Zuverdienst, Software und Pausieren

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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HartzHasi
Beiträge: 4
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Zuverdienst, Software und Pausieren

Beitrag von HartzHasi »

Hallo! Leider bekomme ich vom Amt seit über einem Jahr keine Antwort, das CallCenter vermittelt ins Nichts, die Sachbearbeiterin vertröstet mich nach Hause, Briefe kommen gar nicht oder enthalten vage Beantwortungen nie gestellter Fragen.

Deswegen hier gleich mal zwei (für mich) wichtige Fragen:

Nach langem hin und her konnte ich mit dem Amt klären, dass ich meiner freiberuflichen Tätigkeit weiter nachgehen kann (Programmierung, Design, Internet). Somit gebe ich einmal im Monat eine Gewinn- und Verlustrechnung ab und die Einnahmen werden verrechnet (bislang in der Summe immer um hundert Euro, deswegen nebensächlich). Meine Frage ist, wenn ich einen Auftrag annehme und dafür über zwei Monate verteilt 2500 Euro einnehme, mir aber eine Software für 1500 Euro kaufen muss, um das zu erledigen, werden dann tatsächlich auch nur die verbleibenden 1000 angerechnet? Ich kann's nicht "riskieren", das Geld auszugeben und dann die Mitteilung zu erhalten: "Sehr geehrter Herr Hasi, die Zahlung fällt für zwei Monate aus..." Da das Amt auf stur schaltet und schlicht eine Antwort durch Ignorieren verweigert, habe ich bereits einen Auftrag nicht annehmen können. Das wird sich wahrscheinlich bald wiederholen.

Zweite Frage, zu der sich auch weder CallCenter noch Sachbearbeiterin äußern möchten: wieviel kann ich einnehmen, und wie wird gerechnet, wenn im Nachhinein mein Bedarf "nicht groß genug" war? Die Krankenkasse sagt, es wäre kein Problem, alles im Nachhinein auszurechnen. Konkret: ich werde in den nächsten zwei Monaten einen Auftrag über ca. 3500 Euro abwickeln, Gewinn dann etwa 2800 oder so. Ist es jetzt ratsam, einfach gar nichts zu sagen und dann über die Gewinn- und Verlustrechnung abzurechnen, oder soll ich mich für Januar/Februar abmelden? Wie wird das Umgelegt? Werden die 2800 dann auf beliebig viele Monate gesplittet oder kann ich im März auch etwas als legitime Barschaft behalten?

Bitte nicht falsch verstehen, ich will nicht bescheißen, deswegen arbeite ich auch nicht schwarz, obwohl ich die Möglichkeit gehabt hätte. Ich habe aber erhebliche Dispo-Schulden, und möchte deswegen soviel wie möglich von den Einnahmen behalten, ohne nach zwei Monaten Arbeit genauso knietief im Dispo dazustehen wie jetzt...
HartzHasi
Beiträge: 4
Registriert: 29.12.2006 23:15

Beitrag von HartzHasi »

Ist das Thema zu schwierig?
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo HartzHasi
Warte mal auf DjTermi und blade80, die wissen sicher Rat aus der Praxis.
Ich hab´ da keine Ahnung.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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DjTermi
Moderator
Beiträge: 3549
Registriert: 03.02.2006 17:08
Wohnort: Herten
Kontaktdaten:

Beitrag von DjTermi »

Ich muss da Morgen mal was nach lesen in mein schlauen SGB weil ich mir da nicht 100 sicher bin SY ! Bleibe aber dran ! ( Habs mir zum Amt geschickt )
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
maria1106
Beiträge: 1069
Registriert: 21.12.2006 11:26
Wohnort: Hamburg

Beitrag von maria1106 »

Hallo!
° Lässt du die monatliche Verlust / Gewinnrechnungen von einem Steuerberater machen oder machst du die selbst? Das ist ganz wichtig, denn nicht nur deine Software die du kaufen musst wird von der Einnahme abgezogen...

Denn dein Gewinn ist so lange noch kein Gewinn bevor das Finanzamt nicht alles abgezogen hat wie zum Beispiel Umsatzsteuer und Einkommenssteuer!
Das heißt im Klartext dass erst am Jahresende korrekt abgerechnet werden kann wenn der Jahresabschluss vom Finanzamt da ist mit den tatsächlichen Zahlen!
In der Zeit in der du mehr Einkommen hast wird das von den Leistungen abgezogen.

° Normaler Weise rechnet das Amt anhand deiner Unterlagen ein Durchschnittseinkommen aus, welches erstmal angerechnet wird!
Trotdem bist du verpflichtet Änderungen sofort zu melden.
Nämlich wenn du mehr verdienst , aber auch wenn du mal kein Einkommen hast!!!!

Ich spreche da von persönlichen Erfahrungen und ich bekam ständig neue Bescheide. Stand wegen den schwankenden Einkünften auch im ständigen Kontakt mit der ARGE!
Ist sehr verwirrend und im Endeffekt weist du als Selbstständiger nie ob du noch Leistungen bekommst oder nicht!

° Fakt ist du musst jede Veränderung melden!

LG
Silvia
HartzHasi
Beiträge: 4
Registriert: 29.12.2006 23:15

Beitrag von HartzHasi »

Danke für die Antworten soweit.

Der "Kontakt" mit dem Amt ist das, was leider so gar nicht klappt. Das CallCenter nimmt entgegen und verspricht, dass ich zurückgerufen werde, was nicht passiert (eine direkte Nummer bekomme ich nicht). Briefe bleiben generell unbeantwortet, bis auf Bescheide, die kommentar- und erklärungslos rausgehen. Auch wenn ich Fragen habe, wie ich z. B. Software abrechne, kommt schlicht nichts zurück. Alles sehr ärgerlich. Persönliches Vorsprechen hat leider auch nur zur Folge, dass mir eine schriftliche Auskunft versprochen wird, die nie kommt. Das hab ich aufgegeben.

Im Endeffekt kann ich also diese geschilderten Aufträge nicht machen, weil ich damit rechnen muss, wenn ich Software kaufe, keine Leistung zu beziehen. Unterm Strich ist das ein dickes Minus fürs Amt. Ich hab mich für den angenommen Auftrag (ohne Softwarekauf möglich) abgemeldet (Jan/Feb), jetzt bin ich mal gespannt, wie schnell die Aufforderung zur Rückzahlung kommt, wahrscheinlich braucht die keine sechs Monate.

Alles sehr ärgerlich. Im Grunde werde ich bestraft dafür, dass ich nicht schwarz arbeite. Wirklich weiter komme ich so nicht. Summiert sind es im Laufe des letzten Jahres locker sechstausend Euro, die ich nicht einnehmen konnte, einfach, weil es keine Sau interessiert und niemand dort verbindlich Auskunft gibt. Und dann darf ich mich von der Welt noch anmotzen lassen, dass ich dem Staat auf der Tasche liege, bzw. nicht eben einfach mal "das Risiko eingehe".

*grummel*
HartzHasi
Beiträge: 4
Registriert: 29.12.2006 23:15

Beitrag von HartzHasi »

...vor Ärger hab ich natürlich ganz vergessen zu Antworten...
maria1106 hat geschrieben:Hallo!
° Lässt du die monatliche Verlust / Gewinnrechnungen von einem Steuerberater machen oder machst du die selbst? Das ist ganz wichtig, denn nicht nur deine Software die du kaufen musst wird von der Einnahme abgezogen...
Bislang waren das auf Monate verteilt knapp 100 Euro Gewinn nach handgemachter G/V-Rechnung, ein Steuerberater wär da viel zu teuer. Kleinere Software, Papier, Telefon (anteilig) etc. rechne ich da schon rein. Diese Rechnung reicht auch dem Finanzamt, da ich so wenig Umsatz habe, dass ich auch von der Umsatzsteuer befreit bin.

Ich hab auch gar kein Problem, das so zu handhaben, und zahl auch "gerne" wieder Leistungen zurück, ich will aber verbindlich wissen, woran ich bin. Wenn da jemand sagt, dass das JobCenter nicht mein Büro ausstaffieren kann, verstehe ich das, allerdings gehts in diesem speziellen Fall eben um die Verrechnung mit der gemachten Einnahme, die wahrscheinlich weitere Einnahmen zur Folge hat. Also unterm Strich ein Gewinn für das Amt (siehe Beschreibung ganz oben). Ich hab aber das Gefühl, dass bei einer Software von über 1500 Euro schon jemand sagt, das geht nicht. Warum auch immer.
maria1106 hat geschrieben:Das heißt im Klartext dass erst am Jahresende korrekt abgerechnet werden kann wenn der Jahresabschluss vom Finanzamt da ist mit den tatsächlichen Zahlen!
Sprich: wenn ich Oktober bis Dezember auf einmal genug Aufträge habe, um mir eine Grundlage für weiteres Schaffen zu festigen, will das Amt nicht nur die drei Monate, sondern gleich das ganze Jahr zurück, weil sich das alles so schön ausgleicht? Das fänd ich hart. Wenn ich eine Arbeit zur Mitte das Jahres bekomme, muss ich doch auch nicht das erste Halbjahr zurückzahlen?! Unter Umständen sorgt das dann dafür, dass ich vom Amt gar nicht wegkomme, weil meine Rücklagen wieder weg sind und ein schlechter Monat mir die Pfändung bringt... Komisches System.
maria1106 hat geschrieben:° Normaler Weise rechnet das Amt anhand deiner Unterlagen ein Durchschnittseinkommen aus, welches erstmal angerechnet wird! [...] Ich spreche da von persönlichen Erfahrungen und ich bekam ständig neue Bescheide. Stand wegen den schwankenden Einkünften auch im ständigen Kontakt mit der ARGE!
Da kommt gar nix. Ich soll unbedingt jeden Monat meine Abrechnungen schicken, aber ich habe noch nie eine Antwort erhalten. Telefonisch wird der Kontakt genauso gemieden, wie per E-Mail oder Brief. Einen neuen Bescheid gab es auch nie.

Entschuldigt den vielen Text, das geht mir alles so dermaßen auf den Keks. ich hätte wirklich besseres zu tun...
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