Unter Hartz IV umziehen wg. "wichtigem Grund"

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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sacora
Beiträge: 5
Registriert: 17.11.2005 18:24

Unter Hartz IV umziehen wg. "wichtigem Grund"

Beitrag von sacora »

Hallo ihr Lieben,

ich wohne in einer 34qm 1 - Zimmerwohnung, KDB, WM = 330€. Ich will gerne umziehen. Ich habe keine Querelen mit Partnern/Nachbarn.

Was ich bisher mitgekriegt habe, kann man dann umziehen, wenn ein sog. "wichtiger Grund" vorliegt. Zb, wenn ich gekündigt bin und Obdachlosigkeit droht. Oder ich in "unzumutbaren Verhältnissen" wohne.

Weiß jemand, welcher Paragraph die sog. "wichtigen Gründe" auflistet? - Wo "unzumutbare Verhältnisse" näher erklärt werden?


2. Meine Situation:

Fremdverschuldeter Wasserschaden durch alle meine Decken. Der Vermieter hat seine Gebäudeversicherung bemüht, die den Schaden nicht voll übernehmen will - 300 € würde sie aus "Kulanzgründen" zahlen. Eine Renovierung würde aber rund 1500 € kosten. - Die kann ich natürlich nicht zahlen. - Im "Notfall" würde, wenn ich insistiere, das Amt wohl die Renovierung zahlen, könnte ich mir vorstellen. - Ich will aber aufgrund der - meiner Meinung nach - unzumutbaren Wohnbedingungen, die sich in noch vielen(!) Kleinigkeiten äußern, auf keinen Fall mehr hier wohnen bleiben. - Wirklich, das Wohnen hier macht mich (psychisch und physisch) krank. Ich MUSS hier raus! Da es auch Ermessungsspielraum des Sachbearbeiters ist, will ich ihm auch DIE Gründe dafür nennen, die ihm eine Zustimmung möglich/wahrscheinlich machen. - Es kann ja sein, daß ich Sachverhalte als EXTREM belastend emfinde, für die das Gesetz/die Verordnungen kein Handlungsbedarf besteht, wohingegen andere Sachverhalte, die für mich auf der Skala nicht so belastend erscheinen, widerum als "wichtiger" Grund, bzw. "unzumutbare Verhältnisse" gewertet werden können.

Hier fällt zum Beispiel immer die Heizung aus, die LAUTSTÄRKE in diesem 10 - Parteien Singlehaus macht mich halb wahnsinnig. Waschen im Keller fast unmöglich, EINE Partei hat einen Waschzwang, weswegen Leinen belegt sind. Der Vermieter und die NAchbarn gucken ständig in meinen Wohnraum(Schlafzimmer!). Ich habe zwar Rolläden, kann aber nicht ständig im Dunkeln leben, u. v. mehr.

Danke an MERLINDE und anderen, die sich zu meinem vorigen Beitrag geäußert haben.


Danke für Eure Antworten!

Gruß,

sacora
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo sacora
Zu den wichtigen Gründen habe ich leider
auch nichts konkretes gefunden bis jetzt.
Werde aber noch weitersuchen und bei Erfolg
wieder melden. (Zeitproblem im Augenblick)
Im Gesetz befasst sich §22 SGBII mit dem Thema,
die Internetseite vom Arbeitsamt sagt unter Mobilitätshilfen
was dazu und verweist auch auf ein Merkblatt 3.
Bis demnächst und schöne Grüße
Sir Lobo
Beiträge: 14
Registriert: 10.11.2005 16:46

Beitrag von Sir Lobo »

Wasserschaden, du kannst ihn nicht reparieren lassen und bist auch nicht schuld? Sollte voll und ganz genügen.

Ich ziehe um mit, dem Grund das ich meine Chancen auf einen Beruf verbessern möchte. (Wohne auch am Arsch des Propheten) Hat auch funktioniert. :)
Bedenke bei jedem Urteil:
Es gibt Menschen, die töten um zu leben;
und es gibt Menschen, die leben um zu töten.
H. Reich-Förster

Wasserschaden

Beitrag von H. Reich-Förster »

Wenn in Deiner Wohnung ein fremdverschuldeter Wasserschaden ist sieht die Sache schon ganz anders aus. Es besteht sogar Handlungsbedarf wegen möglicher Schimmelbildung und damit Gesundheitsschäden. Die werden Dir zwar bestimmt nen Sozialschnüffler schicken der sich die Sache anguckt (und dafür ne fette Provision kriegt vom Amt). Aber wenn Du voll das Feuchtbiotop bewohnst dürfte das kein Thema sein. Als Single darf die Wohnung max. 45qm gross sein.
Gruss Hermann
Carola
Beiträge: 210
Registriert: 15.10.2005 14:18
Wohnort: Hamburg

Umzug aus gewichtigen Grund!

Beitrag von Carola »

Warum gehst Du nicht einfach zum Sachbearbeiter und erzählst ihm das alles und erklärst dabei Deinen Wunsch? Du möchtest umziehen? Dann sage das! - Erzähle uns hier was daraus geworden ist. Wenn das Amt ablehnt und ein Widerspruch nötig wird, helfen wir Dir nach einer fundierten Widerspruchsbegründung zu suchen. Die Paragraphen alleine helfen Dir nicht.

:!: Wie immer: Versuch macht klug :idea:
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