Arbeitsvertrag zeigen
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Arbeitsvertrag zeigen
Hall zusammen,
habe seit dem 04.12.2006 wieder einen Job in Vollzeit gefunden und habe mich auch bei der ARGE abgemeldet. Die wollen jetzt eine Kopie vom Arbeitsvertrag haben,kann mir jemand sagen wofür die dass brauchen.
Auch mein Arbeitsvermittler von einer externen Firma die im Auftrag von der ARGE mir einen Job suchen sollte wollen die Unterlagen haben. Ich sehe aber nicht ein der ARGE oder dem Vermittler meinen Vertrag in Kopie zu senden.Habe mit beidem doch nichts mehr zu tun.
Kann mir jemand was dazu sagen.
Gruß
mwien1411
habe seit dem 04.12.2006 wieder einen Job in Vollzeit gefunden und habe mich auch bei der ARGE abgemeldet. Die wollen jetzt eine Kopie vom Arbeitsvertrag haben,kann mir jemand sagen wofür die dass brauchen.
Auch mein Arbeitsvermittler von einer externen Firma die im Auftrag von der ARGE mir einen Job suchen sollte wollen die Unterlagen haben. Ich sehe aber nicht ein der ARGE oder dem Vermittler meinen Vertrag in Kopie zu senden.Habe mit beidem doch nichts mehr zu tun.
Kann mir jemand was dazu sagen.
Gruß
mwien1411
Da du nun jedoch keine Leistungen mehr willst, brauchst du keine Kopien deines Arbeitsvertrages einreichen- wenn du deinen Vertrag vorzeigst(!)- es ist ausschließlich der Beginn des ersten Arbeitstag entscheidend- damit will das Amt sicher gehen, dass der Vetrag nicht schon länger läuft.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.

Außerdem will die ARGE ja überprügfen, ob du evtl. den Lohn für 12/06 noch im laufenden Monat erhalten hast und evtl. ALG 2 zurückzahlen musst? Falls du noch Ende November Leistungen bekommen hast. #
Mfg
Mfg
Sachbearbeiter ALG II ( U25 )
Eine Gewährleistung für die Korrektheit der Angaben wird nicht übernommen. Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Eine Gewährleistung für die Korrektheit der Angaben wird nicht übernommen. Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
@blade , war meine Antwort also so ok ? FREU 

Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.

aktzeptiere ich einfach mal :pDjTermi hat geschrieben:@blade , war meine Antwort also so ok ? FREU
Sachbearbeiter ALG II ( U25 )
Eine Gewährleistung für die Korrektheit der Angaben wird nicht übernommen. Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Eine Gewährleistung für die Korrektheit der Angaben wird nicht übernommen. Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
....und noch´n Grund kann es geben:
ein umsichtiger Sachbearbeiter kann einen eventuell noch bestehenden Bedarf an ergänzender Leistung feststellen und seinen Kunden entsprechend beraten.
Bei den heutigen Hungerlöhnen wäre das durchaus möglich wenn es eine Familie ist.
Gruss
ein umsichtiger Sachbearbeiter kann einen eventuell noch bestehenden Bedarf an ergänzender Leistung feststellen und seinen Kunden entsprechend beraten.

Bei den heutigen Hungerlöhnen wäre das durchaus möglich wenn es eine Familie ist.
Gruss
Zuletzt geändert von Melinde am 16.01.2007 22:24, insgesamt 1-mal geändert.
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
@Melinde das ist korrekt,
wobei ich gleichzeitig eine Wohngeldanfrage beim Wohnungsamt mache und dann meinen Kunden hinweise er fährt dadurch evtl. besser. Ist leider licht immer so ( bei uns bin ich fast der einzige ).
wobei ich gleichzeitig eine Wohngeldanfrage beim Wohnungsamt mache und dann meinen Kunden hinweise er fährt dadurch evtl. besser. Ist leider licht immer so ( bei uns bin ich fast der einzige ).
Sachbearbeiter ALG II ( U25 )
Eine Gewährleistung für die Korrektheit der Angaben wird nicht übernommen. Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Eine Gewährleistung für die Korrektheit der Angaben wird nicht übernommen. Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Hallo blade80
Sehr schön
Ich hatte mir schon gedacht das Du sowas machst, Termi sicher auch.
Schubs Deine Kollegen mal an das sie auch umfassender beraten denn das ist ein Qualitätsmerkmal (ihr habt doch sicher auch so ein Qualitätsmanagement mit allem drum und dran).
Jeder Hinweis über das normale Mass hinaus erhöht die Kundenzufriedenheit und das eigene Gefühl seine Sache gut zu machen ebenfalls.
Gruss
Sehr schön

Ich hatte mir schon gedacht das Du sowas machst, Termi sicher auch.

Schubs Deine Kollegen mal an das sie auch umfassender beraten denn das ist ein Qualitätsmerkmal (ihr habt doch sicher auch so ein Qualitätsmanagement mit allem drum und dran).
Jeder Hinweis über das normale Mass hinaus erhöht die Kundenzufriedenheit und das eigene Gefühl seine Sache gut zu machen ebenfalls.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Qualitätsmanagement ?? Bei uns ??? Wir müssen uns selbst immer ales sagen und machen. Du würdest lachen wenn ich jetzt sage das die meisten neureglung zu erst immer vom Kudnen erfahren wird, stimmts Kollege @blade ?
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.

Hallo Termi
Qualitätsmanagement wird doch nicht gemacht damit die Mitarbeiter qualitativ hochwertig informiert werden. Das wird immer dann eingeführt wenn sich ein Betrieb zertifizieren lassen will um seine Waren oder Dienstleistungen teurer verkaufen zu können. Mit ISO 9000 oder so kann der Kunde genau geregelte Betriebsabläufe und Ergebnisse erwarten für sein Geld.
In so einem Qualitätshandbuch, das alle Mitarbeiter kennen müssen, steht genau beschrieben was wie und wann gemacht wird. Ist eine Art Nachschlagewerk denn man muss nicht alles wissen aber wissen wo es steht zum nachlesen.
In der Praxis ist es leider oft so das die Leute an der Basis schon Informationen haben die in der Leitungsebene noch unbekannt sind, siehe Weihnachtsgeld für Heimbewohner bei uns.
Klar wissen eure Kunden oft schon die Neuerungen bevor bei euch die Rundschreiben draussen sind, es gibt doch Foren.
Nachtrag: Und natürlich den neuen Leitfaden von Tacheles
Gruss
Qualitätsmanagement wird doch nicht gemacht damit die Mitarbeiter qualitativ hochwertig informiert werden. Das wird immer dann eingeführt wenn sich ein Betrieb zertifizieren lassen will um seine Waren oder Dienstleistungen teurer verkaufen zu können. Mit ISO 9000 oder so kann der Kunde genau geregelte Betriebsabläufe und Ergebnisse erwarten für sein Geld.
In so einem Qualitätshandbuch, das alle Mitarbeiter kennen müssen, steht genau beschrieben was wie und wann gemacht wird. Ist eine Art Nachschlagewerk denn man muss nicht alles wissen aber wissen wo es steht zum nachlesen.
In der Praxis ist es leider oft so das die Leute an der Basis schon Informationen haben die in der Leitungsebene noch unbekannt sind, siehe Weihnachtsgeld für Heimbewohner bei uns.
Klar wissen eure Kunden oft schon die Neuerungen bevor bei euch die Rundschreiben draussen sind, es gibt doch Foren.

Nachtrag: Und natürlich den neuen Leitfaden von Tacheles
Gruss
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Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.