Wohnberechtigungsschein !!!

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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Surfmaus
Beiträge: 61
Registriert: 27.09.2006 16:51

Wohnberechtigungsschein !!!

Beitrag von Surfmaus »

Hallo ihr Lieben.

Erstmal gutes neues an euch alle !!!!

Jetz zu meiner frage, ich muss mich in absehbarer zeit um eine eigene wohnung bemühen. Habe mich auch schon mal umgeschaut. Das blöde is aber das fast überall kaution (is mir klar das man die bezahlen muss ) und aber auch provision anfällt und das kann ich beim besten willen net aufbringen. Jetz bin ich hier bei uns in der Stadt auf eine Wohnunggesellschaft gestossen die Wohnungen vermietet, aber mit Wohnberechtigungsschein. Steht mir so einer als Hartz4ler zu. Ich hatte schon mal einen aber da bekam ich noch arbeitslosengeld1. Das gute wäre hierbei, diese wohnungen werden ohne kaution und provision vermietet. Kann mir jemand sagen ob mir sowas als Hartz4ler zusteht.

Danke schon im vorraus
buxi
Beiträge: 487
Registriert: 28.04.2006 17:31

Beitrag von buxi »

Ja, er steht Dir als ALGII Empfänger zu. Aber auch die Wohnbaugesellschaften/ Baugenossenschaften verlangen im Falle einer Vermietung sogenannte Geschäftsanteile, ist so ähnlich wie Kaution nur ein anderer Name dafür. Allerdings fällt keine Provision an. So ein Wohnberechtigungsschein ist glaube ich ein Jahr gültig und muß gegebenenfalls wieder verlängert werden.
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo Surfmaus Hallo buxi
So ein Schein gilt 1 Jahr, dann neuen beantragen.
Zum anschauen mal ein Exemplar aus einer hessischer Gemeinde:

WBS

Genossenschaftsanteile können genauso wie eine Kaution als Darlehen gewährt werden.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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