen können auch höher oder niedriger sein, da bin ich mir nicht sicher !!!
Ich meine aber es wird genau so viel gezahlt wie bei der Rückerstattung vom Finanzamt.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.

Hallo und vielen Dank,
wenn ich das so nachrechne mit deinen Angaben komme ich in etwa hin mit dem erstatteten Betrag.
Mal eine Andere Frage: Der Seminarleiter vom Praktikum erzählte irgendetwas von, wenn sie mehr als 10 Stunden bei uns sind bekommen sie Spesen (Bei der Arge gab es da nur Kopfschütteln). Gibt es sowas in irgendeiner Form oder war das auch nur dummes Gequatsche von dem Typ? Ist aber nicht so wichtig, mein Hauptanliegen wurde ja schon beantwortet.
wenn ich das so nachrechne mit deinen Angaben komme ich in etwa hin mit dem erstatteten Betrag.
Mal eine Andere Frage: Der Seminarleiter vom Praktikum erzählte irgendetwas von, wenn sie mehr als 10 Stunden bei uns sind bekommen sie Spesen (Bei der Arge gab es da nur Kopfschütteln). Gibt es sowas in irgendeiner Form oder war das auch nur dummes Gequatsche von dem Typ? Ist aber nicht so wichtig, mein Hauptanliegen wurde ja schon beantwortet.