hi,
also ich muss zum 1.4.07 zum bund, wie sieht es mit der krankenversicherung aus? reicht es wenn die vom aa wissen das ich da hingehe oder wie läuft das?
Bundeswehr und Krankenversicherung
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Du bist dann über die Heilfürsorge Versichert...
Dabei übernimmt der Dienstherr (in der Regel der Bund oder das Bundesland) insbesondere bei Soldaten vollständig die ihnen entstehenden Krankheitskosten, da sie sich bei ihrem erhöhten Berufsrisiko nur unter großen Schwierigkeiten privat versichern könnten (andere Beamte erhalten in der Regel nur die Hälfte der Krankheitskosten als Beihilfe vom Dienstherrn zurück, den Rest zahlt meist eine private Versicherung). Die freie Heilfürsorge erstreckt sich nicht auf die Familienmitglieder. Wenn diese nicht sozialversicherungspflichtig sind, müssen sie privat versichert werden.
In der Bundeswehr wird die Freie Heilfürsorge durch den Zentralen Sanitätsdienst bereitgestellt, der somit gleichzeitig für den Ernstfall in Übung bleibt. Bei Zahnersatz greift die freie Heilfürsorge nur zum Teil, z. B. müssen Soldaten ca. 10% von den entstandenen Kosten selbst tragen, Brillenträger bekommen nur das günstigste Brillengestell und nur einfache Gläser gezahlt.
Arbeitnehmer, die zum Wehr- oder zum Zivildienst einberufen werden, sollen hierdurch keine Nachteile erleiden. Ihr Arbeitsplatz bleibt erhalten, ebenso auch ihr Versicherungsschutz in der Sozialversicherung. Der Arbeitgeber erstattet die Meldungen über Beginn und Ende des Wehrdienstes, zusätzlich eine Unterbrechungsmeldung, wenn das Arbeitsverhältnis einen vollen Kalendermonat unterbrochen wird.
In manchen Fällen endet während des Wehrdienstes das Arbeitsverhältnis. Zum Beispiel, wenn der Wehrpflichtige sich als Soldat auf Zeit übernehmen läßt (s. Soldaten). Dann muß der Arbeitnehmer auch abgemeldet werden.
Während des Wehrdienstes ruhen die Leistungen für das Mitglied selbst (Ruhen), weil er beim Bund Freie Heilfürsorge erhält. Die Krankenkasse übernimmt jedoch die Leistungen der Familienversicherung. Die Beiträge während des Wehrdienstes werden vom Bund gezahlt.
Dabei übernimmt der Dienstherr (in der Regel der Bund oder das Bundesland) insbesondere bei Soldaten vollständig die ihnen entstehenden Krankheitskosten, da sie sich bei ihrem erhöhten Berufsrisiko nur unter großen Schwierigkeiten privat versichern könnten (andere Beamte erhalten in der Regel nur die Hälfte der Krankheitskosten als Beihilfe vom Dienstherrn zurück, den Rest zahlt meist eine private Versicherung). Die freie Heilfürsorge erstreckt sich nicht auf die Familienmitglieder. Wenn diese nicht sozialversicherungspflichtig sind, müssen sie privat versichert werden.
In der Bundeswehr wird die Freie Heilfürsorge durch den Zentralen Sanitätsdienst bereitgestellt, der somit gleichzeitig für den Ernstfall in Übung bleibt. Bei Zahnersatz greift die freie Heilfürsorge nur zum Teil, z. B. müssen Soldaten ca. 10% von den entstandenen Kosten selbst tragen, Brillenträger bekommen nur das günstigste Brillengestell und nur einfache Gläser gezahlt.
Arbeitnehmer, die zum Wehr- oder zum Zivildienst einberufen werden, sollen hierdurch keine Nachteile erleiden. Ihr Arbeitsplatz bleibt erhalten, ebenso auch ihr Versicherungsschutz in der Sozialversicherung. Der Arbeitgeber erstattet die Meldungen über Beginn und Ende des Wehrdienstes, zusätzlich eine Unterbrechungsmeldung, wenn das Arbeitsverhältnis einen vollen Kalendermonat unterbrochen wird.
In manchen Fällen endet während des Wehrdienstes das Arbeitsverhältnis. Zum Beispiel, wenn der Wehrpflichtige sich als Soldat auf Zeit übernehmen läßt (s. Soldaten). Dann muß der Arbeitnehmer auch abgemeldet werden.
Während des Wehrdienstes ruhen die Leistungen für das Mitglied selbst (Ruhen), weil er beim Bund Freie Heilfürsorge erhält. Die Krankenkasse übernimmt jedoch die Leistungen der Familienversicherung. Die Beiträge während des Wehrdienstes werden vom Bund gezahlt.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
