Anrechnung Kindergeld
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Anrechnung Kindergeld
Hallo,
habe jetzt schon mehrfach gelesen, das Volljährige Kinder U25, mit eigenem Einkommen und dem Kindergeld aus der Bedarfsgemeinschaft der Eltern rausfallen. Soweit verstehe ich das. Bei uns ist es so, das ich Alg II bekomme und meine Tochter Bafög. Da ich die Kindergeldberechtigte bin, wird das Kindergeld bei mir als Einkommen angerechnet und somit vom Alg abgezogen. Da meine Tochter Bafög erhält, wird sie nicht zur Bedarfsgemeinschaft gezählt. Aber wie verhält es sich nun mit dem Kindergeld? Ist es mein Einkommen und somit richtig, das es bei mir angerechnet wird oder ist es Einkommen meiner Tochter? Vielleicht kennt sich ja jemand aus.
LG Simone
habe jetzt schon mehrfach gelesen, das Volljährige Kinder U25, mit eigenem Einkommen und dem Kindergeld aus der Bedarfsgemeinschaft der Eltern rausfallen. Soweit verstehe ich das. Bei uns ist es so, das ich Alg II bekomme und meine Tochter Bafög. Da ich die Kindergeldberechtigte bin, wird das Kindergeld bei mir als Einkommen angerechnet und somit vom Alg abgezogen. Da meine Tochter Bafög erhält, wird sie nicht zur Bedarfsgemeinschaft gezählt. Aber wie verhält es sich nun mit dem Kindergeld? Ist es mein Einkommen und somit richtig, das es bei mir angerechnet wird oder ist es Einkommen meiner Tochter? Vielleicht kennt sich ja jemand aus.
LG Simone
Hallo ayumi
Das Kindergeld ist Einkommen Deiner Tochter und es muss auf ihr Konto gehen bzw. nachweisbar an sie ausgezahlt werden. Kontoänderung bei der Kindergeldkasse machen und darauf gefasst sein das es dauert. (unsere Erfahrung)
Gruss
Das Kindergeld ist Einkommen Deiner Tochter und es muss auf ihr Konto gehen bzw. nachweisbar an sie ausgezahlt werden. Kontoänderung bei der Kindergeldkasse machen und darauf gefasst sein das es dauert. (unsere Erfahrung)
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Normalerweise kann die Kindergeldkasse das auch selbst sehen, wieder mal beispiel dafür das die sich wenig Arbeit machen wollen.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.

Aber Termi, sei doch nicht so streng mit denen von der Kindergeldkasse.
Es gibt doch auch volljährige Kinder die im Hotel Mama leben und da kriegt das Muttertier natürlich auch das Kindergeld für Kost und Logis auf´s Konto.
Wie soll das denn einer sehen können im Dunkel der Amtsstuben oder sich mehr Arbeit aufhalsen?

Schönen Gruss vom Nachtwächter
Es gibt doch auch volljährige Kinder die im Hotel Mama leben und da kriegt das Muttertier natürlich auch das Kindergeld für Kost und Logis auf´s Konto.
Wie soll das denn einer sehen können im Dunkel der Amtsstuben oder sich mehr Arbeit aufhalsen?

Schönen Gruss vom Nachtwächter

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Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Huhu melinde,
glaube mal die sehen das, ich bekomme täglich anrufe das jemand eine Bescheinigung braucht für die Kindergeldstelle das Sie weiter Arbeitssuchend gemeldet sind, dabei sehen die das selbst wenn Sie mal ihre fingerchen bewegen würden....
An der decke gleich geht
P
glaube mal die sehen das, ich bekomme täglich anrufe das jemand eine Bescheinigung braucht für die Kindergeldstelle das Sie weiter Arbeitssuchend gemeldet sind, dabei sehen die das selbst wenn Sie mal ihre fingerchen bewegen würden....
An der decke gleich geht

P
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.

Mach das ich drücke alles was cih drücken kann 

Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.

Huhu Termi, nicht an die Decke gehen.
Hallo ayumi
Eine telefonische Meldung von geänderter Kontonummer war nicht erfolgreich, muss schriftlich gemacht werden.
Schriftliche Mitteilung (normaler Brief per Post) zunächst auch nicht (wie wir nach 6 Wochen feststellten)
Erst als Enkel, Mutter und Großmutter persönlich erschienen klappte das.
(nur mal so zur Einstimmung, muss aber nicht überall so sein)
Gruss

Hallo ayumi
Eine telefonische Meldung von geänderter Kontonummer war nicht erfolgreich, muss schriftlich gemacht werden.
Schriftliche Mitteilung (normaler Brief per Post) zunächst auch nicht (wie wir nach 6 Wochen feststellten)
Erst als Enkel, Mutter und Großmutter persönlich erschienen klappte das.
(nur mal so zur Einstimmung, muss aber nicht überall so sein)
Gruss
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Hallo kimi1
Kinder, die ihren Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln bestreiten gehören nicht zur Bedarfsgemeinschaft weil das so im Gesetz steht.
Schau mal hier:
SGB II § 7:
.
.
(3) Zur Bedarfsgemeinschaft gehören
1. die erwerbsfähigen Hilfebedürftigen,
2. die im Haushalt lebenden Eltern oder der im Haushalt lebende Elternteil eines unverheirateten erwerbsfähigen Kindes, welches das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, und der im Haushalt lebende Partner dieses Elternteils,
3. als Partner der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen
a) der nicht dauernd getrennt lebende Ehegatte,
b) der nicht dauernd getrennt lebende Lebenspartner,
c) eine Person, die mit dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in einem
gemeinsamen Haushalt so zusammenlebt, dass nach verständiger
Würdigung der wechselseitige Wille anzunehmen ist, Verantwortung
füreinander zu tragen und füreinander einzustehen,
4. die dem Haushalt angehörenden unverheirateten Kinder der in den Nummern 1 bis 3 genannten Personen, wenn sie das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, soweit sie die Leistungen zur Sicherung ihres Lebensunterhalts nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen beschaffen können.
Das SGB II ist teilweise im Laufe des Jahres geändert/ergänzt worden, in älteren Büchern steht das dann noch nicht alles drinne.
Gruss
Kinder, die ihren Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln bestreiten gehören nicht zur Bedarfsgemeinschaft weil das so im Gesetz steht.
Schau mal hier:
SGB II § 7:
.
.
(3) Zur Bedarfsgemeinschaft gehören
1. die erwerbsfähigen Hilfebedürftigen,
2. die im Haushalt lebenden Eltern oder der im Haushalt lebende Elternteil eines unverheirateten erwerbsfähigen Kindes, welches das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, und der im Haushalt lebende Partner dieses Elternteils,
3. als Partner der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen
a) der nicht dauernd getrennt lebende Ehegatte,
b) der nicht dauernd getrennt lebende Lebenspartner,
c) eine Person, die mit dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in einem
gemeinsamen Haushalt so zusammenlebt, dass nach verständiger
Würdigung der wechselseitige Wille anzunehmen ist, Verantwortung
füreinander zu tragen und füreinander einzustehen,
4. die dem Haushalt angehörenden unverheirateten Kinder der in den Nummern 1 bis 3 genannten Personen, wenn sie das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, soweit sie die Leistungen zur Sicherung ihres Lebensunterhalts nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen beschaffen können.
Das SGB II ist teilweise im Laufe des Jahres geändert/ergänzt worden, in älteren Büchern steht das dann noch nicht alles drinne.
Gruss
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Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Blöd wird das wenn Mutter das Geld abhebt und Tochter bar in die Hand gibt.
Hat einer grad zufällig ein paar Paragraphen für mich zum nachlesen? Habe so einen Fall im Bekanntenkreis auch ^^
Witzigerweise wird das Kindergeld meiner 2jährigen Kinder direkt bei denen als Gehalt angerechnet, nicht bei mir. Also bei uns is das ok

Hat einer grad zufällig ein paar Paragraphen für mich zum nachlesen? Habe so einen Fall im Bekanntenkreis auch ^^
Witzigerweise wird das Kindergeld meiner 2jährigen Kinder direkt bei denen als Gehalt angerechnet, nicht bei mir. Also bei uns is das ok

Hallo nane
Dann schreibt man einfach eine Quittung mit der Hand. Sieht zwar auch doof aus aber ist dann ein schriftlicher Nachweis wenn anders nicht geglaubt wird.
Gruss
Dann schreibt man einfach eine Quittung mit der Hand. Sieht zwar auch doof aus aber ist dann ein schriftlicher Nachweis wenn anders nicht geglaubt wird.
Gruss
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Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Ja ok, aber der Fall, von dem ich sprach ist es folgerndermaßen:
Es wurde beantragt den Sohn aus der BG auszurechnen, da er mit Kindergeld und Ausbildungsgehalt für sich selbst sorgen kann. Nun heißt es die Mutter sei die Kindergeldberechtigte und somit müsse man das Kindergeld auch bei ihr als Einkommen anrechnen. Es wurde ja bereits im Antrag gesagt, dass der Sohn es erhält, aber das interessiert die zuständige Sachbearbeiterin nicht. Die Mutter gilt als Kindergeldberechtigte und deshalb rechnet sie ihr dies als Einkommen an. Nen Widerspruch sollte man vielleicht mit einigen Paragraphen oder Gerichtsurteilen belegen, dann klappen viele Dinge ganz plötzlich wunderbar
Es wurde beantragt den Sohn aus der BG auszurechnen, da er mit Kindergeld und Ausbildungsgehalt für sich selbst sorgen kann. Nun heißt es die Mutter sei die Kindergeldberechtigte und somit müsse man das Kindergeld auch bei ihr als Einkommen anrechnen. Es wurde ja bereits im Antrag gesagt, dass der Sohn es erhält, aber das interessiert die zuständige Sachbearbeiterin nicht. Die Mutter gilt als Kindergeldberechtigte und deshalb rechnet sie ihr dies als Einkommen an. Nen Widerspruch sollte man vielleicht mit einigen Paragraphen oder Gerichtsurteilen belegen, dann klappen viele Dinge ganz plötzlich wunderbar

Bundeskindergeldgesetz
http://bundesrecht.juris.de/bkgg_1996/
Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Grundsicherung für Arbeitsuchende
http://bundesrecht.juris.de/sgb_2/index.html
Ein Bundesweites Adressverzeichniss
von Beratungsstellen, Anwälten und Initiativen zum Arbeitslosen- und Sozialhilferecht finden Sie hier:
Tacheles
http://bundesrecht.juris.de/bkgg_1996/
Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Grundsicherung für Arbeitsuchende
http://bundesrecht.juris.de/sgb_2/index.html
Ein Bundesweites Adressverzeichniss
von Beratungsstellen, Anwälten und Initiativen zum Arbeitslosen- und Sozialhilferecht finden Sie hier:
Tacheles
Also irgendwie bin ich enttäuscht. Hab schon einige nette Antworten auf Fragen bekommen und andere sicherlich auch.
Meine Frage bezog sich lediglich auf entsprechende Gesetze, die belegen, dass das Kindergeld demjenigen zusteht, der es auch erhält und dass man nicht ausnahmslos den "KIndergeldberechtigten" einfach als Emfänger des Geldes sehen darf.
Hier wird ständig nach Gesetzestexten gefragt!!! Und meistens bekommt man die entsprechenden Stellen sogar hier reinkopiert und keine Links zum kompletten SGB!
Was ist DAS denn dann für ne Beratung? Keine rechtliche?
Werde mich von hier verabschieden.
Wenn es nicht möglich ist hier einfache Fragen zu stellen und einfache Antworten zu erhalten tuts mir leid. Ich hab lediglich um Hilfe gebeten. Bei uns hat keiner vor das Amt zu bescheissen! Im Gegenteil... 
Meine Frage bezog sich lediglich auf entsprechende Gesetze, die belegen, dass das Kindergeld demjenigen zusteht, der es auch erhält und dass man nicht ausnahmslos den "KIndergeldberechtigten" einfach als Emfänger des Geldes sehen darf.
Hier wird ständig nach Gesetzestexten gefragt!!! Und meistens bekommt man die entsprechenden Stellen sogar hier reinkopiert und keine Links zum kompletten SGB!

Werde mich von hier verabschieden.


Hallo Nane,
Rechtsberatungen ind in Deutschland übrigens Rechtsanwälten vorbehalten und daher hier verboten (wie man auch an den Signaturen vieler sehen kann). Alle die hier Antworten geben, suchen sie genau so, wie du sie in einer Suchmaschine selber finden könntest und setzen sie -je nach Zeit die sie gerade haben- hier als Link oder sonstiges.
Wenn du etwas nicht verstanden hast, dann frag halt genauer nach.
Der Kindergeldberechtigte ist solange auch der Kindergeldempfänger, bis das geändert wird. Wenn also das Kindergeld gleich an das Kind gehen soll, muss man das bei der Kindergeldkasse ändern. (wie das genau geht, fragst du am besten bei der Kindergeldkasse nach) Dann kann das Kindergeld auch nicht mehr als Einkommen der Eltern gesehen werden. Bis man das bei der Kindergeldkasse geändert hat, könnte man mit einer Quittung beweisen, dass das Kind das Kindergeld tatsächlich erhalten hat (wenn dem denn auch so ist)
Gruß
DC
Rechtsberatungen ind in Deutschland übrigens Rechtsanwälten vorbehalten und daher hier verboten (wie man auch an den Signaturen vieler sehen kann). Alle die hier Antworten geben, suchen sie genau so, wie du sie in einer Suchmaschine selber finden könntest und setzen sie -je nach Zeit die sie gerade haben- hier als Link oder sonstiges.
Wenn du etwas nicht verstanden hast, dann frag halt genauer nach.
Der Kindergeldberechtigte ist solange auch der Kindergeldempfänger, bis das geändert wird. Wenn also das Kindergeld gleich an das Kind gehen soll, muss man das bei der Kindergeldkasse ändern. (wie das genau geht, fragst du am besten bei der Kindergeldkasse nach) Dann kann das Kindergeld auch nicht mehr als Einkommen der Eltern gesehen werden. Bis man das bei der Kindergeldkasse geändert hat, könnte man mit einer Quittung beweisen, dass das Kind das Kindergeld tatsächlich erhalten hat (wenn dem denn auch so ist)
Gruß
DC
Inmitten von Schwierigkeiten, liegt immer eine Insel von Möglichkeiten
Hab ich bereits erklärt *smile*D_C hat geschrieben:Alle die hier Antworten geben, suchen sie genau so, wie du sie in einer Suchmaschine selber finden könntest und setzen sie -je nach Zeit die sie gerade haben- hier als Link oder sonstiges.
Und jetzt hab ich auch keine Zeit mehr, einen schönen Abend dir.
DC
Inmitten von Schwierigkeiten, liegt immer eine Insel von Möglichkeiten
Wer keine Zeit hat braucht nich antworten oder? Wird keiner gezwungenD_C hat geschrieben:Hab ich bereits erklärt *smile*D_C hat geschrieben:Alle die hier Antworten geben, suchen sie genau so, wie du sie in einer Suchmaschine selber finden könntest und setzen sie -je nach Zeit die sie gerade haben- hier als Link oder sonstiges.
...

Wie auch immer ich such mir meine Hilfe woanders.. Ciao
Hallo,
erstmal möchte ich mich nochmal für die Tipps bedanken. Heute war ich beim Jobcenter um mal nachzufragen, wie es mit dem Kindergeld nun weiter geht. Bis heute hatte ich nämlich noch keinen Bescheid. Es läuft jetzt endlich so, das das Kindergeld nicht mehr bei mir angerechnet wird. Es ist nun Einkommen meiner Tochter. Das hat den positiven Effekt, das ich jetzt diesen Betrag mehr habe, und es bei ihr beim Bafög nicht als Einkommen angerechnet wird. Macht ein Plus von 154,-€. Leider 1,5 Jahre verschenkt.
LG Simone
erstmal möchte ich mich nochmal für die Tipps bedanken. Heute war ich beim Jobcenter um mal nachzufragen, wie es mit dem Kindergeld nun weiter geht. Bis heute hatte ich nämlich noch keinen Bescheid. Es läuft jetzt endlich so, das das Kindergeld nicht mehr bei mir angerechnet wird. Es ist nun Einkommen meiner Tochter. Das hat den positiven Effekt, das ich jetzt diesen Betrag mehr habe, und es bei ihr beim Bafög nicht als Einkommen angerechnet wird. Macht ein Plus von 154,-€. Leider 1,5 Jahre verschenkt.
LG Simone
Ich hab da auch mal eine Frage zu dem Kindergeld.
Ich habe 3 Kinder und meine älteste Tochter ist jetzt mit ihren Freund zusammen gezogen da ein Baby im Anmarsch ist. (Beide U25)
Jetzt haben wir ein Problem wo uns kein Amt, weder ARGE noch Kindergeldkasse, Auskunft geben kann was mit ihren Kindergeld ist.
Bei beiden Bedarfsgemeinschaften wird das Kindergeld für die Tochter angerechnet.
Dumm gelaufen dachte ich und bin zu meiner ARGE um nachzufragen. Diese meinte das mir das Kindergeld zusteht und nicht meiner Tochter, ich ihr das auch nur nach freien Wunsch auszahlen muß und dies keine Pflicht sei.
(Hmmm komisch, Kindergeld steht doch dem Kind zu, will es ihr auch nicht verweigern)
Da fragte ich warum es denn aber beiden bei Hartz4 abgerechnet wird in der Leistung und nicht nur einer Bedarfsgemeinschaft. Kein Kommentar, wissen die nicht soll ich zur Kindergeldkasse.
Ok hin da und dort angefragt ob man das Kindergeld nicht an meine Tochter zahlen kann welches ihr zusteht...
Die meinten ne das geht so nicht, dann müßte die Tochter ja das Kindergeld für alle 3 Kinder beziehen und ich dafür unterschreiben. Aber da ich Erziehngsberechtigte bin bekomm ich das Geld.
Toll, wieder gefragt warum es bei beiden dann angerechnet wird und als Kommentar kam da wieder das steht mir zu und ich soll/ brauch/muß es ihr nicht auszahlen oder ihr für alle 3 Kinder das Geld überschreiben und ich bekomm nichts mehr. Desweiteren soll die ARGE zusehen wie sie mit dem Thema fertig wird.
Kennt sich da jemand aus? Kann ja nicht sein das es bei ihr und bei mir angerechnet, wir beide weniger von der ARGE erhalten deswegen aber einer am Ende doch dumm aus der Wäsche schaut weil ja dann bei einen von uns der Betrag fehlt.
Ich habe 3 Kinder und meine älteste Tochter ist jetzt mit ihren Freund zusammen gezogen da ein Baby im Anmarsch ist. (Beide U25)
Jetzt haben wir ein Problem wo uns kein Amt, weder ARGE noch Kindergeldkasse, Auskunft geben kann was mit ihren Kindergeld ist.
Bei beiden Bedarfsgemeinschaften wird das Kindergeld für die Tochter angerechnet.
Dumm gelaufen dachte ich und bin zu meiner ARGE um nachzufragen. Diese meinte das mir das Kindergeld zusteht und nicht meiner Tochter, ich ihr das auch nur nach freien Wunsch auszahlen muß und dies keine Pflicht sei.
(Hmmm komisch, Kindergeld steht doch dem Kind zu, will es ihr auch nicht verweigern)
Da fragte ich warum es denn aber beiden bei Hartz4 abgerechnet wird in der Leistung und nicht nur einer Bedarfsgemeinschaft. Kein Kommentar, wissen die nicht soll ich zur Kindergeldkasse.
Ok hin da und dort angefragt ob man das Kindergeld nicht an meine Tochter zahlen kann welches ihr zusteht...
Die meinten ne das geht so nicht, dann müßte die Tochter ja das Kindergeld für alle 3 Kinder beziehen und ich dafür unterschreiben. Aber da ich Erziehngsberechtigte bin bekomm ich das Geld.
Toll, wieder gefragt warum es bei beiden dann angerechnet wird und als Kommentar kam da wieder das steht mir zu und ich soll/ brauch/muß es ihr nicht auszahlen oder ihr für alle 3 Kinder das Geld überschreiben und ich bekomm nichts mehr. Desweiteren soll die ARGE zusehen wie sie mit dem Thema fertig wird.
Kennt sich da jemand aus? Kann ja nicht sein das es bei ihr und bei mir angerechnet, wir beide weniger von der ARGE erhalten deswegen aber einer am Ende doch dumm aus der Wäsche schaut weil ja dann bei einen von uns der Betrag fehlt.
Wie, dann wird das Geld bei Dir und bei Ihr als Einkommen angerechnet und abgezogen? Das geht doch nicht. Bei mir war es so, das ich zur Kindergeldkasse gegangen bin und das Kindergeld auf meine Tochter Übergeleitet wurde. Ich bin zwar weiterhin der Kindergeldberechtigte, aber es wird auf ihr Konto gezahlt. Nun wird es bei mir nicht mehr angerechnet. Wo sollte denn das Problem sein, bei drei Kindern? Da wird eben der Kindergeldanteil Deiner Tochter übergeleitet an sie und der Rest weiter an Dich. Ist doch eigentlich gar nicht kompliziert. So sehe ich es jedenfalls. Würde das auf jeden Fall klären. Es darf nur bei dem angerechnet werden, der es auch bekommt.
LG Simone
LG Simone
Seh ich genauso wie du und wollte ja auch das es so gemacht wird...aber die meinten das geht nicht 
Ich jedenfalls weiß nicht wo es da ein Problem geben soll...aber ist ja wieder typisch für manche Ämter, lieber nichts tun und sich dumm stellen statt den Leuten zu helfen....man hat es ja noch nicht schwer genug grrrrrrrrrrrr

Ich jedenfalls weiß nicht wo es da ein Problem geben soll...aber ist ja wieder typisch für manche Ämter, lieber nichts tun und sich dumm stellen statt den Leuten zu helfen....man hat es ja noch nicht schwer genug grrrrrrrrrrrr