schnelle hilfe für meine schwester

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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fraucindi
Beiträge: 3
Registriert: 18.01.2007 00:07

schnelle hilfe für meine schwester

Beitrag von fraucindi »

folgendes: 2 personen 1 w 2 m. leben in einer eheähnlichen beziehung. er - fester job ca. 1500 € netto. sie- job nach arbeislage aber maximal bis 400 euro. haben ein einfamilienhaus mit 70 qm. das haus ist hoch verschuldet, die zwangsversteigerung steht kurz bevor. kredite bei der bank ca. 60,000 euro. neben weitern schulden die sich auf ca. 25.000 euro belaufen. der bei der zwangsversteigerung angesetzte verkehrswert des hauses, würde nicht mal die kredite bei der bank decken. er und auch sie stehen im grundbuch des hauses, beide haben den kreditvertrag bei der bank unterschrieben. da sie sich nun, auch aufgrund der angespannten situation trennen wollen ( und aus dem haus herausmüssen) ist meine frage nun folgende: wenn sie sich trennt und sich eine eigene wohnung sucht würde sie hartz 4 bekommen? man kann doch nicht so lange warten bis sie unter einer brücke schlafen müssen, weil sie kein dach mehr über dem kopf hat, oder? was muss sie beachten, wenn sie einen antrag stellt? welche unterlagen werden benötigt?
bei der schuldnerberatung war sie schon, die sehen auch keine andere möglichkeit, als das haus versteigern zu lassen.sicherlich würde ihr einkommen, wenn es denn im monat mal 160 euro übersteigt angerechnet werden, aber wie sieht es mit einer mietübernahme aus? geht es denn dass sie einen antrag stellt, obwohl das haus zur hälfte noch in ihrem besitz ist? sie muss da raus, der kerl fängt an sie zu schlagen!
die situation ist echt übel, ich würde mich über schnell antworten freuen.

nikki
Sonja04
Beiträge: 13
Registriert: 15.01.2007 23:31
Wohnort: Schönebeck/Elbe

Beitrag von Sonja04 »

Hallo fraucindi,

der sicherste Weg ist, sie geht direkt zum zuständigen kommunalen Träger und erkundigt sich über ihre Möglichkeiten.

Da sie als Eigentümerin mit im Grundbuch steht,wird ihr sicher das Haus als Vermögen angerechnet.Dabei spielen meiner Meinung nach die erheblichen Schulden keine Rolle, da der Mann ein Einkommen von 1500€ netto hat, würde sie vom Träger nichts mehr bekommen.

Die unregelmäßigen Einkommen der Frau sind auch nicht sonderlich förderlich, da eine Berechnung, der ihr zustehenden Leistungen, immer für längere Zeiträume erstellt werden und sollte sie denn Anspruch auf Leistungen haben, evtl.Rückzahlungen auf sie zukommen werden.

Meine persönliche Meinung:Unter diesen Voraussetzungen auf jeden Fall private Insolvenz anmelden, das Haus versteigern lassen und eine neue Wohnung suchen.Alleine würde sie das Haus eh nicht halten können.

Viel Glück!!! Aber Achtung das ist nur meine Meinnung!!!

Gruß Sonja04
fraucindi
Beiträge: 3
Registriert: 18.01.2007 00:07

Beitrag von fraucindi »

hallo!

wie gesagt, sie sind nicht verheiratet! aber es kann doch nicht sein, dass sie mit ihm leben muss, nur weil er gerade mal einen teil der schulden abbezahlt. sie ist doch nicht an ihn gebunden. das einzige was sie verbindet ist der grundbucheintrag und der kredit für s haus.
sie kann sich doch von dem nicht verprügeln lassen, weil sie nirgendwo geld bekommt um sich eine andere wohnung zu suchen. wenn das haus verstigert würde, dann wären ja die kosten für den kredit fastr, wieder drin. irgendetwas muss es doch geben um ihr in dieser situation zu helfen.
Sonja04
Beiträge: 13
Registriert: 15.01.2007 23:31
Wohnort: Schönebeck/Elbe

Beitrag von Sonja04 »

Hallo fraucindi,

verheiratet oder nicht, es ist eine Lebensgemeinschaft und sie gelten somit fast wie verheiratet.
Es gibt zwei Möglichkeiten:1.Sie bleibt in dem Haus wohnen und erträgt es oder 2. sie nimmt ihr Leben wieder selber in die Hand und geht zum Hartz4 Amt.

Niemand kann sie zwingen bei dem Mann, der sie schlägt zu bleiben!
Jeder hat das Recht auf eine Grundsicherung.

Wie genau das funktioniert erfragt sie wie gesagt am Besten beim zuständigen Amt.Es gibt immer einen Weg, auch wenn er schwer wird.

Viel Glück von meiner Seite aus...

Gruß sonja04
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