Hallo.. eine Frage..
Ich bin am überlegen mit meinem Feund zusammen zuziehen.
Er geht arbeiten verdient 790 netto
Zahlt 300 Miete
150 Unterhalt an seine Tochter
Er bekommt sogar Wohngeld 75,00 Euro
Ich HArtz4
1 Kind 154 Kindergeld und 177 Unterhalt
Desweitern 306 Euro zum Leben da ich allein erziehend bin
Miete 356 Euro wird vom Amt übernommen!
Würde ich noch Anspruch ahben auf HArtz4 wenn wir zusammen ziehen würden?
Allein mit seinen Einkommen kann man (er sich nicht mal selber ernähren).
Wäre nett wenn mir jemand sagen kann inwie fern da was wie berechnet werden würde?
ZUSAMMENZIEHEN???? BITTE UM RAT ! DANKE
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Hallo Sabine89
Zum ersten Überblick mal eure Zahlen in einen Rechner eingeben und schauen wie es aussehen könnte. Diese Rechner geben keine verbindlichen Ergebnisse, das machen nur die Rechner die die ARGE benutzt, dort weiss man auch inwieweit der Unterhalt an die Tochter des Freundes als Ausgabe anerkannt wird.
Der Alleinerziehenden Zuschlag würde aber auf alle Fälle ersatzlos wegfallen.
Und nicht vergessen vorher die Zustimmung einholen.
Lilienkelch Rechner
Geldsparen Rechner
Rechner bei Sozialhilfe 24
Gruss
Zum ersten Überblick mal eure Zahlen in einen Rechner eingeben und schauen wie es aussehen könnte. Diese Rechner geben keine verbindlichen Ergebnisse, das machen nur die Rechner die die ARGE benutzt, dort weiss man auch inwieweit der Unterhalt an die Tochter des Freundes als Ausgabe anerkannt wird.
Der Alleinerziehenden Zuschlag würde aber auf alle Fälle ersatzlos wegfallen.
Und nicht vergessen vorher die Zustimmung einholen.
Lilienkelch Rechner
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Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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