hallo..
ich hab noch ne frage..
ich habe neulich in ner zeitschrift gelesen das es ein urteil geben soll, nachdem man neuerdings 130 qm wohnraum mit 4 personen haben darf? ist das wirklich so?? und muss ich wirklich bevor ich den mietvertrag unterschreibe das amt fragen?? 
danke schon mal und liebe grüße
sylvia
			
			
									
									
						Angemessener Wohnraum bei hartz4
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Hallo Mausebär
Die angemessene Wohnungsgrösse ist regional unterschiedlich, schau mal hier ob Dein Wohnort dabei ist:
KdU-Verzeichnis
KdU bei Tacheles
Vor Unterschrift Genehmigung:
§22 SGB II
Ist der Umzug aus privaten Gründen und nicht dazu aufgefordert worden werden nur die Kosten in der bisherigen Höhe übernommen.
Die 130qm beziehen sich wohl auf Wohneigentum soweit ich gelesen habe, bin mir aber nicht sicher. Es dürfte aber auf keinen Fall eine allgemein gültige Regelung sein. Urteile sind nicht immer auf andere übertragbar weil die Sachlage oft eine ganz andere ist und die Gerichte unterschiedliche Entscheidungen fällen.
Gruss
			
			
									
									Die angemessene Wohnungsgrösse ist regional unterschiedlich, schau mal hier ob Dein Wohnort dabei ist:
KdU-Verzeichnis
KdU bei Tacheles
Vor Unterschrift Genehmigung:
§22 SGB II
Ist der Umzug aus privaten Gründen und nicht dazu aufgefordert worden werden nur die Kosten in der bisherigen Höhe übernommen.
Die 130qm beziehen sich wohl auf Wohneigentum soweit ich gelesen habe, bin mir aber nicht sicher. Es dürfte aber auf keinen Fall eine allgemein gültige Regelung sein. Urteile sind nicht immer auf andere übertragbar weil die Sachlage oft eine ganz andere ist und die Gerichte unterschiedliche Entscheidungen fällen.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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