2 Leute --> 1x Arbeit und 1x arbeitslos --> Wohung?
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
2 Leute --> 1x Arbeit und 1x arbeitslos --> Wohung?
Hallo wie entscheidet das Arbeitsamt bei diesem Verhältnis?
Ich Job und Sie nicht --> Sie bekommt bald Hartz4
Wohungskosten komplett 380 € (zzgl. 50€ strom).
Wir wollten den Mietvertrag nächste Woche unterschreiben und nun ist sie gekündigt worden --> kein ALG1 da keine 12 Monate.
Darf sie mit mir zusammen in eine Wohnung ziehen? übernimmt das Arbeitsamt die Hälfte der Wohnungskosten? bekommt Sie überhaupt geld?
Aktuell "wohnt" sie eh schon bei mir, da bei Ihren Eltern aktuell renoviert wird, also nicht bewohnbar (Wände offen, keine licht, betonboden)
Ich 21 und Sie 22. Verlobt sind wir auch wenn das wichtig sein sollte!?
Uns gehts nicht ums abzocken sondern ob das Möglich ist, da Sie ja nun schlecht zuhause wohnen kann und ich muss zur zeit 120 km hin und zurück für die arbeit. Also wäre ein Umzug für mich auf jedenfall wichtig.
Vielen Dank für eure Antworten.
			
			
									
									
						Ich Job und Sie nicht --> Sie bekommt bald Hartz4
Wohungskosten komplett 380 € (zzgl. 50€ strom).
Wir wollten den Mietvertrag nächste Woche unterschreiben und nun ist sie gekündigt worden --> kein ALG1 da keine 12 Monate.
Darf sie mit mir zusammen in eine Wohnung ziehen? übernimmt das Arbeitsamt die Hälfte der Wohnungskosten? bekommt Sie überhaupt geld?
Aktuell "wohnt" sie eh schon bei mir, da bei Ihren Eltern aktuell renoviert wird, also nicht bewohnbar (Wände offen, keine licht, betonboden)
Ich 21 und Sie 22. Verlobt sind wir auch wenn das wichtig sein sollte!?
Uns gehts nicht ums abzocken sondern ob das Möglich ist, da Sie ja nun schlecht zuhause wohnen kann und ich muss zur zeit 120 km hin und zurück für die arbeit. Also wäre ein Umzug für mich auf jedenfall wichtig.
Vielen Dank für eure Antworten.
Hallo besen
Da ihr verlobt seid werdet ihr als Bedarfsgemeinschaft angesehen und alles Einkommen wird angerechnet.
Ob ein Anspruch auf Alg2 besteht, evtl. auf ergänzende Leistungen, kannst du mit einem der Rechner mal ausrechnen.
Das Ergebniss ist allerdings nur für einen ersten Überblick und nichts absolut genaues.
Lilienkelch Rechner
Geldsparen Rechner
Rechner bei Sozialhilfe 24
Ob die Wohnung als angemessen gilt schau mal hier nach ob Du euren Wohnort findest:
	
KdU bei Tacheles
Da die Freundin noch unter 25 ist sollte sie sich schnellstens (noch vor Antragstellung) bei Dir anmelden denn Auszug aus dem Elternhaus ist im Laufe der Gesetzesänderungen enorm erschwert worden bis unmöglich.
Aber der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge (auf deren Empfehlungen stützt sich das Amt auch bei den Mehrbedarfen bei kostenaufwändiger Ernährung) haben vor kurzem neue Empfehlungen zum Thema Umzüge von unter 25 jährigen veröffentlicht.
Schau mal hier ob es Dir weiterhelfen kann:
Deutscher Verein
Auf der Seite ganz unten ist das als pdf Datei zu öffnen.
Gruss
			
			
									
									Da ihr verlobt seid werdet ihr als Bedarfsgemeinschaft angesehen und alles Einkommen wird angerechnet.
Ob ein Anspruch auf Alg2 besteht, evtl. auf ergänzende Leistungen, kannst du mit einem der Rechner mal ausrechnen.
Das Ergebniss ist allerdings nur für einen ersten Überblick und nichts absolut genaues.
Lilienkelch Rechner
Geldsparen Rechner
Rechner bei Sozialhilfe 24
Ob die Wohnung als angemessen gilt schau mal hier nach ob Du euren Wohnort findest:
KdU bei Tacheles
Da die Freundin noch unter 25 ist sollte sie sich schnellstens (noch vor Antragstellung) bei Dir anmelden denn Auszug aus dem Elternhaus ist im Laufe der Gesetzesänderungen enorm erschwert worden bis unmöglich.
Aber der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge (auf deren Empfehlungen stützt sich das Amt auch bei den Mehrbedarfen bei kostenaufwändiger Ernährung) haben vor kurzem neue Empfehlungen zum Thema Umzüge von unter 25 jährigen veröffentlicht.
Schau mal hier ob es Dir weiterhelfen kann:
Deutscher Verein
Auf der Seite ganz unten ist das als pdf Datei zu öffnen.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
						Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Danke für deine Antwort. Ich habe das mal eingeben bei dem einen Rechner. Zahlen meines Einkommens stimmen (wozu lügen mich kennt ja hier eh keiner)
1 Leistungen Regelleistungen/Sozialgeld
Antragsteller (Sachsen):310.50 €
Ehepartner/in, Partner/in, Lebenspartner/in:310.50 €
Summe der Leistungen:621.00 €
		 
2 Kosten für die Unterkunft
Kaltmiete:253.00 €
Heizkosten minus 18% Warmwasserzuschlag:108.24 €
Summe der Unterkunftskosten:361.24 €
	 
3 Einkommen
Erwerbseinkommen:1700.00 €
Abzüge (Steuern, Sozialvers., Werbungskosten, usw.)-561.00 €
Freibetrag Erwerbseinkommen:-390.00 €
Summe der Einkünfte:749.00 €
	 
Berechnung des Anspruchs
Summe der Leistungen:621.00 €
+ Summe der Unterkunftskosten:361.24 €
- Summe der Einkünfte:749.00 €
+ befristeter Zuschlag durch Arbeitslosengeld:0.00 €
= Ihr vermutlicher Anspruch:233.24 €
so ganz versteh ich das nicht. warum wird unter Punkt 1. mit angezeigt das ich auch anspruch habe von 310,50 €? Was wird mit Freibetrag Erwerbseinkommen (-390€) gemeint?
Wenn ich das richtig sehe, geht der Rechner nicht nach alter oder? Spielt ja auch ne Rolle wenn ich richtig gesucht habe.
			
			
									
									
						1 Leistungen Regelleistungen/Sozialgeld
Antragsteller (Sachsen):310.50 €
Ehepartner/in, Partner/in, Lebenspartner/in:310.50 €
Summe der Leistungen:621.00 €
2 Kosten für die Unterkunft
Kaltmiete:253.00 €
Heizkosten minus 18% Warmwasserzuschlag:108.24 €
Summe der Unterkunftskosten:361.24 €
3 Einkommen
Erwerbseinkommen:1700.00 €
Abzüge (Steuern, Sozialvers., Werbungskosten, usw.)-561.00 €
Freibetrag Erwerbseinkommen:-390.00 €
Summe der Einkünfte:749.00 €
Berechnung des Anspruchs
Summe der Leistungen:621.00 €
+ Summe der Unterkunftskosten:361.24 €
- Summe der Einkünfte:749.00 €
+ befristeter Zuschlag durch Arbeitslosengeld:0.00 €
= Ihr vermutlicher Anspruch:233.24 €
so ganz versteh ich das nicht. warum wird unter Punkt 1. mit angezeigt das ich auch anspruch habe von 310,50 €? Was wird mit Freibetrag Erwerbseinkommen (-390€) gemeint?
Wenn ich das richtig sehe, geht der Rechner nicht nach alter oder? Spielt ja auch ne Rolle wenn ich richtig gesucht habe.
Hallo besen
Beim Anspruch spielt das Alter keine Rolle (nur bei Kindern weil Sozialgeld). Bei Auszügen aus dem Elternhaus kommt das Alter wieder in´s Spiel weil es bei u25 der Genehmigung durch die ARGE bedarf.
Gruss
			
			
									
									Beim Anspruch spielt das Alter keine Rolle (nur bei Kindern weil Sozialgeld). Bei Auszügen aus dem Elternhaus kommt das Alter wieder in´s Spiel weil es bei u25 der Genehmigung durch die ARGE bedarf.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
						Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Hallo besen
Das mit eigener Wohnung der Freundin wird leider an den geänderten Bedingungen scheitern. Bei Auszug aus dem Elternhaus muss bei unter 25 jährigen die ARGE zustimmen sonst gibt es kein Geld.
Wenn die Freundin nicht nur aktuell bei dir wohnt sondern auch bei Dir gemeldet ist entfällt das mit Auszug aus Elternhaus und keiner kann sie zwingen wieder bei den Eltern einzuziehen.
Also anmelden vor Antragstellung.
Sonst bildet sie nämlich mit ihren Eltern eine Bedarfsgemeinschaft mit Anrechnung von deren Einkommen u.s.w.
Das Du in den Berechnungen auch mit einem Bedarf erscheinst liegt daran, das ihr beim Zusammenleben eine Bedarfsgemeinschaft bildet in der alles Einkommen angerechnet wird. Bei Erwerbstätigkeit reduziert sich das anzurechnende Einkommen um einen Freibetrag.
Gruss
			
			
									
									Das mit eigener Wohnung der Freundin wird leider an den geänderten Bedingungen scheitern. Bei Auszug aus dem Elternhaus muss bei unter 25 jährigen die ARGE zustimmen sonst gibt es kein Geld.
Wenn die Freundin nicht nur aktuell bei dir wohnt sondern auch bei Dir gemeldet ist entfällt das mit Auszug aus Elternhaus und keiner kann sie zwingen wieder bei den Eltern einzuziehen.
Also anmelden vor Antragstellung.
Sonst bildet sie nämlich mit ihren Eltern eine Bedarfsgemeinschaft mit Anrechnung von deren Einkommen u.s.w.
Das Du in den Berechnungen auch mit einem Bedarf erscheinst liegt daran, das ihr beim Zusammenleben eine Bedarfsgemeinschaft bildet in der alles Einkommen angerechnet wird. Bei Erwerbstätigkeit reduziert sich das anzurechnende Einkommen um einen Freibetrag.
Gruss
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Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
						Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Hallo besen
Mit der Gesetzesänderung vom April 2006 ist in § 22 SGB II der Zusatz reingekommen das bei unter 25 jährigen vorher die Zustimmung zum Auszug aus dem Elternhaus eingeholt werden muss damit Kosten übernommen werden.
Da sie aber aktuell noch bei den Eltern gemeldet ist fällt sie da drunter.
Ich gehe jetzt mal davon aus das Du die neue Wohnung anmieten wirst weil sich Dein Weg zur Arbeit dann erheblich verkürzt.
Die Freundin bekommt aber nur dann Leistungen wenn zugestimmt wurde das sie bei den Eltern auszieht.
Vielleicht bekommt sie aber auch garkeine Leistungen wenn sie bei den Eltern wohnt, da deren Einkommen ebenfalls berücksichtigt wird.
Gruss
			
			
									
									Mit der Gesetzesänderung vom April 2006 ist in § 22 SGB II der Zusatz reingekommen das bei unter 25 jährigen vorher die Zustimmung zum Auszug aus dem Elternhaus eingeholt werden muss damit Kosten übernommen werden.
Da sie aber aktuell noch bei den Eltern gemeldet ist fällt sie da drunter.
Ich gehe jetzt mal davon aus das Du die neue Wohnung anmieten wirst weil sich Dein Weg zur Arbeit dann erheblich verkürzt.
Die Freundin bekommt aber nur dann Leistungen wenn zugestimmt wurde das sie bei den Eltern auszieht.
Vielleicht bekommt sie aber auch garkeine Leistungen wenn sie bei den Eltern wohnt, da deren Einkommen ebenfalls berücksichtigt wird.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
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						Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
