Hallo
ich hab da mal ein paar fragen
ich bin Azubie als bürokaufmann und gleichzeitig reha fall bekomme meine ausbildungsvergütung allso vom arbeitsamt bin auserdem unter 25 Jahre und wohne noch zuhause Meine Freundin lebt von Hartz 4 und hat eine eigene Wohnung und ist 27 Jahre Wir haben ein gemeinsames Kind es ist 2 Jahre und wir wollen uns jetzt eine gmeinsame Wohnunh anmieten 
Meine Frage :
Geht das überhaupt??
Und wenn Wie??
Wird der umzug auch übernommen und die renovirungskosten??
			
			
													Brauch rat
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
- 
				torsten11202
- Beiträge: 12
- Registriert: 23.01.2007 00:52
- Wohnort: Ahlen
- Kontaktdaten:
Brauch rat
					Zuletzt geändert von torsten11202 am 23.01.2007 14:18, insgesamt 2-mal geändert.
									
			
									
						Hallo torsten11202
Na klar könnt ihr zusammenziehen, dann ist die Familie komplett.
Eine Möglichkeit wäre, schon jetzt mit in die Wohnung von Freundin und Kind zu ziehen. Einfach anmelden, Veränderungsmeldung machen und der Leistungsanspruch wird neu berechnet. (Alleinerziehendenzuschlag fällt weg)
Dann auf Wohnungssuche gehen, eine angemessene finden, beim Amt den Umzug und die Kostenübernahme genehmigen lassen. Die jetzige Wohnung wird für 3 Personen sicherlich zu klein sein und ich denke nicht das es Probleme gibt.
Bei meinem Sohn war der Ablauf genauso, zog zu Freundin und Kind, grössere Wohnung war kein Problem.
Wünsche euch das alles klappt
Gruss
			
			
									
									Na klar könnt ihr zusammenziehen, dann ist die Familie komplett.
Eine Möglichkeit wäre, schon jetzt mit in die Wohnung von Freundin und Kind zu ziehen. Einfach anmelden, Veränderungsmeldung machen und der Leistungsanspruch wird neu berechnet. (Alleinerziehendenzuschlag fällt weg)
Dann auf Wohnungssuche gehen, eine angemessene finden, beim Amt den Umzug und die Kostenübernahme genehmigen lassen. Die jetzige Wohnung wird für 3 Personen sicherlich zu klein sein und ich denke nicht das es Probleme gibt.
Bei meinem Sohn war der Ablauf genauso, zog zu Freundin und Kind, grössere Wohnung war kein Problem.
Wünsche euch das alles klappt
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
						Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
- 
				torsten11202
- Beiträge: 12
- Registriert: 23.01.2007 00:52
- Wohnort: Ahlen
- Kontaktdaten:
renovierungskosten und umzugskosten werden nur gezahlt wenn ihr aus der Wohnung müsst und das Amt euch dazu auffordert.
			
			
									
									Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.   Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
 Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
						 Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
 Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.- 
				torsten11202
- Beiträge: 12
- Registriert: 23.01.2007 00:52
- Wohnort: Ahlen
- Kontaktdaten:

