Frage zu Mehrbedarf für Alleinerziehende...

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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Nadine Sch.
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Frage zu Mehrbedarf für Alleinerziehende...

Beitrag von Nadine Sch. »

Hallo,
wollte nur mal nachfragen, ob mir der Mehrbedarf für Alleinerziehende noch zusteht, wenn mein Freund (nicht der Kindsvater) mit in der BG ist?

LG Nadine
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Melinde
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Beitrag von Melinde »

Hallo Nadine Sch.
Den Zuschlag für alleinerziehende gibt es nur wenn lediglich ein Erwachsener in der Bedarfsgemeinschaft mit einem Kind/Kindern zusammenwohnt.
Das hat nichts mit dem Verwandschaftsverhältnis zu tun.
Gruss
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Nadine Sch.
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Beitrag von Nadine Sch. »

Hallo Melinde,
vielen Dank für Deine Antwort...da wird mir wohl eine fette Nachzahlung bald ins Haus flattern, da mein Freund Mitte Juli zu mir gezogen ist....wenn ich das gewusst hätte, hätte ich natürlich schon früher was gesagt, aber mein "Bedarf" wurde so oft schon ausgerechnet...wieso fällt dem netten Menschen von der Leistung sowas nicht selber auf???
Menno :(

LG Nadine
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Melinde
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Beitrag von Melinde »

Hallo Nadine Sch.
Hast Du da was falsch verstanden?
Wenn Dein Freund seit Juli bei Dir wohnt und Du vorher alleine mit dem Kind gelebt hast endet der Zuschlag mit Einzug des Freundes weil Du dann nicht mehr alleine mit dem Kind lebst.
Gruss
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Nadine Sch.
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Beitrag von Nadine Sch. »

Huhu Melinde,
das Problem ist, das ich den Zuschlag weiterhin bekommen hab...und seitdem habe ich bestimmt 5 verschiedene Bescheide bekommen, aber immer war der Zuschlag dabei und ich dachte das sei auch rechtens so, da mein Freund im Grunde mit meinen 2 Kinder nix zu tun hat..aber nunja, warte ich mal den Brief ab ;)

Wünsch Dir und Deiner Family schöne Feiertage ;)

LG Nadine
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Melinde
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Beitrag von Melinde »

Hallo Nadine Sch.
Danke schön.
Wünsche Euch auch geruhsame Feiertage.
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Mine
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Beitrag von Mine »

Guten morgen!

Auch ich hab durch zufall am we von dem Mehrbedarf erfahren..
Und bin ehrlich gesagt total schockiert..

Ich bin seit 2 jahren alleinerziehend, alsovon anfang an,
und seit letztes jahr juni bekomm ich hartz 4..

Ich frag mich warum mein Berater mir nix von dem mehrbedarf gesagt hat...

Wenn ich das nun beantrage,
kann ich dann mit einer Nachzahlung rechnen????


Mine
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Melinde
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Beitrag von Melinde »

Hallo Mine
Stell auf jeden Fall einen Antrag, der Aufklärungspflicht über diesen Zuschlag wurde nicht nachgekommen und das darf sich nicht zu Deinem Nachteil auswirken.
Genauso wie Deine Pflichten in den Merkblättern stehen sind da auch Deine Rechte erwähnt. Wenn Du Pflichten nicht nachkommst werden die ja auch eingefordert, also forderst Du auch Deine Rechte.
Ob es klappt weiss ich allerdings nicht, aber versucht und kein Erfolg ist immer besser als erst garnicht versucht.
Viel Glück
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Mine
Beiträge: 27
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Beitrag von Mine »

hallo melinde!

Danke für deine antwort.
Ich hab eben mal versucht meinen berater zu erreichen,aber fehlanzeige..der rennt irgendwo durchs haus..
Hatte dann eine Frau am telefon die mir sagte mir steht es auf jeden fall zu und ich soll doch mal in der leistungsabteilung anrufen...

Da geht auch keiner dran..

Aber da lass ich ma nicht locker...

Wenn ich mehr weiss meld ich mich nochmal
Mine
Beiträge: 27
Registriert: 27.12.2006 08:25

Beitrag von Mine »

Sooooooooo...

Ich hab mit meinem berater gesprochen..
auf die frage wieso mir niemand von dem mehrbedarf gesagt hat,kam er mir mit ich weiss nicht warum man ihnen das nicht gesagt hat...da hab ich ihm erstma gesagt das ich seitdem ich hartz4 bekomm,bei ihm bin..
dann kam ich solle doch ma in meinem bescheid nachgucken,ob ich den bedarf nicht schon komme..
Jedenfalls kam er dann bei dem rückruf damit das ich den bedarf net bekomm und er es an die leistungsabteilung weiter leitet..

Ich hab dann noch mit dem herrn von der LA geredet..
Ich soll ein formloses schreiben hinschicken, und dann wird das geprüft,
aber zu stehts mir auf alle fälle..
Und was dann mit den letzten 18 monaten sei sagte er mir,das ich wohl von dem tag an,wo ich allein wohn und geld vom amt krieg eine nahzahlung bekomme...

So is der jetzige stand...
buxi
Beiträge: 487
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Beitrag von buxi »

Hallo Mine nur zu Deiner Info, ich komme aus Ba-Wü. Ich bin auch alleinerziehend. Aber ich musste das nicht extra beantragen.... das wurde automatisch errechnet bei Antragstellung von ALGII. Das war bei mir Sache des Sachbearbeiters oder der Leistungsabteilung, diese Tatsache aus meiner Antragsstellung zu ersehen!!! Dafür muß man nicht einen Extraantrag stellen. Somit: Fehler bei der Errechnung Deiner Leistung! Wenn Du sicher gehen willst, lege Widerspruch gegen den Leistungsbescheid schriftlich ein. Gruß buxi
Mine
Beiträge: 27
Registriert: 27.12.2006 08:25

Beitrag von Mine »

Hallo buxi..

danke für deine antwort..

nun wenn mein berater nicht mal in der lage is mir von dem mehrbedarf zu erzählen,wie soll er dann auf die idee kommen das automatisch mit einzuplanen??

Er wusste heute ja nicht wirklich was ich überhaupt von ihm wollte..
Werde morgen das formlose schreiben an die zuständige frau schicken und dann ma gucken was kommt...
buxi
Beiträge: 487
Registriert: 28.04.2006 17:31

Beitrag von buxi »

Tut mir leid für Dich, daß Du so einen unwissenden SB hast ist echt Pech für Dich. Viele gut ausgebildete SBs geben einem sogar Tipps was einem zusteht. Viele wollen aber auch nur ihre 8 Stunden rumbringen.... :( falls Du das Gefühl hast bei Deinem SB nicht gut beraten zu sein, kannst Du ein Gesprächstermin mit seinem Teamleiter verlangen. Aber ich weiß wirklich nicht genau ob Dein SB dafür verantwortlich ist, daß Dir der Mehrbedarf für alleinerziehende durch die Lappen gegangen ist. Kann auch sein, daß das ein SB aus der Leistungsabteilung war, der von Anfang an Deinen Antrag nicht richtig bearbeitet hat. Und beim Folgeantrag wird natürlich der Erstantrag nicht nochmal durchgesehen das kostet zu viel Mühe. Und ist das erst mal so falsch im PC eingetragen kommt keiner mehr auf die Idee, daß Du alleinerziehend bist. Obwohl auch beim Folgeantrag immer wieder der Name Deines Kindes mit aufgeführt ist. Aber das Denken haben ja inzwischen die PCs übernommen.......Also wird man Dir bald sagen, sorry war ein Computerfehler :wink: Egal, hauptsache Du bekommst das Geld von Anfang an zurückbezahlt, die vollle Summe!!! Das steht Dir nämlich wirklich zu!!! Gruß und viel Erfolg buxi
Mama2006
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Registriert: 27.12.2006 14:26

Mehrbedarf bei Alleinerziehung

Beitrag von Mama2006 »

hallo Nadine,

Alleinerziehende können neben der Regelsatzleistung einen Mehrbedarf geltend machen, und zwar nach § 21 Abs. 3 SGB II. Diese Vorschrift ist mit § 30 Abs. 3 SGB XII identisch, so dass die folgenden Ausführungen sowohl für das Arbeitslosengeld II als auch für die Sozialhilfeleistungen gelten.

Wann liegt überhaupt eine Alleinerziehung vor? Antwort: wenn ein Manno oder eine Frau die alleinige tatsächliche Sorge und Pflege für ein Kind oder mehrere Kinder ausübt. Eine Alleinerziehung kann auch bei Verheirateten gegeben sein, wenn ein Ehepartner über einen längeren Zeitraum die Kinder nicht betreuen kann, etwa, weil er in einem Pflegeheim untergebracht ist. Bei Getrenntlebenden i.S.d. Scheidungsrechts ist dies immer der Fall.

Lebt der Kindesvater oder die Kindesmutter mit einem anderen Partner, der nicht Kindesmutter oder -vater ist, zusammen, so kommt es für die Frage, ob eine Alleinerziehung vorliegt konkret darauf an, wie sich diese andere Person um das Kind kümmert. Ist das in einem Ausmass gegeben, wie es ein Ehepartner tun würde, ist keine Alleinerziehung gegeben.

Der Mehrbedarf bei Alleinerziehung dient der Abdeckung der notwendigerweise grösseren Bedarfe des täglichen Lebens und der Ernährung.

Mehrbedarf kann nur geltend gemacht werden wie folgt:

36 % der jeweilig maßgebenden Regelleistung das sind beim Eckregelsatz 124,- € für ein Kind unter 7 Jahren oder

für zwei oder mehr Kinder unter 16 Jahren oder

12 % der jeweils maßgebenden Regelleistung 41,- € West für jedes Kind unter 18 Jahren, wenn dadurch ein höherer Prozentsatz als nach Nr. 1 gegeben ist; es darf jedoch 60 % des jeweiligen Regelsatzes 207,- € West als Höchstgrenze nicht überschritten werden
Mine
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Registriert: 27.12.2006 08:25

Beitrag von Mine »

Hab heute ein Änderungsbescheid bekommen..
Kriege vom 1.12.06-30.04.07 mehr geld..den mehrbedarf...
Also krieg ich schonmal für 2 Monate ne nachzahlung...
is ja erstma nur für ein halbes jahr,so wie der antrag läuft..

aber von den andren 1,5 jahren stand da nix bei...
entweder kommt da noch was oder ich weiss auch nicht...
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Melinde
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Beitrag von Melinde »

Hallo Mine
Der Mehrbedarf steht Dir für die gesamte Zeit in der Du alleinerziehend warst auch für die Vergangenheit zu.
Frag nochmal nach und erinnere schriftlich an diesen Anspruch und das Du eine entsprechende Nachzahlung erwartest. Kann ja wohl nicht sein das der Mangel bei der Informationspflicht zu Deinen Lasten geht. Lass Dich auch nicht davon beeindrucken das Du erst vor kurzem auf diesen Anspruch hingewiesen hast.
Gruss


Nachtrag:
Hab´ dazu noch was gefunden

Leistungsbeginn Mehrbedarfe

Paragraph:Nr.: Eingestellt am: Geändert am: Gültig bis:
§ 21 10001 14.09.04 15.09.04

Anliegen:
Sind Leistungen für Mehrbedarfe ab Eintritt des leistungsbegründenden
Ereignisses nach § 21 SGB II zu zahlen oder bedarf es bei Vorliegen /
Eintreten von Tatbeständen nach § 21 SGB II einer eigenen Antragstellung ?
Antwort:
Leistungen für Mehrbedarfe müssen nicht gesondert beantragt werden. Dies
gilt auch dann, wenn die Voraussetzungen für den Mehrbedarf erst während
des laufenden Leistungsbezugs eintreten. Besteht in einem Monat mit weniger
bzw. mehr als 30 Tagen Anspruch auf die Regelleistung für den vollen Monat
und entsteht während des Monats ein Anspruch auf Mehrbedarf, ist der
anteilige Mehrbedarf für jeden verbleibenden Tag des Kalendermonats zu
gewähren.
§§ 21, 41; 170804-109-§ 21
Hinweise:
Ersteller:2nd Level Leistung

Quelle:
Wissensdatenbank Fachinformationen

Dort bei:
Kapitel 3
Abschnitt 2.1.
§ 21
10091
schauen.
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buxi
Beiträge: 487
Registriert: 28.04.2006 17:31

Beitrag von buxi »

Hallo Mine, habs mir fast gedacht, daß sie Dir erst mal nicht den gesammten Betrag der bezugsberechtigten Monate zurückzahlen wollen. Ich sag Dir nur eines dazu. WER SICH NICHT WEHRT BLEIBT AUF DER STRECKE. Leg sofort Widerspruch ein. Die probieren das immer erst mal auf diese Tour!!! Fordere eindeutig den Betrag für alle Monate in denen Du ALGII bezogen hast rückwirkend ein. Jedes Sozialgericht wird so urteilen. Wenn kein Gespräch hilft geh sofort zum Anwalt.
EngelGabi
Beiträge: 7
Registriert: 29.12.2006 22:15

Beitrag von EngelGabi »

Hallo,

für den Widerpsruch ist die Frist (ein Monat) schon längst abgelaufen. Besser wäre der Überprüfungsantrag nach §44 SGB X. Beim Überprüfungsantrag beträgt die Frist m.E 4 Jahre. Das Widerspruchsverfahren wurde daran scheitern, dass die Widerpsruchsfrist abgelaufen ist. Bei dem Antrag auf Überprüfung des Bescheides wird aber bei dieser Angelegenheit das gleiche Ergebnis erzielt. Der Bescheid wird dann korrigiert.
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Jenny2309
Beiträge: 10
Registriert: 06.12.2006 10:05

Beitrag von Jenny2309 »

Na, jetzt bin ich aber hellhörig geworden. Wo steht das denn im Bewilligungsbescheid drin? Bin auch 1,5 Jahre alleinerziehend gewesen und bin mir sicher das ich das nicht bekommen hab.
buxi
Beiträge: 487
Registriert: 28.04.2006 17:31

Beitrag von buxi »

Hallo Jenny, das mußt Du auf Deinem Berechnungsbogen finden können, ich weiß nicht wie hoch der Betrag bei mehreren Kindern ist, aber bei einem Kind sind es 41 Euro.
Mine
Beiträge: 27
Registriert: 27.12.2006 08:25

Beitrag von Mine »

Ich werd heut den widerspruch wegschicken...
Denn der Monat is ja noch nicht rum...

aber mein anwalt wird auch von der ganzen sache hören...
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