2 Leute --> 1x Arbeit und 1x arbeitslos --> Wohung?

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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besen
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2 Leute --> 1x Arbeit und 1x arbeitslos --> Wohung?

Beitrag von besen »

Hallo wie entscheidet das Arbeitsamt bei diesem Verhältnis?

Ich Job und Sie nicht --> Sie bekommt bald Hartz4
Wohungskosten komplett 380 € (zzgl. 50€ strom).

Wir wollten den Mietvertrag nächste Woche unterschreiben und nun ist sie gekündigt worden --> kein ALG1 da keine 12 Monate.

Darf sie mit mir zusammen in eine Wohnung ziehen? übernimmt das Arbeitsamt die Hälfte der Wohnungskosten? bekommt Sie überhaupt geld?

Aktuell "wohnt" sie eh schon bei mir, da bei Ihren Eltern aktuell renoviert wird, also nicht bewohnbar (Wände offen, keine licht, betonboden)

Ich 21 und Sie 22. Verlobt sind wir auch wenn das wichtig sein sollte!?

Uns gehts nicht ums abzocken sondern ob das Möglich ist, da Sie ja nun schlecht zuhause wohnen kann und ich muss zur zeit 120 km hin und zurück für die arbeit. Also wäre ein Umzug für mich auf jedenfall wichtig.


Vielen Dank für eure Antworten.
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Melinde
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Beitrag von Melinde »

Hallo besen
Da ihr verlobt seid werdet ihr als Bedarfsgemeinschaft angesehen und alles Einkommen wird angerechnet.
Ob ein Anspruch auf Alg2 besteht, evtl. auf ergänzende Leistungen, kannst du mit einem der Rechner mal ausrechnen.
Das Ergebniss ist allerdings nur für einen ersten Überblick und nichts absolut genaues.

Lilienkelch Rechner

Geldsparen Rechner

Rechner bei Sozialhilfe 24

Ob die Wohnung als angemessen gilt schau mal hier nach ob Du euren Wohnort findest:

KdU bei Tacheles

Da die Freundin noch unter 25 ist sollte sie sich schnellstens (noch vor Antragstellung) bei Dir anmelden denn Auszug aus dem Elternhaus ist im Laufe der Gesetzesänderungen enorm erschwert worden bis unmöglich.
Aber der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge (auf deren Empfehlungen stützt sich das Amt auch bei den Mehrbedarfen bei kostenaufwändiger Ernährung) haben vor kurzem neue Empfehlungen zum Thema Umzüge von unter 25 jährigen veröffentlicht.
Schau mal hier ob es Dir weiterhelfen kann:

Deutscher Verein

Auf der Seite ganz unten ist das als pdf Datei zu öffnen.

Gruss
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Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
besen
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Beitrag von besen »

Danke für deine Antwort. Ich habe das mal eingeben bei dem einen Rechner. Zahlen meines Einkommens stimmen (wozu lügen mich kennt ja hier eh keiner)


1 Leistungen Regelleistungen/Sozialgeld
Antragsteller (Sachsen):310.50 €
Ehepartner/in, Partner/in, Lebenspartner/in:310.50 €
Summe der Leistungen:621.00 €

2 Kosten für die Unterkunft
Kaltmiete:253.00 €
Heizkosten minus 18% Warmwasserzuschlag:108.24 €
Summe der Unterkunftskosten:361.24 €

3 Einkommen
Erwerbseinkommen:1700.00 €
Abzüge (Steuern, Sozialvers., Werbungskosten, usw.)-561.00 €
Freibetrag Erwerbseinkommen:-390.00 €
Summe der Einkünfte:749.00 €

Berechnung des Anspruchs
Summe der Leistungen:621.00 €
+ Summe der Unterkunftskosten:361.24 €
- Summe der Einkünfte:749.00 €
+ befristeter Zuschlag durch Arbeitslosengeld:0.00 €
= Ihr vermutlicher Anspruch:233.24 €



so ganz versteh ich das nicht. warum wird unter Punkt 1. mit angezeigt das ich auch anspruch habe von 310,50 €? Was wird mit Freibetrag Erwerbseinkommen (-390€) gemeint?

Wenn ich das richtig sehe, geht der Rechner nicht nach alter oder? Spielt ja auch ne Rolle wenn ich richtig gesucht habe.
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Melinde
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Beitrag von Melinde »

Hallo besen
Beim Anspruch spielt das Alter keine Rolle (nur bei Kindern weil Sozialgeld). Bei Auszügen aus dem Elternhaus kommt das Alter wieder in´s Spiel weil es bei u25 der Genehmigung durch die ARGE bedarf.
Gruss
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besen
Beiträge: 4
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Beitrag von besen »

Hab gerade mal bisschen geschaut. Ich stelle fest wenn Sie alleine wohnen würde sie deutlich mehr anspruch hätte.

Einmal die miete ~ 222 €
einmal die 345 €

Summe: 567

Würde das Amt da nicht sparen wenn die uns zusammen ziehen lassen würden und nur Summe 232 € zahlen????
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Melinde
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Beitrag von Melinde »

Hallo besen
Das mit eigener Wohnung der Freundin wird leider an den geänderten Bedingungen scheitern. Bei Auszug aus dem Elternhaus muss bei unter 25 jährigen die ARGE zustimmen sonst gibt es kein Geld.
Wenn die Freundin nicht nur aktuell bei dir wohnt sondern auch bei Dir gemeldet ist entfällt das mit Auszug aus Elternhaus und keiner kann sie zwingen wieder bei den Eltern einzuziehen.
Also anmelden vor Antragstellung.
Sonst bildet sie nämlich mit ihren Eltern eine Bedarfsgemeinschaft mit Anrechnung von deren Einkommen u.s.w.
Das Du in den Berechnungen auch mit einem Bedarf erscheinst liegt daran, das ihr beim Zusammenleben eine Bedarfsgemeinschaft bildet in der alles Einkommen angerechnet wird. Bei Erwerbstätigkeit reduziert sich das anzurechnende Einkommen um einen Freibetrag.
Gruss
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besen
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Beitrag von besen »

Danke dir.

Also wenn ich das richtig berstanden habe, müssen wir uns die wohnung nehmen uns dort melden und dann ihren antrag stellen?
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Melinde
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Beitrag von Melinde »

Hallo besen
Mit der Gesetzesänderung vom April 2006 ist in § 22 SGB II der Zusatz reingekommen das bei unter 25 jährigen vorher die Zustimmung zum Auszug aus dem Elternhaus eingeholt werden muss damit Kosten übernommen werden.
Da sie aber aktuell noch bei den Eltern gemeldet ist fällt sie da drunter.
Ich gehe jetzt mal davon aus das Du die neue Wohnung anmieten wirst weil sich Dein Weg zur Arbeit dann erheblich verkürzt.
Die Freundin bekommt aber nur dann Leistungen wenn zugestimmt wurde das sie bei den Eltern auszieht.
Vielleicht bekommt sie aber auch garkeine Leistungen wenn sie bei den Eltern wohnt, da deren Einkommen ebenfalls berücksichtigt wird.
Gruss
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