Hartz: Mutter mit Tochter im Rollstuhl!
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Hartz: Mutter mit Tochter im Rollstuhl!
Mutter Hartz 4 Hatte Krebs und ist Herzkrank, Tochter über 20 Herzkrank und steht seit jahren auf der Herzspenderliste.
beide haben 100% tochter g , H ,a im behinterten Ausweis
Eine Person mit Rollstuhl stand früher eine etwas grössere wohnung zu
Seit Hartz werden Miete und Nebenkosten Gekürzt.
wegen das Sauerstoffgerät ist der strom vebraucht etwas höher muss in voller höhe selbst bezahlt werden.
Jeder kann sich vorstellen das Kranke und alte Leute etwas wärmer die wohnung haben.
In dem fall wurden heitzkosten so gekürz so das die fäche , die ihr mit Rollstuhl früher zustand, abgezogen wird und eine aufforderung kam eine neue wohnung zu zu suchen.
Auserdem kam noch hinzu das die mutter nun auch ein neues herz braucht und Sie doch tatsächlich mündlich und schriftlich, aufgefordert wurde, den termin zu nennen für den Eingriff.
Frage: werden in solchen fälle nicht andere regelungen getroffen oder ist oder gelten da keine unterschiede ?
wohnen in NRW 2 personen 72 cm2
beide haben 100% tochter g , H ,a im behinterten Ausweis
Eine Person mit Rollstuhl stand früher eine etwas grössere wohnung zu
Seit Hartz werden Miete und Nebenkosten Gekürzt.
wegen das Sauerstoffgerät ist der strom vebraucht etwas höher muss in voller höhe selbst bezahlt werden.
Jeder kann sich vorstellen das Kranke und alte Leute etwas wärmer die wohnung haben.
In dem fall wurden heitzkosten so gekürz so das die fäche , die ihr mit Rollstuhl früher zustand, abgezogen wird und eine aufforderung kam eine neue wohnung zu zu suchen.
Auserdem kam noch hinzu das die mutter nun auch ein neues herz braucht und Sie doch tatsächlich mündlich und schriftlich, aufgefordert wurde, den termin zu nennen für den Eingriff.
Frage: werden in solchen fälle nicht andere regelungen getroffen oder ist oder gelten da keine unterschiede ?
wohnen in NRW 2 personen 72 cm2
Doch Nico, da gelten wirklich andere Regelungen aber ich kenne die Paragraphen dazu nicht. Wenn die Unterlagen, die der Arge zur Verfügung gestellt wurden, der Arge nicht ausreichen, sollte ein Anwalt das ganze in die Hand nehmen. Meiner Meinung nach stellt der Umzug der Beiden eine unzumutbache Sache in dieser Situation dar und ausserdem finde ich in diesem Fall 72 m² nicht übermässig zu groß! Kommt aber halt auch auf die Kaltmietkosten an. Ich denke ein Sozialgericht würde zu Gunsten der Beiden entscheiden. Denn warum gibt es eine Härtefallklausel wenn sie nicht angewand wird wie bei dem vorliegenden Fall?
Hallo Nico:B
Habe vorerst mal das gefunden:
Ist ein erhöhter Stromverbrauch auf den Gebrauch von elektrischen Hilfsmitteln, auf die der Hilfe Suchende wegen seiner Behinderung angewiesen ist, zurückzuführen, so hat der Hilfe Suchende einen Anspruch gemäß § 33 I Satz 1 SGB V gegen die Krankenkasse, bei der er versichert ist. Der Anspruch gegen die Krankenkasse auf Versorgung mit einem Hilfsmittel nach § 33 I Satz 1 SGB V umfasst auch die Versorgung mit der zum Betrieb des Hilfsmittels erforderllichen Energie (vgl. BSG, Urteil vom 06.02.1997, FEVS Bd. 47, 572 [575]; VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 19.08.2003, 15 K 10/01).
Quelle: http://foren.duisburg.de/sa_disk/viewto ... 85875646a9
Betriebskosten für einen Elektrorollstuhl:
Muß die Krankenkasse für den Ladestrom aufkommen?
Eine gehbehinderte Frau hatte von ihrer Krankenkasse einen Elektrorollstuhl bekommen. Sie verlangte nun auch die beim Betrieb des Rollstuhls anfallenden Stromkosten. Diesen Ladestrom wollte die Krankenkasse aber nicht erstatten, da es sich nach ihrer Auffassung um "Kosten der allgemeinen Lebenshaltung" handelte. Dafür müsse die Behinderte selbst aufkommen.
Mit dieser Begründung bekam die Krankenkasse vor dem Landessozialgericht recht. Da die Behinderte Sozialhilfeempfängerin war, wären die Stromkosten infolgedessen dem Sozialhilfeträger zur Last gefallen. Der Sozialhilfeträger war davon nicht erbaut und legte (im Namen der Behinderten) Widerspruch ein, um ihren Leistungsanspruch feststellen zu lassen.
Letztlich entschied das Bundessozialgericht (3 RK 12/96), die Krankenkasse sei verpflichtet, die Kosten des Ladestroms zu erstatten. Strom sei zum Betrieb des Rollstuhls, also für das medizinisch notwendige Hilfsmittel, zwingend notwendig, und zähle deshalb nicht zu den Kosten der allgemeinen Lebenshaltung. Diese speziellen Stromkosten könnten somit nicht dem Sozialhilfeträger aufgebürdet werden.
Urteil des Bundessozialgerichts vom 6. Februar 1997 - 3 RK 12/96
Quelle: http://www.finanztip.de/recht/sozialrecht/fg012.htm
Wenn ich nochwas finde schreibe ich das noch.
Sauerstoffgerät ist wie RS Motor auch als Hilfsmittel anzusehen.
Gruss
Habe vorerst mal das gefunden:
Ist ein erhöhter Stromverbrauch auf den Gebrauch von elektrischen Hilfsmitteln, auf die der Hilfe Suchende wegen seiner Behinderung angewiesen ist, zurückzuführen, so hat der Hilfe Suchende einen Anspruch gemäß § 33 I Satz 1 SGB V gegen die Krankenkasse, bei der er versichert ist. Der Anspruch gegen die Krankenkasse auf Versorgung mit einem Hilfsmittel nach § 33 I Satz 1 SGB V umfasst auch die Versorgung mit der zum Betrieb des Hilfsmittels erforderllichen Energie (vgl. BSG, Urteil vom 06.02.1997, FEVS Bd. 47, 572 [575]; VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 19.08.2003, 15 K 10/01).
Quelle: http://foren.duisburg.de/sa_disk/viewto ... 85875646a9
Betriebskosten für einen Elektrorollstuhl:
Muß die Krankenkasse für den Ladestrom aufkommen?
Eine gehbehinderte Frau hatte von ihrer Krankenkasse einen Elektrorollstuhl bekommen. Sie verlangte nun auch die beim Betrieb des Rollstuhls anfallenden Stromkosten. Diesen Ladestrom wollte die Krankenkasse aber nicht erstatten, da es sich nach ihrer Auffassung um "Kosten der allgemeinen Lebenshaltung" handelte. Dafür müsse die Behinderte selbst aufkommen.
Mit dieser Begründung bekam die Krankenkasse vor dem Landessozialgericht recht. Da die Behinderte Sozialhilfeempfängerin war, wären die Stromkosten infolgedessen dem Sozialhilfeträger zur Last gefallen. Der Sozialhilfeträger war davon nicht erbaut und legte (im Namen der Behinderten) Widerspruch ein, um ihren Leistungsanspruch feststellen zu lassen.
Letztlich entschied das Bundessozialgericht (3 RK 12/96), die Krankenkasse sei verpflichtet, die Kosten des Ladestroms zu erstatten. Strom sei zum Betrieb des Rollstuhls, also für das medizinisch notwendige Hilfsmittel, zwingend notwendig, und zähle deshalb nicht zu den Kosten der allgemeinen Lebenshaltung. Diese speziellen Stromkosten könnten somit nicht dem Sozialhilfeträger aufgebürdet werden.
Urteil des Bundessozialgerichts vom 6. Februar 1997 - 3 RK 12/96
Quelle: http://www.finanztip.de/recht/sozialrecht/fg012.htm
Wenn ich nochwas finde schreibe ich das noch.
Sauerstoffgerät ist wie RS Motor auch als Hilfsmittel anzusehen.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Was mir noch eingefallen ist, wenn die Beiden so schwer erkrankt sind, können sie dann überhaupt einer 3 Stündigen Tätigkeit pro Tag nachgehen? Sind denn die Kriterien für SGB 12 nicht gegeben? Dann würden sie Sozialhilfe bekommen und ich glaube da würde es für die Beiden besser finanziell ausgehen.
ja das dachte ich auch.buxi hat geschrieben:Was mir noch eingefallen ist, wenn die Beiden so schwer erkrankt sind, können sie dann überhaupt einer 3 Stündigen Tätigkeit pro Tag nachgehen? Sind denn die Kriterien für SGB 12 nicht gegeben? Dann würden sie Sozialhilfe bekommen und ich glaube da würde es für die Beiden besser finanziell ausgehen.
Aber leider läuft es so: seit über 3 jahren, schieben sozialamt und arge die 2 ( Mutter und Tochter hin und her.
Mal waren die beiden getrennt Harz4 kurz war Tochter in der grundsicherung 6 mon., dann wieder Harz4 nun sollte sie auf den antrag bei der mutter mit drauf, im gleichen moment wurde die mutter zum sozialamt zurück geschickt.
info: kaltmitte 350 wohnfläche 72
Mündlich wurde ihr mitgeteilt ,das Zeizung nur mit 55 euro bezahlt wird monatlich.
Nico das ist in meinen Augen auch ein kleiner Gewaltakt der Behörden, die Arge versucht sie zum Sozialamt zu bringen und das Sozialamt schiebt die Beiden wieder zur Arge. Können die Beiden denn tatsächlich 3 Stunden pro Tag berufstätig sein? Mit diesen erschwerten Erkrankungen? Da müsste meiner Meinung mal ein ärztliches Gutachten erstellt werden. Die Mietkosten sind bei diesem Behinderungsgrad meiner Meinung nach nicht zu Hoch, wenn man die Behinderungen berücksichtigt. Das tut die Arge anscheinend nicht. Und jetzt noch einen Tip. Ich wohne auch zu zweit in einer zu großen Wohnung. Bin auch deshalb schon mit den anerkannten Miet und Heizkosten gekürzt worden. Aber trotzdem erkennt mir die Arge für 60 m² Wohnraum 70 Euro Heizkosten monatlich an. Falls Deine Bekannten einen Beweis für Ihren SB brauchen stelle ich Dir gerne eine Kopie meines Berechnungsbogens zur Verfügung. Aber ich betone es nochmal. Meiner Einschätzung nach haben die Beiden gute Chancen beim Sozialgericht.
Hallo Ihr Lieben
Das mit den 15 qm mehr bei Merkzeichen aG (Rollstuhlfahrer fallen da drunter) steht nicht genau so im Gesetz aber in den Verwaltungsvorschriften der ARGE. Allerdings mit dem Wörtchen kann.
Dort ist auch Behinderung als Grund angegeben um von einer Aufforderung zum Umzug abzusehen.
Mit scheint es in diesem Fall auch so das sich hier Behörden darum streiten wer diese Menschen als blossen Kostenfaktor am besten aus seiner Statistik abschieben kann. Unmenschlich!
Die Frage nach dem Termin für die Herz OP ist die reine Unverschämtheit.
Da ist der Weg zu einem Anwalt wirklich das beste.
Auf jeden Fall Erstattung der Stromkosten für das Sauerstoffgerät bei der Krankenkasse beantragen.
Alles Gute und beste Grüsse
Das mit den 15 qm mehr bei Merkzeichen aG (Rollstuhlfahrer fallen da drunter) steht nicht genau so im Gesetz aber in den Verwaltungsvorschriften der ARGE. Allerdings mit dem Wörtchen kann.
Dort ist auch Behinderung als Grund angegeben um von einer Aufforderung zum Umzug abzusehen.
Mit scheint es in diesem Fall auch so das sich hier Behörden darum streiten wer diese Menschen als blossen Kostenfaktor am besten aus seiner Statistik abschieben kann. Unmenschlich!
Die Frage nach dem Termin für die Herz OP ist die reine Unverschämtheit.
Da ist der Weg zu einem Anwalt wirklich das beste.
Auf jeden Fall Erstattung der Stromkosten für das Sauerstoffgerät bei der Krankenkasse beantragen.
Alles Gute und beste Grüsse
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
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Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Erst mal möchte ich mich für die schnelle info in ihren namen bedanken!
weil mir das keine ruhe lies, ab ich mir jetzt die ganzen Unterlagen mal selber angeschaut!
ärztliche Gutachten: liegt vor ärztliches atteste.amtsärztliche Gutachten liegt vor.
was mich am meisten geschockt hat,ist das es schriftverkehr über ein Anwalt mit den Ämter gibt wo nur hin und her geschrieben wurde und nicht garnichts geschied ( kopf schütteln ) und das seit 1 Ganzes Jahr
weil mir das keine ruhe lies, ab ich mir jetzt die ganzen Unterlagen mal selber angeschaut!
ärztliche Gutachten: liegt vor ärztliches atteste.amtsärztliche Gutachten liegt vor.
was mich am meisten geschockt hat,ist das es schriftverkehr über ein Anwalt mit den Ämter gibt wo nur hin und her geschrieben wurde und nicht garnichts geschied ( kopf schütteln ) und das seit 1 Ganzes Jahr
Hallo Nico:B
Da hilft wohl nur dem Anwalt mal auf seine Füsschen zu treten oder an eine Beratungsstelle wenden. Da gibt es kompetente und vor allem engagierte Menschen.
Beratungsstellenverzeichnis bei Tacheles
Grüsse und Alles Gute
Da hilft wohl nur dem Anwalt mal auf seine Füsschen zu treten oder an eine Beratungsstelle wenden. Da gibt es kompetente und vor allem engagierte Menschen.
Beratungsstellenverzeichnis bei Tacheles
Grüsse und Alles Gute
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Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.