Beide Harzt 4,möchten nun zusammen ziehen.Was nun ?

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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roterdrache1981
Beiträge: 45
Registriert: 09.03.2006 21:12

Beide Harzt 4,möchten nun zusammen ziehen.Was nun ?

Beitrag von roterdrache1981 »

Hallo ,



wie sieht es aus wenn man mit seinem partner (beide hartz4) zusammen ziehen möchte.

Kommen beide aus Leipzig.

die miete für 2 personen darf ja max 370€ betragen.. die wohnungen die aber uns zusagen täte würde um die 390 euro kosten. die diff. wäre ja an für sich ja kein problem.. aber wie sieht es mit umzugskosten aus ?


und geht es nur nach der warmmiete oder auch nach dem preis/m² ? denn dann wird es schwieriger eine wohnung zu finden.



bye
roterdrache1981
Beiträge: 45
Registriert: 09.03.2006 21:12

Beitrag von roterdrache1981 »

weiss denn keiner ne antwort ?????????????
Gast

Beitrag von Gast »

Wohnt wohl keiner der sich auskennt in Leipzig.

Zu den KdU in Leipzig habe ich dies hier gefunden:
http://www.tacheles-sozialhilfe.de/aktu ... enzen.html

Ob das noch aktuell ist, erfragst Du am besten bei Deiner Arge, oder einer Erwerbslosen-Ini.
Ein Bundesweites Adressverzeichniss von Beratungsstellen, Anwälten und Initiativen zum Arbeitslosen- und Sozialhilferecht findest Du hier:
http://www.tacheles-sozialhilfe.de/adre ... fault.aspx

Umzugskosten bekommt Ihr nur, wenn der Umzug a) notwendig und b) genehmigt ist in c) vorher beantragter und genehmigter Höhe.
Ein wichtiger Grund könnte z.B. die Geburt eines gemeinsamen Kindes sein, oder die Gründung einer Familie, z.B. belegt durch Verlobung.

Bei einem nichtgenehmigtem Umzug darf die neue Miete nicht teurer sein, als die jeweils alte. War Eure alte Miete also jeweils über 195,- € würde der Steuerzahler ja Geld sparen. Ausserdem sinkt der Regelsatz von 345,- auf 311,-, sofern Ihr eine eheähnliche Gemeinschaft seid und keine reine Wohngemeinschaft.
roterdrache1981
Beiträge: 45
Registriert: 09.03.2006 21:12

Beitrag von roterdrache1981 »

hi...


also seine miete beträgt 309 € und meine 240 € wenn wir zusammen wohnen würden , würde die miete insg. 399 € betragen ( vielleicht sogar weniger kommt auf die wohnung drauf an.)



und wie belegt man eigentlich das man verlobt ist ?



schönes WE

Bye Katja
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