bekomme keine umzugskosten
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
bekomme keine umzugskosten
hoffe das sich hier jemand auskennt.
Ich bin alleinerziehende Mutter von 3 Kindern. Habe keinen Führerschein und mein Umzug der schon genehmigt wurde steht vor der Tür.
Es geht um die Kostenübernahme für den Umzug.Ich sollte da ich keinen Führerschein habe drei Angebote von Umzugsfirmen besorgen das habe ich dann auch getan.
Die habe ich dann beim Sozialamt abgegeben. Sie wollte sich das durch sehen und mir dann bescheid geben.
Am Freitag Mittag kam dann eine Mail von meiner Beraterin mit der Nachricht das die Kosten zu hoch sind und ich soll mir noch ein Angebot von einem Hausmeisterservice holen.
Das habe ich auch getan und ihr dann auch gleich noch vor 12:00 die Mitteilung vom Hausmeisterservice mitgeteilt das er den Umzug nicht machen kann. Sein Auto oder LKW kann nur 30cbm laden.
Die Möbel aus meiner Wohnung haben aber 53cbm.
Das habe ich ihr so mitgeteilt mit der Telefonnummer das Sie dann dort anrufen kann.
Heute habe ich dann versucht sie zu erreichen. Aber nichts war.
Jetzt habe ich Angst das der Umzug nicht gezahlt wird.
Ich bekomme auch nur Alg 2.
Kann mir einer was dazu sagen.
Ich bin alleinerziehende Mutter von 3 Kindern. Habe keinen Führerschein und mein Umzug der schon genehmigt wurde steht vor der Tür.
Es geht um die Kostenübernahme für den Umzug.Ich sollte da ich keinen Führerschein habe drei Angebote von Umzugsfirmen besorgen das habe ich dann auch getan.
Die habe ich dann beim Sozialamt abgegeben. Sie wollte sich das durch sehen und mir dann bescheid geben.
Am Freitag Mittag kam dann eine Mail von meiner Beraterin mit der Nachricht das die Kosten zu hoch sind und ich soll mir noch ein Angebot von einem Hausmeisterservice holen.
Das habe ich auch getan und ihr dann auch gleich noch vor 12:00 die Mitteilung vom Hausmeisterservice mitgeteilt das er den Umzug nicht machen kann. Sein Auto oder LKW kann nur 30cbm laden.
Die Möbel aus meiner Wohnung haben aber 53cbm.
Das habe ich ihr so mitgeteilt mit der Telefonnummer das Sie dann dort anrufen kann.
Heute habe ich dann versucht sie zu erreichen. Aber nichts war.
Jetzt habe ich Angst das der Umzug nicht gezahlt wird.
Ich bekomme auch nur Alg 2.
Kann mir einer was dazu sagen.
Musst Du umziehen oder möchtest Du umziehen ?
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.

Alos: Schau mal: vorab sollte es aber keine Probleme geben wenn die ARGE sagt das DU umziehen musst !
Am besten Drucke Dir das mal aus und so machen ich emfehle es Dir !!
Was bei einem Umzug unter ALG II-Bezug zu beachten ist:
1) die schriftliche Einwilligung der ArGe einfordern - per Antrag (sog. Bescheinigung der Notwendigkeit des Umzuges!!!)
2) geeignete Mietangebote der ArGe vor Unterschriftvorlegen
3) keine Anmietung ohne Schriftstück der ArGe, aus dem hervorgeht, das die Wohnung angemessen ist und die Kdu (Miete) für die Wohnung
in der XX-Straße in XXXXX Stadt vollumfänglich im Rahmen von ALG II-Leistungen übernommen werden.
4) Antrag auf Übernahme von Umzugskosten
- im Regelfall geeignete Kostenvoranschläge von Speditionen in Kopie anbei und begründen warum "Pauschale" nicht ausreicht
(wenn vollumfängliche Übernahme erforderlich)...
5) Antrag auf Übernahme der Kaution auf Darlehensbasis
6) Mietvertrag unterzeichnen und per Änderungsmitteilung an die ArGe senden (oder nachweisbar übergeben)
7) Doppelmieten weitgehend vermeiden = ansonsten Nachweis, dass man sich um Nachmieter bemüht hat,
diese aber vom Vermieter nicht anerkannt worden sind.
8.) Umziehen
9) Ummelden und Meldebescheinigung in Kopie zur ArGe
Achtung - bei Zuständigkeitswechsel der ArGen - folgende Besonderheiten:
- Wegzugsarge erteilt sog. Erlaubnis zum Umzug = Schriftform
- ZuzugsarGe kann u.U. diese sog. Bestätigung zur Notwendigkeit des Umzuges einfordern = Kopie machen - Original an Zuzugsarge senden!
- hier ist die ZuzugsarGe Ansprechpartner für die Erteilung der Angemessenheitsbestätigung (vor Unterschrift unter den Mietvertrag!)
- Oftmals Neuantrag erforderlich = Zuständig Zuzugsarge und hier dann Antrag auf Kaution auf Darlehensbasis
- die WegzugsarGe hingegen ist Ansprechpartner für die Umzugskostenübernahme (Pauschale oder vollumfänglich)
- Viele ZuzugsarGen fordern vor entgültiger Antragsbearbeitung einen Einstellungsbescheid der vormals zuständigen ArGe und die Meldebescheinigung = Unbedingt beachten!
Alles, was hier an die ArGen übergeben wird auf identischer Kopie bescheinigen lassen
- keine Originale herausgeben (Mietvertrag) bzw. wenn- denn unbedingt Kopien machen vorweg!
Bei Versendung über Postweg nur per Einschreiben/RS (um einen Nachweis zu haben!)
Am besten Drucke Dir das mal aus und so machen ich emfehle es Dir !!
Was bei einem Umzug unter ALG II-Bezug zu beachten ist:
1) die schriftliche Einwilligung der ArGe einfordern - per Antrag (sog. Bescheinigung der Notwendigkeit des Umzuges!!!)
2) geeignete Mietangebote der ArGe vor Unterschriftvorlegen
3) keine Anmietung ohne Schriftstück der ArGe, aus dem hervorgeht, das die Wohnung angemessen ist und die Kdu (Miete) für die Wohnung
in der XX-Straße in XXXXX Stadt vollumfänglich im Rahmen von ALG II-Leistungen übernommen werden.
4) Antrag auf Übernahme von Umzugskosten
- im Regelfall geeignete Kostenvoranschläge von Speditionen in Kopie anbei und begründen warum "Pauschale" nicht ausreicht
(wenn vollumfängliche Übernahme erforderlich)...
5) Antrag auf Übernahme der Kaution auf Darlehensbasis
6) Mietvertrag unterzeichnen und per Änderungsmitteilung an die ArGe senden (oder nachweisbar übergeben)
7) Doppelmieten weitgehend vermeiden = ansonsten Nachweis, dass man sich um Nachmieter bemüht hat,
diese aber vom Vermieter nicht anerkannt worden sind.
8.) Umziehen
9) Ummelden und Meldebescheinigung in Kopie zur ArGe
Achtung - bei Zuständigkeitswechsel der ArGen - folgende Besonderheiten:
- Wegzugsarge erteilt sog. Erlaubnis zum Umzug = Schriftform
- ZuzugsarGe kann u.U. diese sog. Bestätigung zur Notwendigkeit des Umzuges einfordern = Kopie machen - Original an Zuzugsarge senden!
- hier ist die ZuzugsarGe Ansprechpartner für die Erteilung der Angemessenheitsbestätigung (vor Unterschrift unter den Mietvertrag!)
- Oftmals Neuantrag erforderlich = Zuständig Zuzugsarge und hier dann Antrag auf Kaution auf Darlehensbasis
- die WegzugsarGe hingegen ist Ansprechpartner für die Umzugskostenübernahme (Pauschale oder vollumfänglich)
- Viele ZuzugsarGen fordern vor entgültiger Antragsbearbeitung einen Einstellungsbescheid der vormals zuständigen ArGe und die Meldebescheinigung = Unbedingt beachten!
Alles, was hier an die ArGen übergeben wird auf identischer Kopie bescheinigen lassen
- keine Originale herausgeben (Mietvertrag) bzw. wenn- denn unbedingt Kopien machen vorweg!
Bei Versendung über Postweg nur per Einschreiben/RS (um einen Nachweis zu haben!)
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.

Na siehst Du ,,.. dann alles gute für dich und deine Kinder !!!
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.

Hallo nickygirl,
das du ganz schön dafür kämpfen musstest kann ich nur bestätigen, bei mir ist das genau das selbe. Nur mit dem unterschied das zu sätzlich zu dem problem alleinerziehend zu sein, auch noch das große problem aufgetreten ist, das die BaGis hier die fristlose Kündigung herbei geführt hat in dem sie stumpf die Miete nicht gezahlt hat. Und bei mir handelt es sich bei den Umzugskosten nur um knapp 1000 Euro. Zur zeit warte ich auch gerade auf einen anruf meiner Sachbearbeiterin. Da der Umzug noch diese Woche über die Bühne gehen sollte. Du siehst also das das leider kein Einzelfall ist. Ich wünsche dir alles gute auf Rügen und hoffe das du dort weniger schwierigkeiten mit dem ALG II hast.
LG Rose 2203
das du ganz schön dafür kämpfen musstest kann ich nur bestätigen, bei mir ist das genau das selbe. Nur mit dem unterschied das zu sätzlich zu dem problem alleinerziehend zu sein, auch noch das große problem aufgetreten ist, das die BaGis hier die fristlose Kündigung herbei geführt hat in dem sie stumpf die Miete nicht gezahlt hat. Und bei mir handelt es sich bei den Umzugskosten nur um knapp 1000 Euro. Zur zeit warte ich auch gerade auf einen anruf meiner Sachbearbeiterin. Da der Umzug noch diese Woche über die Bühne gehen sollte. Du siehst also das das leider kein Einzelfall ist. Ich wünsche dir alles gute auf Rügen und hoffe das du dort weniger schwierigkeiten mit dem ALG II hast.
LG Rose 2203
