Anspruch auf Hartz4 !?

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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Mad-Max
Beiträge: 2
Registriert: 08.01.2007 11:06

Anspruch auf Hartz4 !?

Beitrag von Mad-Max »

Hallo,

ich bin 27 und lebe mit meiner Freundin zusammen, Ende des Monats läuft mein ALG1 aus. Meine Freundin verdient ~1100€ netto und wir haben in den letzten 7 Jahren ca. 8000€ zusammengespart.

Habe ich Anspruch auf Hartz4?
Es gibt zwar diverse Hartz4 Rechner, aber irgendwie kommt da immer was anderes aus...

Und muss ich meine Krankenversicherung selbst zahlen wenn ich kein Anspruch auf Hartz4 habe?
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo Mad-Max
Mit dem Vermögen werdet ihr noch unter der Anrechnungsgrenze liegen denke ich mal (pro Lj. sind das 150 €)
Krankenversicherung muss selber gezahlt werden wenn kein Alg2 Anspruch. Entsteht durch den Beitrag zur KV wiederum Bedürftigkeit besteht ...
siehe:
SGB II § 26 (3)
........
(3) Die Bundesagentur übernimmt auf Antrag im erforderlichen Umfang die Aufwendungen für die angemessene Kranken- und Pflegeversicherung, soweit Personen allein durch diese Aufwendungen hilfebedürftig würden.
Die Bundesagentur soll die Aufwendungen unmittelbar an die Krankenkasse oder das Versicherungsunternehmen zahlen, wenn die zweckentsprechende Verwendung durch die betreffende Person nicht sichergestellt ist.


Gruss
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Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Mad-Max
Beiträge: 2
Registriert: 08.01.2007 11:06

Beitrag von Mad-Max »

Wird da das alter von beiden angerechnet? Weil der größte Teil des Geldes liegt auf meinem Konto. Meine Freundin ist 32, wird also 32+27=59*150=8850€ gerechnet?

Zudem haben wir auch keine Mietkosten. Spielt das auch eine Rolle?
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo Mad-Max
Ne, 27*150+32*150 wird gerechnet.
Ergebnis ist aber das gleiche.
Keine Mietkosten, dann verringert sich auch der Bedarf als Grundlage für die Anspruchsberechnung.
Ihr habt aber doch sicher Nebenkosten aus Energieverbrauch und so?
Alles was ein Vermieter als Betrisbskosten abrechnet gehört zu den Kosten der Unterkunft und wird berücksichtigt.
Gruss
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