Hallo ,
wie sieht es aus wenn man mit seinem partner (beide hartz4) zusammen ziehen möchte.
Kommen beide aus Leipzig.
die miete für 2 personen darf ja max 370€ betragen.. die wohnungen die aber uns zusagen täte würde um die 390 euro kosten. die diff. wäre ja an für sich ja kein problem.. aber wie sieht es mit umzugskosten aus ?
und geht es nur nach der warmmiete oder auch nach dem preis/m² ? denn dann wird es schwieriger eine wohnung zu finden.
bye
Beide Harzt 4,möchten nun zusammen ziehen.Was nun ?
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
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Wohnt wohl keiner der sich auskennt in Leipzig.
Zu den KdU in Leipzig habe ich dies hier gefunden:
http://www.tacheles-sozialhilfe.de/aktu ... enzen.html
Ob das noch aktuell ist, erfragst Du am besten bei Deiner Arge, oder einer Erwerbslosen-Ini.
Ein Bundesweites Adressverzeichniss von Beratungsstellen, Anwälten und Initiativen zum Arbeitslosen- und Sozialhilferecht findest Du hier:
http://www.tacheles-sozialhilfe.de/adre ... fault.aspx
Umzugskosten bekommt Ihr nur, wenn der Umzug a) notwendig und b) genehmigt ist in c) vorher beantragter und genehmigter Höhe.
Ein wichtiger Grund könnte z.B. die Geburt eines gemeinsamen Kindes sein, oder die Gründung einer Familie, z.B. belegt durch Verlobung.
Bei einem nichtgenehmigtem Umzug darf die neue Miete nicht teurer sein, als die jeweils alte. War Eure alte Miete also jeweils über 195,- € würde der Steuerzahler ja Geld sparen. Ausserdem sinkt der Regelsatz von 345,- auf 311,-, sofern Ihr eine eheähnliche Gemeinschaft seid und keine reine Wohngemeinschaft.
Zu den KdU in Leipzig habe ich dies hier gefunden:
http://www.tacheles-sozialhilfe.de/aktu ... enzen.html
Ob das noch aktuell ist, erfragst Du am besten bei Deiner Arge, oder einer Erwerbslosen-Ini.
Ein Bundesweites Adressverzeichniss von Beratungsstellen, Anwälten und Initiativen zum Arbeitslosen- und Sozialhilferecht findest Du hier:
http://www.tacheles-sozialhilfe.de/adre ... fault.aspx
Umzugskosten bekommt Ihr nur, wenn der Umzug a) notwendig und b) genehmigt ist in c) vorher beantragter und genehmigter Höhe.
Ein wichtiger Grund könnte z.B. die Geburt eines gemeinsamen Kindes sein, oder die Gründung einer Familie, z.B. belegt durch Verlobung.
Bei einem nichtgenehmigtem Umzug darf die neue Miete nicht teurer sein, als die jeweils alte. War Eure alte Miete also jeweils über 195,- € würde der Steuerzahler ja Geld sparen. Ausserdem sinkt der Regelsatz von 345,- auf 311,-, sofern Ihr eine eheähnliche Gemeinschaft seid und keine reine Wohngemeinschaft.
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