Neuregelung zum 1.1 bezgl. Kosten für Unterkunft

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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milli
Beiträge: 3
Registriert: 28.06.2006 13:38

Neuregelung zum 1.1 bezgl. Kosten für Unterkunft

Beitrag von milli »

Moin moin,

seit dem 1.1.07 wird meine Miete nicht mehr von der Arge bezahlt, sonderm vom Landkreis, ich mußte dort einen gesonderten Antrag stellen.
Ansonsten beziehe ich ALG2 und arbeite Teilzeit.
Nun habe ich 2 Bescheide bekommen, einmal von der Arge, wie immer über mein ALG2 und einen vom Landkreis über meine Miete.
Wenn ich das nun zusammenrechne, habe ich gute 200 Euro mehr als vorher. sprich als die Mietkosten noch Bestandteil meines ALG2 waren.
Das kann ich nicht ganz nachvollziehen. Liest sich erstmal toll und wäre ja auch klasse, aber da stimmt doch was nicht.
Weiß da einer was drüber?

LG
milli
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