Ahoi!
Ich lebe in einer eheähnlichen Gemeinschaft, meine Frau bekommt dieses Jahr ca. 400 Euro Weihnachtsgeld, welches aber nicht in Ihrem Arbeitsvertrag geregelt oder verankert ist, also eine "Good Will" Aktion Ihres Chefs ist.
Frage: Muß ich diese "Einmalzahlung" der Agentur als Einkommen melden, und wird diese mit meinem ALG2 verrechnet?
Vielen Dank im Voraus für Eure Hilfe!
Weihnachtsgeld des Partners meldepflichtig?
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Hallo Feeling B
Als ehrlicher Mensch gibt man das an. (sind wir doch immer)
und das wird dann verrechnet, wieviel weiß ich nicht.
ABER: Bekommt sie das Weihnachtsgeld bar auf die Hand?
Dann gibt es doch eigentlich keinerlei Nachweis über diese
Zuwendung.
Wenn der Chef diese Zahlung aus "Good will" auch nicht
in seiner Buchhaltung auftauchen lässt kann bei einem
Datenabtausch mit dem Finanzamt auch nichts bekanntwerden.
Wenn der Chef eure Situation kennt, könnt ihr ihm ja sagen was
von seiner Zuwendung für euch übrigbleibt.
Er möchte sicherlich die Weihnachtszuwendung dem geben,
der für ihn arbeitet.
Chefs haben im Allgemeinen einen gesunden Menschenverstand.
Gruß
Als ehrlicher Mensch gibt man das an. (sind wir doch immer)
und das wird dann verrechnet, wieviel weiß ich nicht.
ABER: Bekommt sie das Weihnachtsgeld bar auf die Hand?
Dann gibt es doch eigentlich keinerlei Nachweis über diese
Zuwendung.
Wenn der Chef diese Zahlung aus "Good will" auch nicht
in seiner Buchhaltung auftauchen lässt kann bei einem
Datenabtausch mit dem Finanzamt auch nichts bekanntwerden.
Wenn der Chef eure Situation kennt, könnt ihr ihm ja sagen was
von seiner Zuwendung für euch übrigbleibt.
Er möchte sicherlich die Weihnachtszuwendung dem geben,
der für ihn arbeitet.
Chefs haben im Allgemeinen einen gesunden Menschenverstand.
Gruß