bestmögliche Hilfe für eines Hartz4 Empfänger

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

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Frank231
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bestmögliche Hilfe für eines Hartz4 Empfänger

Beitrag von Frank231 »

Hallo,

ich habe zeitweise die Betreuung für einen Harz4 Empfänger übernommen und bin mir nicht sicher, ob ich das bestmöglichste für ihn mache. Er selbst ist kaum noch handlungsfähig.
Vielleicht könnt Ihr mir einige meiner Fragen beantworten:

- Derzeit ist seine Heizung fast kaputt. Hat man hier noch die Möglichkeit Zuschüsse etc. zu erlangen.
- Es droht wegen eines länger zurückliegenden Verkehrsdeliktes eine Gerichtsverhandlung, hat er Anspruch auf Prozesskostenhilfe etc.?
- Seine Wohnung (die vorher nur geschäftlich genutzt wurde) hat keine Dusche, von seiner Partnerin ist er getrennt,
können evtl. die Kosten für den Einbau einer Dusche von der Arge übernommen werden
- Besteht ein Anspruch auf Möbel, Einrichtungsgegenstände?

Er möchte so wenig wie möglich von der Allgemeintheit, da ich die Wohnumstände durchaus als extrem inhuman bezeichne, möchte ich ihm soweit wie möglich helfen, zumindest das was ihm zustehet zu bekommen.

- Auch wurde ein Lebensmittelgutschein wieder zurück gefordert der ihm anfangs ausgestellt wurde, ist dies rechtens?

Er hat leider Schulden u. Geld fehlt an allen Ecken und Kanten.

Grüße
Frank
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DjTermi
Moderator
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Beitrag von DjTermi »

Hallo,
Reperaturen wie Heizung und einbau von Dusche gehört nach meiner auffassung vom Vermieter gemacht.

Bekommt er Leistungen vom Amt ?
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Frank231
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re.

Beitrag von Frank231 »

Es handelt sich hierbei um eine Eigentumswohnung aus besseren Tagen.
Er bekommt aktuell Hartz4 +Heizung.
Mit den Abzahlungen (Schulden) bleibt leider fast nichts.

Grüße
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DjTermi
Moderator
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Beitrag von DjTermi »

Am besten dann zur Schuldenberatung gehen, da es nicht sein kann/darf das ihm dann nichts mehr bleibt. Oder hat er Angst das sein Eigentum dann verloren geht ?
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
maria1106
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Beitrag von maria1106 »

Hallo!
Anspruch auf Gerichtskostenbeihilfe hat Jeder der kein Einkommen hat oder sehr wenig verdient. Anruf bei einem Rechtsanwalt für diese allgemeine Frage kostet nichts! Einfachmal nachfragen...
LG
Silvia
Frank231
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re.

Beitrag von Frank231 »

Danke bereits für die Infos!

Mit der Schuldenberatung hat er schon gesprochen. Dafür hat er noch zu wenig Schulden (unter 4000). Die Wohnung sollte natürlich erhalten bleiben. Diesen Monat bleiben im nicht mal mehr 20 EUR.
Können vom Amt Leistungen wie für die Reperatur der Heizung geleistet werden oder hat er sogar Anspruch darauf?

Grüße
enibas
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Beitrag von enibas »

es darf nicht sein, dass einem verschuldeten hartz4 empfänger nur noch 20 euro im monat bleiben. ich würde sofort einen neuen termin bei der schuldenberatung besorgen und den betroffenen herrn dabei begleiten. es wird mit sicherheit eine lösung geben, mit den gläubigern einig zu werden.
Gast

Beitrag von Gast »

Aufwendungen für den Erhaltungsaufwand bei Wohneigentum sind als KdU zu übernehmen. Vorher beantragen.
Chrissi41
Beiträge: 6
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Beitrag von Chrissi41 »

Hallo,

wie sieht es mit einer privaten Insolvenz aus?
Das gäbe ihm die Möglichkeit einen Mindestbetrag zu behalten und ist nicht abhängig von der Schuldenhöhe.

Ich glaube kaum, dass Umbaumaßnahmen für Eigentum gezahlt werden.

Gruss Chrissi
Gast

Beitrag von Gast »

Chrissi41 hat geschrieben:Ich glaube kaum, dass Umbaumaßnahmen für Eigentum gezahlt werden.
Gruss Chrissi
Der Fragesteller schrieb nichts von "Umbaumaßnahmen".

Es geht um die Reparatur der Heizung, die muß die Arge übernehmen (in angemessenem Rahmen natürlich) und um den Einbau einer Dusche, da nicht vorhanden.

Hier geht es um die Abwägung zwischen dem grundgesetzlich geschützten Eigentum und der Wirtschaftlichkeitsberechnung eines evtl. notwendigen Umzuges im öffentlichen Interesse.
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DjTermi
Moderator
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Beitrag von DjTermi »

Ralf im ernst muss die ARGE die Dusche und die Kosten für die Heizung tragen ? Das kann ichmir ja überhaupt nicht vorstellen das die allgemeinheit da ran gezogen wird. Wenn bei mir was defekt ist muss das mein VErmieter zahlen, und wenn er ein eigentum hat seine versicherung , oder sehe ich das voll falsch ?
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo Termi
Das siehst Du falsch.
Bei einer gemieteten Wohnung werden diese Instandhaltungskosten im Rahmen der Miete übernommen. Der Vermieter bildet aus seinen Mieteinnahmen Rücklagen für Fälle in denen etwas repariert oder instandgehalten werden muss, also werden die Gelder die er dafür zurücklegt gezahlt. Und nicht nur das, es wird auch die Wertsteigerung der Immobilie von der Allgemeinheit finanziert denn Sinn und Zweck einer Vermietung ist der Gewinn. Gewinn ist bei einem privaten Vermieter auch, das er mit dem Geld seine Hütte bei der Bank abzahlen kann.
Bei der Dusche weiss ich nicht so genau aber es gibt da ein Urteil das Wohnung ohne Bad nicht zugemutet werden kann.
(Sozialgericht Dortmund Az: S 31 AS 562/05 ER)
Also gehört zu einer Wohnung ein Bad und um das zu haben sollte es auch Beihilfen geben denke ich. Der Einbau einer Dusche stellt ja keine Wertsteigerung des Eigentums dar sondern nur die Anpassung an den heutigen Wohnstandart.
Die Zeiten von Plumpsklo über´n Hof oder gemeinsam mit Nachbar eine Treppe tiefer sind genauso vorbei wie die Zinkwanne in der Küche wo samstags zuerst alle Kinder gebadet und mit dem restlichen Wasser die Küche geputzt wurde (Fußboden schwamm dann eh schon) :lol:
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
quasimodo
Beiträge: 38
Registriert: 20.04.2006 11:38

Beitrag von quasimodo »

Ein Anspruch auf Gerichtkostenbeihilfe besteht bei einem Strafverfahren NICHT. Zivilrechtlich kann diese gewährt werden, muss aber nicht. Im Strafrecht sieht das anders aus. Ich bin selbst gerade in dieser Situation, daß man mich strafrechtlich belangen möchte, das Gerichtverfahren steht noch aus.
Falls ich freigesprochen werde, zahle ich nichts, anderenfalls die gesamten Gerichts- und Anwaltskosten plus Strafe von gut 2000.-Euro.

Als ich beim "Amt" nachfragte, guckte man böse und sagte, es wäre wohl noch schöner, wenn der Staat auch noch die vom Staat verhängte Strafe selbst bezahlen müsste. Ich solle eben etwas mehr sparen. Man hat mir auch viel Glück gewünscht :roll:
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