Hi.. bin neu hier und hab da mal ne frage...
ich bekomme seit 01.01. hartz4... habe 2 Kinder... wir alle 3 kriegen von meinem exmann unterhalt. jetz hab ich nen freund und wir wollen zusammen in eine größere wohnung ziehen. er geht arbeiten. Wird sein lohn auf mich und die kinder angerechnet??? sind wir, wenn wir neu zusammenwohnen überhaupt ne bedarfsgemeinschaft und wenn ja, gibts nen freibetrag für sein einkommen das nich auf mich und die kinder angerechnet wird????
danke schon mal und liebe grüße
			
			
									
									
						wird arbeitslohn auf hartz4 des partners angerechnet?
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Hallo!
Sein Einkommen wird dann mit in die Bedarfsgemeinschaft eingerechnet.
Jedenfalls ging das mir so und ich stand eindeutig besser da als ich mit den Kindern alleine wohnte!!!
Denn der Mehrbedarf für Alleinerziehende ist dann auch weg gefallen!
Im schlimmsten Fall kann es dir passieren dass du keine Leistungen mehr bekommst!
Aber es gibt hier natürlich Fachkundigere User die Dir bestimmt auch besser helfen können.
Ich kann dir nur sagen wie es bei mir war!
LG
Silvia
			
			
									
									
						Sein Einkommen wird dann mit in die Bedarfsgemeinschaft eingerechnet.
Jedenfalls ging das mir so und ich stand eindeutig besser da als ich mit den Kindern alleine wohnte!!!
Denn der Mehrbedarf für Alleinerziehende ist dann auch weg gefallen!
Im schlimmsten Fall kann es dir passieren dass du keine Leistungen mehr bekommst!
Aber es gibt hier natürlich Fachkundigere User die Dir bestimmt auch besser helfen können.
Ich kann dir nur sagen wie es bei mir war!
LG
Silvia

Hallo nochmal,
wenn du schon weist wie hoch die Miete ist kannst du doch in diesem ALGII Rechner mal alle Zahlen eingeben und schauen ob du eventuell Anspruch hättest?!
Ein Link dazu ist sogar auf dieser Seite /Startseite rechts...
Guck doch mal .
LG
Silvia
( Mi t Links kopieren kenn ich mich leider nicht so aus sorry...)
 t Links kopieren kenn ich mich leider nicht so aus sorry...)
			
			
									
									
						wenn du schon weist wie hoch die Miete ist kannst du doch in diesem ALGII Rechner mal alle Zahlen eingeben und schauen ob du eventuell Anspruch hättest?!
Ein Link dazu ist sogar auf dieser Seite /Startseite rechts...
Guck doch mal .
LG
Silvia
( Mi
 t Links kopieren kenn ich mich leider nicht so aus sorry...)
 t Links kopieren kenn ich mich leider nicht so aus sorry...)Hallo
Schaut mal hier zum Unterhalt für Stiefkinder:
http://www.alg-2.info/info_argumente/weisung-bmwa01
Soll auch noch weitere Urteile zum Thema geben, kenne die aber noch nicht. Vielleicht weiss jemand anderer mehr.
Gruss
			
			
									
									Schaut mal hier zum Unterhalt für Stiefkinder:
http://www.alg-2.info/info_argumente/weisung-bmwa01
Soll auch noch weitere Urteile zum Thema geben, kenne die aber noch nicht. Vielleicht weiss jemand anderer mehr.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
						Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
- 
				Gast
Quelle: Mitteldeutsche ZeitungHartz-Gesetze
Ist verschärfte Unterhalts-Haftung verfassungswidrig?
Berliner Sozialgericht kündigt Vorlage einer Neuregelung an
Berlin/dpa.
Die in den Hartz-Gesetzen neu vorgeschriebene Haftung in der nichtehelichen Lebensgemeinschaft für ein Kind des Partners ist nach Überzeugung des Berliner Sozialgerichts verfassungswidrig.
Das Gericht kündigte am Montag an, die Neuregelung dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe vorzulegen.
 
  und dann mal sehen was passiert....
  und dann mal sehen was passiert.... 
  