Arge verschlampt Attest

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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quasimodo
Beiträge: 38
Registriert: 20.04.2006 11:38

Arge verschlampt Attest

Beitrag von quasimodo »

Hallo, ich leide unter einer generalisierten Angststörung. Diese wollte die Arge per Attest bestätigt haben, um zu prüfen, ob ich weiterhin ALG2-berechtigt bin. Meine Ärztin hat mir dann für knapp 8 Euro ein Attest ausgestellt, welches ich am gleichen Abend direkt beim Amt in den Briefkasten warf, natürlich im Umschlag mit Absender und dem Vermerk "zu Händen von Herrn xxxx".

Seit fast 4 Monaten warte ich also auf einen Bescheid, wie nun weiter verfahren wird. Gestern trudelte also ein Brief von der Arge ein, in dem ich "eingeladen" werde, am Montag Stellung zu nehmen, daß kein Attest vorliegt.
Ich komme mir etwas veräppelt vor, denn im September wurde vereinbart, daß ich innerhalb von 3 Wochen ein Attest vorlege, was ja auch geschah.
Mich ärgert es, daß ich nun wohl nochmal mehrere Monate warten muss, bis etwas in Bewegung gerät, ich evtl. in eine psychosomatische Klinik gehen kann.
Mein Sachbearbeiter meinte nämlich, daß ich während des Aufenthaltes in einer Klinik kein ALG2 bekäme, da ich dann ja nicht vermittelbar wäre.
Im Moment halte ich mich mit Tabletten halbwegs aufrecht, aber das kann ja auch keine Lösung sein. :?

Ich hoffe, daß ich bei dem Termin am Montag etwas weiterkomme...
maria1106
Beiträge: 1069
Registriert: 21.12.2006 11:26
Wohnort: Hamburg

Beitrag von maria1106 »

HAllo!
der Arzt kann anhand deiner Krankenakte bestätigen wann er dir ein Attest ausgestellt hat!
Aber vielleicht waren sie ja mit dem Atrttest nicht zufrieden und wollen ein genaueres?!
Du solltest am Montag auf jeden Fall nochmal nachhaken.
Du hast ja bestimmt eine Quittung von dem Attest und kannst dann auf den genauen Tag angeben an dem es eingeworfen wurde!
Ich drücke dir die Daumen, dass alles gut geht !
LG
silvia
quasimodo
Beiträge: 38
Registriert: 20.04.2006 11:38

Beitrag von quasimodo »

Danke!
Es geht ja auch nicht unbedingt darum, DAß das Attest verschlampt wurde (kann mal passieren), sondern daß erst nach so langer Zeit bemerkt wird, daß es in den Akten fehlt und sich meine Therapie dadurch noch weiter verzögert.
Die hätten sich einfach früher melden sollen.
enibas
Beiträge: 151
Registriert: 28.12.2006 13:39

Beitrag von enibas »

ich habe einmal original kontoauszüge am empfang abgegeben, die spurlos verschwunden sind. seitdem gilt für mich: nichts per post schicken, nichts in den arge briefkasten werfen.
ich gebe unterlagen nur noch mit eingangsbestätigung am empfang ab. das heisst, man bekommt eine kopie mit datumsstempel wieder und kann somit beweisen, was wann und wo abgegeben wurde.
quasimodo
Beiträge: 38
Registriert: 20.04.2006 11:38

Beitrag von quasimodo »

@enibas

Wegen meiner "Störung" ist es mir kaum möglich, Menschen zu begegnen, ohne zu denken, daß ich gleich ohnmächtig werde. Abends etwas in den Briefkasten zu werfen, belastet mich nicht so sehr.
Owei, ich seh mich schon wieder bleich, schlotternd und schwitzend vor meinem Sachbearbeiter sitzen, der mich scheel beäugt und glaubt, ich simuliere.
Er fragte mich, ob ich nicht eher ein Alkoholproblem hätte, bei diesen "Entzugserscheinungen". Als ich von psychosomatischer Klinik sprach, dachte er wohl eher an Alkohol- oder Drogensucht. FRECHHEIT! Naja, ich hoffe, daß ich meine Panik dann endlich im Rahmen einer Therapie angehen darf.
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DjTermi
Moderator
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Beitrag von DjTermi »

Mir ist neu das wir eingangsbestätigung ausfüllen dürfen. Negativ bescheinigung dürfen wir in übrigen nicht ausstellen , stimmts @blade ?
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
enibas
Beiträge: 151
Registriert: 28.12.2006 13:39

Beitrag von enibas »

DjTermi,
ich verstehe nicht, was du damit sagen willst. die eingangsbestätigungen bekomme ich am empfang unserer arge und die beugt dem ärger bei eventuellem verschwinden der unterlagen vor. ich nenne das dienst am kunden. was hat das also mit "dürfen" zu tun? oder machen die in unserer arge etwas verbotenes? und wenn ja, warum?
Gast

Beitrag von Gast »

DjTermi hat geschrieben:Mir ist neu das wir eingangsbestätigung ausfüllen dürfen.
Ob Du das darfst, regelt eine entsprechende Verwaltungsanordnung.

Weigert sich irgendjemand in der Verwaltung den Posteingang mit Datum und Namen zu bestätigen, bleibt einem immer noch z.B. die Poststelle im Rathaus. :wink:

Dann gibt es ganz schnell eine "Nachschulung".
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